Wandanschluss vorbe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wandanschluss vorbereiten ohne konkretes Ofenmodell

7 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
3,760 Ansichten
(@)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ich habe mich bei euch angemeldet, weil ich eine kleine Frage habe:

Wir sanieren gerade ein Haus BJ1960 und werden in unserem Wohnzimmer auf jeden Fall einen Kamin installieren.

Vorher war bereits ein Kamin installiert.

Der Wandanschluss ist jedoch in ca. 50cm höhe.

Das passt nicht mit den von uns gewünschten Modellen zusammen.

Daher müssen wir den unteren Anschluss korrekt verschließen und einen neuen Wandanschluss herstellen.

Das würden wir gerne machen bevor verspachtelt wird.

Aller Voraussicht nach werden wir dann aber noch keinen Ofen haben, d.h. das genaue Modell ist noch unbekannt.

Wir wissen, dass es ein länglicher, hoher Kamin aus dem Baumarkt sein soll (Budget bis 2000€).

Jedenfalls wollte ich fragen, ob es Richtwerte gibt, welchen Durchmesser man für den Wandanschluss am besten verbaut?

Und wie geht man damit um, wenn der Kamin nicht direkt in der Wand sitzt, sondern ca. 20cm dahinter (also der Wandanschluss vom alten Kamin ist etwa 30cm lang)?

Einfach normalen Anschluss herstellen und entsprechend verlängern?

Viele Grüße

Mattes

 
Veröffentlicht : 04/12/2019 7:18 pm
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

Der alte Anschluß muss auf jeden Fall IN der Schornsteinwandung mit zugelassnen Baustoffen dicht und innenwandbündig verschlossen werden. Hierzu muss die alte Metall-Anschlußhülse herausgebrochen werden, damit direkt zum Mauerwerk Kontakt entsteht. Zum zumauern nimmt man am besten einen Ziegel-VOLLstein (KEIN weißer Porenbeton!) und Zementmörtel. Ich sags nur : das ist erst ne scheiß Arbeit mit dem Hülse rausbrechen, dann ne Fusselarbeit mit dem Einspeisen.

Da die neue Öffnung umgekehrt auch bißchen nicht-ganz-so-locker-flockig geht, würde ich DAS auch unbedingt VOR der Wohnzimmer-Fertigstellung machen! Die Oberkante des Anschlusses sollte mind. 40cm Abstand zur Decke haben (die 40cm sind bei einer Holzdecke verpflichtend). Dann hat das Ofenrohr ja 150mm Durchmesser. In den Schornstein muss man eine etwa D 180mm große Öffnung herstellen, da das Doppelwandfutter ca 170mm Außenmaß hat und DORT (NUR in der Schornsteinwandung direkt) auch mit Zementmörtel eingespeist wird. Die Öffnung in der davorliegenden Wand muss natürlich auch so D 200 werden, damit man überall beikommt. Ersatzweise kann man auch eine Langhülse D 155-160mm, Länge von Außenkante Raumwand bis Innenkante Schornstein, innen im Schornstein und außen an der Wand einspeisen und DARIN (bis Schornsteininnenkante verlaufend) das 150er Ofenrohr verlegen. Aber: Doppelwandfutter gibts im Baumarkt, Langhülse muss der Blechner herstellen. ACHTUNG: es darf auf KEINEN Fall ein (hin und wieder angebotenes) Doppelwandfutter mit Verlängerung Richtung Schornstein verwendet werden!!

 
Veröffentlicht : 05/12/2019 1:27 am
(@)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hallo Schwarzmann,

das ist mal eine ausführliche Antwort.

Vielen Dank dafür 🙂

Ich mache das so, dass ich ein D200 Loch in die Wand und dann entsprechend das Wandfutter in den Kamin einsetzen.

Es wird davor ohnehin alles noch zugemacht und verputzt/gespachtelt.

Dann sollte das so gehen.

Viele Grüße

Mattes

 
Veröffentlicht : 05/12/2019 5:53 am
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

Es gibt serienmässig hergestellte doppelte Wandfutter aus V4A Edelstahl die man mit einer serienmässig hergestellten Verlängerung aus V4A Edelstahl verlängern kann. Diese Verlängerung kann man auf die erforderliche Länge zuschneiden . Das geht bei Edelstahl am besten mit einer Trennscheibe für Edelstahl in 1-1,5 mm Dicke. Also, solche Teile muss man nicht extra anfertigen lassen. Am saubersten kann man das Loch im Schornstein und durch die Wand mit einer Kernbohrung erstellen. Kernbohrgeräte kann man bei Werkzeugvermietern mieten. Diese Arbeiten sollte man VOR der Fertigstellung der Wohnung machen. Es kann sein das durch Erstellen des Lochs sich Putz löst und man noch zusätzlich Stellen ausbessern muß. Der Abstand zu brennbaren Materialien mit einem einwandigen Ofenrohr in 150 mm D muß 450 mm betragen. Das habe ich hier im forum schon ausführlich erklärt. Der erforderliche Abstand zu brennbaren Materialien bei einwandigen Ofenrohren steht in der EU auf jeder Verpackung von Ofenrohren.

Es gibt doppelwandige Ofenrohe aus 2 mm Stahl z.B. von der Werbung entfernt. Heißen Primus. Diese Ofenrohre benötigen nur einen Abstand zu brennbaren Materialien von 100 mm.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 05/12/2019 11:57 am
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

Es wird KEINE Doppelwandhülse mit Verlängerung Richtung Schornstein eingebaut HIMMELDONNER! 👿 Die HÜLSE MUSS im Schornstein sein und NICHT in der Vormauerung!

Der Brandschutzabstand vom einwandigen Rauchrohr zu brennbaren Baustoffen ist 40 / VIER ZIG Zentimeter, nicht mehr und nicht weniger! 👿

 
Veröffentlicht : 05/12/2019 5:20 pm
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

Das doppelwandige Wandfutter muß bündig vorne an der Wand sein.

Die Verlängerung kann einwandig in der Wand sitzen.

Und nochmals Schwarzmann, Wann kapieren Sie endlich das der Abstand zu brennbaren Materialen bei einem einwandigen Ofenrohr mit 150 mm Durchmessr 450 mm sein muß? LESEN Sie die Hinweise die ich bereits hier im forum veröffentlicht habe. Und diese informationen sind nicht von mir.

AUF JEDER Verpackung eines einwandigen Ofenrohr egal ob 120,130, oder 150 mm Durchmesser steht der erforderliche Abstand zu brennbaren Materialien.Das ist EU weit vorgeschrieben.

Ofenrohre sind Bauprodukte nach der EU Bauproduktenverordnung. Wenn der Hersteller von Ofenrohren in seiner Konformanitätserklärung schreibt das ein einwandiges Ofenrohr aus Stahl mit 150 mm Durchmesser einen Abstand zu brennbaren Materialien einhalten muß , dann gilt vorrangig die EU Bauproduktenverordnung und nicht Landesbaurecht eines Bundeslandes der BRD.Denn EU Recht bricht Bundesrecht. Und Bundesrecht bricht Landesrecht.Es sei denn die EU hat in einer Verordnung oder Richtlinie festgelegt das Nationale Normen/ Richtlinien abweichen dürfen vom EU Recht.

So ist das z.B. bei der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und bei der Norm 15 a B-VG von Österreich. Diese beiden Nationalen Normen sind strenger als die EU Norm für Einzelraumfeuerungsanlagen und weichen somit von der EU Norm ab.Eine Abweichung von einer EU Norm muß aber immer in einem Bundesrecht festgelegt werden. Bundesländer in Deutschland können nicht selbstständig von einer EU Norm/ Recht, Verordnung/ Richtlinie abweichen.Leider passiert das oft. Dann entscheidet oft der Europäische Gerichtshof das das nicht zulässig ist. Als Beispiel hier die geplante Autobahngebühr für Ausländer in Deutschland.

Schon seit November 2007 müssen Verbindungsstücke nach DIN EN 1856-2 geprüft und mit CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die aus der Prüfung ermittelten Abstände zu brennbaren Baustoffen wurden aber einvernehmlich nicht angewandt, da die FeuVO (dieses Einvernehmen wurde auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums aufgekündigt) baurechtlich höherwertig angesiedelt ist.

Die Aufkündigung des Deutschen Wirtschaftsministerium ist ein eindeutiger Verstoß gegen die EU Norm EN-1856-2 und ein Verstoß gegen die EU Bauproduktenverordnung. Das wäre ein Fall für den Europäischen Gerichtshof.

Ein Ministerium kann nicht einseitig eine EU Verordnung aufkündigen.

Der Handwerker oder wer auch sonst die Einzelraumfeuerungsanlage installiert muß sich an EN 1856-2 halten. Tut er das nicht handelt er grob fahrlässig.

Er verliert dadurch den Versicherungsschutz seiner Haftpflichtversicherung. Weil groß fahrlässig ist nicht versichert oder nur eingeschränkt. Er kann sich auch nicht darauf berufen das das Wirtschaftsministerium die EN 1866-2 aufgekündigt hat. Die Versicherungen werden sagen. Die Aufkündigung der EN 1856-2 ist ein Verstoß gegen die EU Bauproduktenverordnung.

MfG Dieter Klaucke

HIER NOCHMALS die Info von Wilhelm Reber.

Abstände von Verbindungsstücken (Ofenrohren) zu brennbaren Wänden (Bauteilen)

Wie Sie anhand dieser Informationen lesen können, benötigen auch Ofenrohre Mindestabstände zu brennbaren Materialien.

Bei neuen Öfen stehen die erforderlichen Abstände auf dem Typenschild, das sich auf dem Ofen befinden muss, auch im Verkaufsprospekt des Herstellers. Sie sollten also unbedingt VOR dem Kauf eines Kaminofens oder Küchenherds die Mindestabstände kennen. Der gewerbliche Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Daten vor dem Kauf zugänglich zu machen. Im Internet und beim Kauf übers Internet müssen diese Abstände bei den technischen Daten im Angebotstext vorhanden sein. Bei gebrauchten Öfen ist das ein Problem. Aber wenn der gebrauchte Ofen nicht die Norm der BImSchV erfüllt, dann hat sich ja eh der Kauf erledigt, zumindest für Deutschland, die Schweiz und Österreich. Wenn Sie einen gebrauchten Ofen kaufen wollen und der Ofen erfüllt die Normen von Deutschland, Schweiz und Österreich, dann muss der gewerbliche Verkäufer die Mindestabstände wissen. Evtl. beim Hersteller nachfragen.

____________________________________________________________________________________

Ab hier ist der Text verfasst von Wilhelm Reber.

Unterschiedliche Aussagen in den Feuerungs-Verordnungen (speziell Baden-Württemberg) und differenzierte Forderungen von einzelnen Bezirksschornsteinfegermeistern zu Abständen von Verbindungsstücken zu Wänden aus oder mit brennbaren Baustoffen führen immer wieder zu ärgerlichen Auseinandersetzungen. Angeregt durch eine Infomail der Hagos vom 29.10.2010 habe ich den nachfolgenden Fachartikel zu den Abständen von Verbindungsstücken zu Wänden aus brennbaren Baustoffen ausgearbeitet. Das Ärgernis ist der Umstand, dass in der FeuVO von Baden- Württemberg (vom 24.11.1995) der Abstand von Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen mit 25 cm festgeschrieben ist, während in den übrigen Bundesländern 40 cm einzuhalten sind.

Verbindungsstücke nach DIN EN 1856-2

Schon seit November 2007 müssen Verbindungsstücke nach DIN EN 1856-2 geprüft und mit CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die aus der Prüfung ermittelten Abstände zu brennbaren Baustoffen wurden aber einvernehmlich nicht angewandt, da die FeuVO (dieses Einvernehmen wurde auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums aufgekündigt) baurechtlich höherwertig angesiedelt ist.

Die Konsequenz aus der Norm DIN EN 1856-2 und der dort geforderten Prüfung der Rußbrandbeständigkeit und Anforderung an die Gasdichtheit ist:

Die Hersteller von Verbindungsstücken müssen den für das jeweilige Produkt ermittelten Mindestabstand zu Wänden mit oder aus brennbaren Baustoffen auf der Konformitätserklärung mit „M“ (gemessen) angeben.

Gleichzeitig eröffnet die DIN EN 1856-2 dem Hersteller von Verbindungsstücken eine weitere Möglichkeit, den Abstand zu definieren: Die Berechnungsmethode mit mindestens dem Dreifachen des nominalen Durchmessers, aber nicht weniger als 375 mm! Auf der Konformitätserklärung ist der Abstand mit „NM“ (nicht gemessen) angegeben.

Bei dieser Berechnungsmethode obliegt dem Hersteller die Verantwortung, dass auch bei diesen errechneten Abständen die höchste Oberflächentemperatur von brennbaren Baustoffen, die an ein Verbindungsstück oder dessen Formstück angrenzen, 85 °C nicht übersteigt. Zum besseren Verständnis soll die Konformitätserklärung eines Herstellers dienen. Daraus geht hervor:

Beispiel 1: Abgasrohr aus Baustahl DN 100 = G (rußbrandbeständig). Mindestabstand ohne Strahlungsschutz = M (gemessen) = 350 mm. Berechnung: nicht erforderlich, da es sich um einen gemessenen Abstand handelt. Mindestabstand mit Strahlungsschutz = M (gemessen) = 120 mm

Beispiel 2: Abgasrohr aus Baustahl DN 150 = G (rußbrandbeständig)

a) Mindestabstand ohne Strahlungsschutz = NM (nicht gemessen) = 450 mm

Berechnung: mindestens den dreifachen nominalen Durchmesser = (150 · 3) = 450 mm.

Und beim Abstand zu brennbaren Materialien geht es um Brandschutz.

Es ist ja völlig irrational, wenn der Ofen einen min. Abstand zu brennbaren Materialen von z. B 550 mm haben muß. Das Ofenrohr aber nur 400 mm( Bei Ofenrohrdurchmesser 150 mm)

Und es gibt ja technische Lösungen um diese Abstande einzuhalten. z.B. die doppelwandigen Ofenrohre aus 2 mm Stahl von Möck-

JA das kostet mehr Geld. Aber am Brandschutz sollte man NIEMALS sparen.

Und jeder Handwerker und sonstige Menschen in Deutschland die ERFA wie Öfen installieren sollten den BESTEN Brandschutz installieren.

Hier zu sparen ist dumm und grob fahrlässig.

Und JEDER Schornsteinfeger sollte darauf bestehen das die EN 1856-2 AUCH in Deutschland eingehalten wird. Das bezeichnet man als VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN.

 
Veröffentlicht : 06/12/2019 11:26 am
(@)
Beiträge: 10
Active Member
 

sicherer-ofenkauf.de post_id=37482 time=1575631605 user_id=7229 wrote:
Und es gibt ja technische Lösungen um diese Abstande einzuhalten. z.B. die doppelwandigen Ofenrohre aus 2 mm Stahl von Möck-

JA das kostet mehr Geld. Aber am Brandschutz sollte man NIEMALS sparen.

Genau das! Wenn man sich zu Gemüte führt, worum es bei diesen Abständen immer geht, stellt sich die Frage auch nicht mehr, ob man da ein bisschen tricksen und sie umgehen kann...

 
Veröffentlicht : 15/12/2019 2:10 pm
Teilen: