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Vorsätzlicher Betrug mit Bullerjanofen

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Vorsätzlicher Betrug mit Bullerjanofen

Bei ebay-kleinanzeigen.de wird am 16. Juni 2022 ein gebrauchter Bullerjan Ofen angeboten. Unter anderem wird in den Bildern eine Information zur Emissionsbegutachtung des Schornsteinfeger gezeigt. Das gehört aber nicht zum dem Bullerjanofen der zum Verkauf angeboten wird. Angeboten wird ein min. 13 Jahre alter Bullerjan Ofen 01 mit 11 KW der NICHT die heutige 2. Stufe der Norm der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt.

Die Bescheinigung des Schornsteinfeger gehört aber nachweislich zu dem Modell 00 mit 5,7 KW der die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt

Das ist der klassische Fall des Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch. Und die arglistige Täuschung nach § 123 BGB und die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.

Kein Wort im Anzeigentext dazu das es sich um einem Bullerjanofen handelt der nicht die heutige Norm der BImSchV. erfüllt

Das ist auch das vorsätzliche Verschweigen eines Sachmangel nach § 434 und 437 BGB.

Der Verkäufer wurde fundiert von mir auf diese Rechtslage hingewiesen und auch auf seinen Betrugsversuch.

Der Angebotstext wird aber nicht geändert.

Das ist kein Einzelfall. Leider der Normalzustand.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 16/06/2022 11:38 am
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