Warnung vor dem Kauf gebrauchter Einzelraumfeuerungsanlagen
Jedes Jahr werden tausende gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA nur bei ebay.de und ebay.kleinazeigen.de angeboten.
Doch Vorsicht. 80 % dieser gebrauchten ERFA erfüllen nicht die Norm der Deutschen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und die Norm 15a B-VG von Österreich oder die Schweizer Luftreinhalteverordnung. Bis zu 60 Jahre alte Kaminöfen, Kamineinsätze, Küchenherde, Kachelöfen werden angeboten, auch bis zu 50 Jahre alte Heizungen aus z.B. DDR Zeiten. So dürfen ALLE Kaminöfen und Küchenherde und Heizungsanlagen aus DDR Produktion nicht mehr neu installiert werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Mein eindeutiges Urteil nach 9 Jahren Marktbeobachtung. NUR diese zwei Internetverkaufsplattformen sind der größte Schrottplatz in Deutschland für gebrauchte ERFA die nicht mehr in Deutschland in Betrieb genommen werden dürfen und können.
Die Beschreibungen der meisten Verkäufer sind einfach SEHR schlecht , oft gelogen und frei erfúnden.
Die wenigsten Verkäufer schreiben eindeutig im Angebotstext dass die angebotene ERFA NICHT die Normen erfüllen oder haben eindeutige Nachweise dass diese gebrauchte ERFA die Normen erfüllen. Dazu sind sie aber gesetzlich verpflichtet.
Es fehlen technische Daten
Es fehlt sehr oft : Wer ist der Hersteller und wie heißt das Modell.
Es werden Typenschilder als Bild eingestellt, daraus ergeht aber oft nicht ob der Ofen wirklich die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Falsche Typenbeschreibung.
Mängel werden verschwiegen
Technische Daten stimmen nicht. Oft frei erfunden.
Altersangaben stimmen nicht.
Modellbezeichnungen stimmen nicht. Da wird z.B. das Modell 1410 von Morsö als das Nachfolgemodell 1412 bezeichnet.Das Modell 1410 erfüllt nicht die Normen von Deutschland und Österreich. Das Modell 1412 erfüllt aber erst ab Modelljahr 2014 die Norm von Österreich.
Das sind Details die ein privater Verkäufer in der Regel nicht weiß. Das wissen selbst viele Ofenhändler und Schornsteinfeger nicht. Solches Wissen gibt es nur beim Hersteller. Es gibt einige Hersteller wie Hark die haben vorbildlich auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis welche ERFA welche Norm erfüllen, bzw. nicht erfüllen. Das ist aber die Ausnahme. Die HKI Datenbank hat nicht alle Öfen verzeichent und schon überhaupt nicht Öfen die 20 Jahre und älter sind.
Was sollten Sie tun, wenn Sie beabsichtigen eine gebrauchte ERFA zu kaufen.
1. Fragen Sie den Verkäufer schriftlich per Anfrage. Wer ist der Hersteller und wie heißt das Modell. KEINE Telefonische Anfrage, Durch die schriftliche Antwort haben Sie einen Beweis.Sollte der Verkäufer trotzdem falsche Antworten zum Ofen gemacht haben, können Sie immer auf seine schriftliche Antwort auf Ihre eindeutige Nachfrage verweisen und Sie können den Kaufvertrag evtl.auflösen., wenn Sie z.B. bei Abholung feststellen, das der gemachten schriftlichen Aussagen zum Ofen nicht mit dem Ofen übereinstimmen.
2. Haben Sie einen schriftlichen Nachweis vom Hersteller, Prüfgutachten ,das diese ERFA ( Ofen, Küchenherd, Kamineinsatz) die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt. Oder wenn Sie diese ERFA in Österreich installieren wollen, das die Norm 15a B-VG in der Fassung von 2015 erfüllt und wenn Sie die ERFA in der Schweiz installieren wollen das die Schweizer Luftreinhalteverordnung erfüllt wird?
Kann der Verkäufer Ihnen das nicht eindeutig nachweisen, lassen Sie den Kauf. Sie kaufen sonst nur den Schrott der anderen und handeln sich Probleme ein.
Wenn es den Hersteller noch gibt fragen Sie dort nach. VORSICHT: Viele Hersteller gibt es nicht mehr, wie z.B. die Firma Kargo
Rechtliches:
Der Verkäufer ist gesetzlich ( BGB) dazu verpflichtet deutlich BEREITS im Angebotstext darauf hinzuweisen ob die gebrauchte ERFA die Normen von Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfüllt oder nicht. Tut er das nicht ist bereits der Sachangel nach § 434 und 437 BGB entstanden, wenn die ERFA NICHT die Norm der BImSchV. erfüllt. Das Verschweigen eines Sachmangels führt bereits zu einer Gewährleistung von 2 Jahren. Selbst dann wenn der Verkäufer rechtskonform die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Für gewerbliche Verkäufer gilt folgendes.
Es gibt auch gewerbliche Verkäufer wie Wohnungsauflöser, Secondhand Händler oder Antikhändler die gebrauchte ERFA verkaufen.
Der gewerbliche Verkäufer muss eindeutig im Angebotstext darauf hinweisen ob die ERFA die Norm von Deutschland erfüllt und muss sämtliche technischen Daten zur ERFA angeben. Verkauft der Händler die gebrauchte ERFA auch nach Österreich oder sogar in die Schweiz muss er angeben ob die ERFA die Norm von A oder CH erfüllt.
Der gewerbliche Händler kann die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung um maximal 12 Monate kürzen, wenn der Käufer eine Privatperson ist. also beträgt die gesetzliche Gewährleistung für eine gebrauchte ERFA min. 12 Monate. Das muss der gewerbliche Händler in seinen AGB formulieren. Trift der gewerbliche Händler in seinen AGB oder im Angebotstext keine Regeln zur seiner Gewährleistung , dann haben Sie eine 2 jährige Gewährleistung. Ist der Käufer ein gewerblicher Käufer hat er nach dem BGB keine Gewährleistung für gebrauchte Ware.
Vorsicht bei ebay.de gibt es folgenden Trick von gewerblichen Händlern die gebrauchte Waren verkaufen.
Das heißt es im Angebotstext. Wir verkaufen nicht an private Käufer nur an gewerbliche Käufer.
Der Hintergrund dieses Tricks ist, das Sie keine Gewährleistung und Widerrufsrecht geben wollen. Sie verkaufen aber trotzdem an private Käufer, das kann man oft im Bewertungssystem sehen. Haben Sie nun bei diesem gewerblichen Verkäufer trotzdem als privater Käufer gekauft, und der Händler liefert die Ware oder Sie holen sie persönlich ab, haben Sie nun trotzdem eine gesetzliche Gewährleisung von min. 12 Monaten für diese gebrauchte Ware. Würde der gewerbliche Verkäufer nun seine eigenen Regeln einhalten, würde er Ihnen als privater Käufer überhaupt nicht das Produkt verkaufen.
Diese gewerblichen Verkäufer müssten eigentlich Millionen private Käufer ausschließen. Tun sie aber nicht,.
Seien Sie sich bewußt das die Mehrheit der privaten Verkäufer sich juristisch nicht auskennt. Meine Testanfragen in den letzten 9 Jahren an Verkäufer ergaben LEIDER ein trauriges Ergebnis.
Bedenken Sie auch, dass es private Verkäufer gibt die wissen, dass ihre gebrauchte ERFA NICHT die Norm der BImSchV. erfüllen. Sie aber bewußt täuschen wollen. Sie wollen einfach den Schrott verkaufen und hoffen auf einen Käufer der sich nicht auskennt.
Natürlich können fast alle gebrauchten ERFA in den meisten Ländern von Europa noch verwendet werden.
Also: VORSICHT BEIM KAUF
Diese technischen Daten benötigen Sie zu jeder gebrauchten ERFA
Raumluftabhängig, oder für Frischluftanschluß geeigent oder sogar mit DIBT Zulassung.
Womit kann diese ERFA geheizt werden? Nur Holz oder auch mit Holz und Braunkohlebriketts. Nur mit Kohle.
Nennwärmeleistung in KW
Erforderlicher Kaminzug
Mittlere Abgastemperatur.
Erforderliche Abstände zu brennbaren Materialien.
Ofenrohranschluß wo? Hinten oder oben , und Durchmesser
Maße
Für Deutschland wichtig. Für Mehrfachbelegung des Schornsteins zugelassen? Selbstschliesende Feuerraumtüre
Ohne diese technische Daten können Sie evtl. überhaupt nicht diese gebrauchte ERFA bei sich installieren.
Und wenn Sie einen Ofen mit Frischluftanschluß benötigen ist der Raumluftabhängige Ofen der falsche Ofen für Sie.
MfG Dieter Klaucke
Sehr geehrter Herr D. Klaucke,
wir wenden uns an Ihnen, weil wir der Meinung sind das man versucht uns einen Schrott zu unterjubeln und wir Hilfe benötigen. Folgende Sachlage:
Meine Mutter hat leider über eBay (Link > https://www.ebay.de/itm/292785697645?ul_noapp=true ) folgenden Grundofen ersteigert.
Sie hat nur darauf geachtet, dass sie vom Ofenhändler oder vom Ofenbauer als Rentnerin so günstig wie möglich einen Grundofen erwirbt.
Nach dem Kauf habe ich mich eingeschaltet und versucht alles Notwendige mit dem Händler zu klären. Schriftlich habe ich nur nach Technische Daten gebeten da mir die BImSchV 2.Stufe bekannt war. Technische Daten hat der Händler nie zugeschickt nur Zeichnungen wie die Schamottesteine aufzubauen sind. Heute ist uns klar warum!
Zuerst habe ich ja selbst den Kauf so günstig angesehen, dass ich den Händler mit meiner Frau besucht habe, obwohl sehr weit entfernt von uns war, um seine Ausstellungsöfen auch für uns selbst (also ein zweites Grundofen) zu begutachten. Vor Ort haben wir aber festgestellt dass das eBay Foto vom Grundofen ein sehr altes Foto ist und weitgehend nicht den heutigen Zustand als „Ausstellungsstück“ wiederspiegelt. Somit haben wir unser große Interesse sofort wieder verworfen!
Als nächstes hat sich für meine Mutter vor einen Abholtermin ergeben das der Händler zusätzlich für den Monat Januar 800-€ Miete verlangt, weil sein Ausstellungsraum noch belegt ist und er selbst weitere Miete bezahlen muss. Er hat insgesamt 12 Grundofen gehabt und 4 davon über eBay verkauft. Daraufhin hat meine Mutter den Grundofen per Mail abgesagt.
Als nächstes hat sich sein Rechtsanwalt eingeschaltet und mit viele zusätzliche auslagen gedroht.
Mittlerweile sind kosten von über 2.600-€ entstanden ohne Rechtsanwaltskosten.
Dann habe ich den Schornsteinfegermeister geholt, alles gezeigt und um eine Stellungnahme gebeten.
(Telefonisch hat der Händler behauptet das der Grundofen ohne weiteres betrieben werden kann und je nach Schornsteinfeger höchstens einen Schaumkeramik-Kat von der Firma „Linder-Kat“ für ca. 100-€ gebraucht wird)
Der Schornsteinfegermeister verlangt mit recht Zulassungen, zumindest für den Filter. Das kann der Händler aber nicht liefern und auf die Anfrage meinte er das man dann halt zusätzlich einen Staubabscheider zusätzlich einbauen muss. Er meinte aber das wäre nicht sein Problem!
Da ich auf Ihre Beiträge gestoßen bin, frage ich mich ob sich hier nicht um einen Sachmangel handelt oder womöglich Betrug.
Man hat als Privatperson leider nicht den Durchblick aber ein Händler kennt sich hiermit 100% aus.
Vielen herzlichen Dank für Ihre mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Schropp
Sehr geehrter Herr Schropp
Ich habe mir mal die Angebote der Firma bei ebay.de angeschaut. Es liegen erhebliche Wettbewerbsverstöße und Verstöße gegen die Verbraucherrechterichtlinie vor.
Es fehlen sämtliche technische Daten zu den Öfen.
Widerrufsrecht fehlt komplett
Hinweis zur Streitschlichtungstelle fehlt
Datenschutzklauseln falsch.
Keine Hinweise zur DSGVO
Hier werden NUR Grundöfen OHNE Montage angeboten.
Das, was Sie mir schildern, sieht nach einem erheblichen Sachmangel aus. Nach § 434 und 437 BGB.
1. ein Ofenhändler muss Ihnen technische Daten zu einem Ofen liefern und nachweisen das der Ofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt. Wenn der Feinstaubwert nur mit einem Partikelfilter erfüllt werden kann, darf der Händler Ihnen nicht die Filter extra berechnen.
Das regelt das BGB und die Verbraucherrechterichtlinie.
2. Eine Miete von 800 € darf ein Händler nachträglich nicht erheben. Es sei denn er hätte das in seinen AGB formuliert. Aber 800 € für 1. Monat ist Abzocke und Sittenwidrig.
Wie hat Ihre Mutter den Ofen gekauft?
Im Ladengeschäft mit Kaufvertrag?
Oder über ebay.de?
Wenn über ebay.de ,dann hat Ihre Mutter ein Widerrufsrecht von 14 Tage ab Erhalt des Ofens. Da aber kein Widerrufsrecht besteht bei den Angeboten der Firma hat Ihre Mutter ein Widerrufsrecht von 1 Jahr und 14 Tagen ab Erhalt des Ofens.
Ich möchte aber den Sachverhalt hier nicht weiter im Forum erläutern, weil ich einiges von Ihnen wissen muß. Sie können mich anrufen
0160-4444102
MfG Dieter Klaucke
Finde ich toll. Das ist wirklich mal ein Fall, wo Sie Herr Klaucke super weiter Helfen können. 😉 Ich hoffe für Herr Schropp, dass er auf den entstandenen Kosten nicht sitzen bleibt. Der Schilderung zu Folge, ist da ja wirklich eine ziemliche Sauerei im Gange. Das zeigt auch wieder sehr schön, dass man niemals nur den Preis sprechen lassen sollte, wenn man sich nicht zu hundert Prozent mit der Thematik auskennt...
Beste Grüße
sicherer-ofenkauf.de post_id=36334 time=1551689646 user_id=7229 wrote:
Warnung vor dem Kauf gebrauchter EinzelraumfeuerungsanlagenJedes Jahr werden tausende gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA nur bei ebay.de und ebay.kleinanzeigen.de angeboten.
Doch Vorsicht. 80 % dieser gebrauchten ERFA erfüllen nicht die Norm der Deutschen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und die Norm 15a B-VG von Österreich oder die Schweizer Luftreinhalteverordnung. Bis zu 60 Jahre alte Kaminöfen, Kamineinsätze, Küchenherde, Kachelöfen werden angeboten, auch bis zu 50 Jahre alte Heizungen aus z.B. DDR Zeiten. So dürfen ALLE Kaminöfen und Küchenherde und Heizungsanlagen aus DDR Produktion nicht mehr neu installiert werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Mein eindeutiges Urteil nach 9 Jahren Marktbeobachtung. NUR diese zwei Internetverkaufsplattformen sind der größte Schrottplatz in Deutschland für gebrauchte ERFA die nicht mehr in Deutschland in Betrieb genommen werden dürfen und können.
Die Beschreibungen der meisten Verkäufer sind einfach SEHR schlecht , oft gelogen und frei erfúnden.
Die wenigsten Verkäufer schreiben eindeutig im Angebotstext dass die angebotene ERFA NICHT die Normen erfüllen oder haben eindeutige Nachweise dass diese gebrauchte ERFA die Normen erfüllen. Dazu sind sie aber gesetzlich verpflichtet.
Es fehlen technische Daten
Es fehlt sehr oft : Wer ist der Hersteller und wie heißt das Modell.
Es werden Typenschilder als Bild eingestellt, daraus ergeht aber oft nicht ob der Ofen wirklich die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Falsche Typenbeschreibung.
Mängel werden verschwiegen
Technische Daten stimmen nicht. Oft frei erfunden.
Altersangaben stimmen nicht.
Modellbezeichnungen stimmen nicht. Da wird z.B. das Modell 1410 von Morsö als das Nachfolgemodell 1412 bezeichnet.Das Modell 1410 erfüllt nicht die Normen von Deutschland und Österreich. Das Modell 1412 erfüllt aber erst ab Modelljahr 2014 die Norm von Österreich.
Das sind Details die ein privater Verkäufer in der Regel nicht weiß. Das wissen selbst viele Ofenhändler und Schornsteinfeger nicht. Solches Wissen gibt es nur beim Hersteller. Es gibt einige Hersteller wie Hark die haben vorbildlich auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis welche ERFA welche Norm erfüllen, bzw. nicht erfüllen. Das ist aber die Ausnahme. Die HKI Datenbank hat nue Öfen verzeichent, die jetzt aktuell hergesetllt werden und keine ü Öfen die 20 Jahre und älter sind.
Was sollten Sie tun, wenn Sie beabsichtigen eine gebrauchte ERFA zu kaufen.
1. Fragen Sie den Verkäufer schriftlich per Anfrage. Wer ist der Hersteller und wie heißt das Modell. KEINE Telefonische Anfrage, Durch die schriftliche Antwort haben Sie einen Beweis.Sollte der Verkäufer trotzdem falsche Antworten zum Ofen gemacht haben, können Sie immer auf seine schriftliche Antwort auf Ihre eindeutige Nachfrage verweisen und Sie können den Kaufvertrag evtl.auflösen., wenn Sie z.B. bei Abholung feststellen, das der gemachten schriftlichen Aussagen zum Ofen nicht mit dem Ofen übereinstimmen.
2. Haben Sie einen schriftlichen Nachweis vom Hersteller, Prüfgutachten ,das diese ERFA ( Ofen, Küchenherd, Kamineinsatz) die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt. Oder wenn Sie diese ERFA in Österreich installieren wollen, das die Norm 15a B-VG in der Fassung von 2015 erfüllt und wenn Sie die ERFA in der Schweiz installieren wollen das die Schweizer Luftreinhalteverordnung erfüllt wird?
Kann der Verkäufer Ihnen das nicht eindeutig nachweisen, lassen Sie den Kauf. Sie kaufen sonst nur den Schrott der anderen und handeln sich Probleme ein.
Wenn es den Hersteller noch gibt fragen Sie dort nach. VORSICHT: Viele Hersteller gibt es nicht mehr, wie z.B. die Firma Kargo
Rechtliches:
Der Verkäufer ist gesetzlich ( BGB) dazu verpflichtet deutlich BEREITS im Angebotstext darauf hinzuweisen ob die gebrauchte ERFA die Normen von Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfüllt oder nicht. Tut er das nicht ist bereits der Sachangel nach § 434 und 437 BGB entstanden, wenn die ERFA NICHT die Norm der BImSchV. erfüllt. Das Verschweigen eines Sachmangels führt bereits zu einer Gewährleistung von 2 Jahren. Selbst dann wenn der Verkäufer rechtskonform die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Für gewerbliche Verkäufer gilt folgendes.
Es gibt auch gewerbliche Verkäufer wie Wohnungsauflöser, Secondhand Händler oder Antikhändler die gebrauchte ERFA verkaufen.
Der gewerbliche Verkäufer muss eindeutig im Angebotstext darauf hinweisen ob die ERFA die Norm von Deutschland erfüllt und muss sämtliche technischen Daten zur ERFA angeben. Verkauft der Händler die gebrauchte ERFA auch nach Österreich oder sogar in die Schweiz muss er angeben ob die ERFA die Norm von A oder CH erfüllt.
Der gewerbliche Händler kann die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung um maximal 12 Monate kürzen, wenn der Käufer eine Privatperson ist. also beträgt die gesetzliche Gewährleistung für eine gebrauchte ERFA min. 12 Monate. Das muss der gewerbliche Händler in seinen AGB formulieren. Trift der gewerbliche Händler in seinen AGB oder im Angebotstext keine Regeln zur seiner Gewährleistung , dann haben Sie eine 2 jährige Gewährleistung. Ist der Käufer ein gewerblicher Käufer hat er nach dem BGB keine Gewährleistung für gebrauchte Ware.
Vorsicht bei ebay.de gibt es folgenden Trick von gewerblichen Händlern die gebrauchte Waren verkaufen.
Das heißt es im Angebotstext. Wir verkaufen nicht an private Käufer nur an gewerbliche Käufer.
Der Hintergrund dieses Tricks ist, das Sie keine Gewährleistung und Widerrufsrecht geben wollen. Sie verkaufen aber trotzdem an private Käufer, das kann man oft im Bewertungssystem sehen. Haben Sie nun bei diesem gewerblichen Verkäufer trotzdem als privater Käufer gekauft, und der Händler liefert die Ware oder Sie holen sie persönlich ab, haben Sie nun trotzdem eine gesetzliche Gewährleisung von min. 12 Monaten für diese gebrauchte Ware. Würde der gewerbliche Verkäufer nun seine eigenen Regeln einhalten, würde er Ihnen als privater Käufer überhaupt nicht das Produkt verkaufen.
Diese gewerblichen Verkäufer müssten eigentlich Millionen private Käufer ausschließen. Tun sie aber nicht,.
Seien Sie sich bewußt das die Mehrheit der privaten Verkäufer sich juristisch nicht auskennt. Meine Testanfragen in den letzten 9 Jahren an Verkäufer ergaben LEIDER ein trauriges Ergebnis.
Bedenken Sie auch, dass es private Verkäufer gibt die wissen, dass ihre gebrauchte ERFA NICHT die Norm der BImSchV. erfüllen. Sie aber bewußt täuschen wollen. Sie wollen einfach den Schrott verkaufen und hoffen auf einen Käufer der sich nicht auskennt.
Natürlich können fast alle gebrauchten ERFA in den meisten Ländern von Europa noch verwendet werden.
Also: VORSICHT BEIM KAUF
Diese technischen Daten benötigen Sie zu jeder gebrauchten ERFA
Raumluftabhängig, oder für Frischluftanschluß geeigent oder sogar mit DIBT Zulassung.
Womit kann diese ERFA geheizt werden? Nur Holz oder auch mit Holz und Braunkohlebriketts. Nur mit Kohle.
Nennwärmeleistung in KW
Erforderlicher Kaminzug
Mittlere Abgastemperatur.
Erforderliche Abstände zu brennbaren Materialien.
Ofenrohranschluß wo? Hinten oder oben , und Durchmesser
Maße
Für Deutschland wichtig. Für Mehrfachbelegung des Schornsteins zugelassen? Selbstschliesende Feuerraumtüre
Ohne diese technische Daten können Sie evtl. überhaupt nicht diese gebrauchte ERFA bei sich installieren.
Und wenn Sie einen Ofen mit Frischluftanschluß benötigen ist der Raumluftabhängige Ofen der falsche Ofen für Sie.
MfG Dieter Klaucke
Die Mutter von Herr Schropp hat über ebay.de einen gebrauchten Grundofen ersteigert.
Damit hat sie als private Käuferin ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Die Firma die den gebrauchten Ofen über ebay.de anbot hatte im Angebot KEIN Widerufsrecht und hat die Rücknahme sogar ausgeschlossen. Das Angebot liegt mir vor.
Im Angebot fehlten alle erforderlichen technischen Daten und es fehlte der Hinweis, ob der gebrauchte Grundofen die Norm der BImSchv. erfüllt. Den seit dem 01. Januar 2015 müssen auch neue oder gebrauchte Grundöfen/ Kachelöfen in Deutschland bei Errichtung die Norm der BImSchV. erfüllen.
Der Verkäufer hat bis heute nicht den Nachweis erbracht das der Grundofen die Norm der BImSchV. erfüllt . Obwohl der Grundofen über einen hergestellten Kachelofeneinsatz verfügt.
Das ist ein erheblicher Sachmangel nach § 434 und 437 BGB. Und ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtline und ein Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb. Dafür kann der Händler abgemahnt werden.
Die Käuferin hat den Ofen noch nicht bezahlt und weigert sich den Ofen abzuholen.
Sie wird jetzt den Widerruf ausüben. Das kann sie, weil
1. Beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen mit dem Datum der Erhalt der Ware. Also Datum der Selbstabholung oder der Lieferung. Nicht mit dem Datum des Kaufs.
2. Hat der Händler in seinen ebay.de Angeboten oder in seinem online Shop kein Widerufsrecht oder schließt den Widerruf grundsätzlich gegenüber privaten Endverbrauchern aus, beträgt die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage. Alles so in der Verbraucherrechterichtlinie geregelt.
Weil die Käuferin den Ofen nicht abholt will der Händler Lagerungskosten von 800 € für 1 Monat.
Die Käuferin hat sich bei ihrem Schornsteinfeger informiert und der hat ihr die Rechtslage erklärt.
Jetzt kommt der Händler mit folgender Aussage. Damit der Ofen die Feinstaubwerte erfüllt könnte sie ja einen Partikelfilter nachrüsten für 100 € Aufpreis.
1. Wenn ein Grundofen NUR mit einem Partikelfilter die Grenzwerte für Feinstaub erfüllt ist der Händler gesetzlich dazu verpflichtet, den Ofen mit einem Feinstaubfilter zu liefern OHNE Aufpreis.
2. Aber Grundöfen erfüllen in der Regel den Grenzwert für Feinstaub von 0,04 Gramm / m³ OHNE Partikelfilter.
Fazit: Unseriöser Händler der rechtswidrig arbeitet und der versucht seine Kundin zu täuschen und der nicht über technisches und juristisches Wissen verfügt .
Und ein Blick in das Bewertungssytem von ebay.de sagt vieles.
433 Bewertungen seit dem 19. Juli 2001.Also in fast 18 Jahren. Und womit wurden die Bewertungen überwiegend erzielt?
Mit dem Verkauf von Kachelofenbauanleitungen zum Verkaufspreis von 5 €.
Dieser „ Ofenhändler“ ist kein Einzelfall. Insbesondere bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de wimmelt es von solchen unseriösen Ofenhändlern. Die gegen Wettbewerbsrecht und die Verbraucherrechterichtlinie verstoßen.
Also eine Warnung an alle Käufer. Bevor Sie insbesondere bei ebay.de eine neue, gebrauchte oder antike Einzelraumfeuerungsanlage kaufen wollen, schauen Sie genau hin . Lesen Sie sorgfältig die Angebote durch.
Lesen Sie meine Warnhinweise hier im Kaminofen-Forum.
Sonst handeln Sie sich Ärger ein wie die Mutter von Herr Schropp.
Die kommt NUR mit einen Schrecken davon, weil sie auch noch kein Geld bezahlt hat. Und wenn sie mit paypal gezahlt hätte, würde der paypal Käuferschutz auch nicht greifen. Sie haben nach den AGB von paypal keinen Käuferschutz wenn Sie die Ware selber abholen. Den paypal Käuferschutz gibt es NUR, wenn die Ware versichert versendet wird und nur dann wenn Sie die Zahlungsoption Ware bezahlen gewählt haben. Zahlen Sie NIEMALS Waren mit der Zahlungsoption Zahlung an Freunde. Die Verbraucherverbände und die Landeskriminalämter warnen seit Jahren davor.
MfG
Dieter Klaucke
Super das Sie das Thema ansprechen. Gerade im Internet gibt es sehr viele schwarze Schafe die den Markt kaputt machen und die Kunden abzocken.
Guten Tag Schornsteinfeger K.
Das erzähle und schreibe ich ja nun seit 10 Jahren. Zuletzt auch über sicherer-ofenkauf.de
Diese Seite habe ich aber im Oktober 2018 beendet. Gerade ebay.de und insbesondere ebay-kleinanzeigen.de sind sehr unsichere Marktplätze zum Kauf von Einzelraumfeuerungsanlagen. Hier muß der Verbraucher sehr gut informiert sein. Habe ja hier im Forum schon einiges dazu geschrieben.
MfG Dieter Klaucke