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Verbrennungsverbot für Einzelraumfeuerungsanlagen in Stuttgart ab dem 12. 02.2019

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Jetzt ist es soweit.

1.

Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Umweltschutz Zusätzlicher Abdruck der bereits auf www.stuttgart.de erfolgten Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zum Betriebsverbot von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Komfort-Kamine)„Die LHS erlässt aufgrund von § 2 Abs. 3 der Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen vom 31.1.2017 folgende1. Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Komfort-Kamine)dürfen im gesamten Gemeindegebiet Stuttgart nicht betrieben werden.2. Das Betriebsverbot gilt ab Dienstag, 12.2.2019, 18 Uhr.Folgende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind vom Betriebsverbot ausgenommen:

(a) Anlagen, die alleinige Wärmequelle für eine Wohneinheit (Wohnungen, Wohngebäude, Wohnraum) sind,

(b) Anlagen mit denen die Nutzungspflicht nach § 4 Abs. 1 des Erneuerbaren Wärmegesetzes erfüllt wird,

(c) Herde mit oder ohne indirektbeheizter Backvorrichtung,

(d) Anlagen, die automatisch und aus-schließlich mit festen Brennstoffen nach § 3 Abs. 1 Nummer 5a der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen beschickt wer-den (Pelletfeuerungen),

(e) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden und für die die Grenzwerte der Stufe 2 der Anlage 4 Nummer 1 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten.3.

Es wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Auch bei Einlegung eines Rechtsbehelfs muss diese Allgemeinverfügung beachtet werden.4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Betriebsverbot gilt bis zur Aufhebung dieser Allgemeinverfügung .Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können im Amt für Umweltschutz, 70182 Stuttgart, Gaisburgstraße 4, 3. Stock, Zimmer 322a,Montags bis Donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und Freitags von 9 bis12.30 Uhr eingesehen werden.Stuttgart, 12.2.2019 - Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, Amtsleiter

2.

Anteil der Öfen an Belastung hoch

Der Feinstaub aus den beliebten Zusatzöfen – im Stadtgebiet gibt es rund 20 000 – habe einen Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbelastung am Neckartor, sagte Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität im Ministerium. Ein Verbot sei daher verhältnismäßig, das Land als Gesetzgeber verpflichtet, zum Gesundheitsschutz zu handeln. Nicht betroffen vom Verbot sind Pelletöfen. Diese seien optimiert und lieferten bessere Emissionswerte als die eher als „schönes Accessoire“ gekauften Komfortöfen. Vergleichsweise gering ist laut Erdmenger und Lahl der Beitrag großer Verbrennungsanlagen wie des Müllheizkraftwerks in Münster oder des mit Kohle befeuerten Heizkraftwerkes in Gaisburg zum Feinstaub. Er liege wegen der dort eingesetzten Filtertechnik insgesamt unter einem Prozent.

Für alle Stuttgarter die betroffen sind mein Rat.

Moderne Einzelraumfeuerungsanlage ERFA kaufen

Und am besten eine kaufen, die WEIT die Grenzwerte für Feinstaub, und den Mindestwirkungsgrad unterschreitet die in der BImSchV. vorgeschrieben sind. Denn diese BImSchv. ist technisch völlig veraltet. Kaufen Sie nur ERFA die min. 80 % Wirkungsgrad haben und Feinstaubwerte unter 40mg/ m³

Es gibt genügend auf dem deutschen Markt

Und noch ein Hinweis: VORSICHT beim Kauf gebrauchter ERFA über Internetverkaufsplattformen wie ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de

Eine Untersuchung von sicherer-ofenkauf im August 2016 ergab, dass 80 % aller gebrauchten ERFA die bei ebay. de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. Viele auch nicht einmal die 1. Stufe der BImSchV. Dort werden bis zu 60 Jahre alte ERFA angeboten. Das ist der größte Schrottplatz in Deutschland für derartige ERFA.

Lassen Sie sich IMMER vom Verkäufer schriftlich bestätigen durch einen Nachweis des Herstellers das diese ERFA die heutige Norm( 2. Stufe der BImSchV. ) erfüllt. Wenn der Verkäufer Ihnen das nicht nachweisen kann. FINGER weg. Geschenkt zu teuer. Sie kaufen sonst nur den Schrott der anderen.

Quelle: 2.Stuttgarter Nachrichten und 1.Stadt Stuttgart.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 18/02/2019 12:13 pm
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sicherer-ofenkauf.de post_id=36265 time=1550492018 user_id=7229 wrote:
Jetzt ist es soweit.

Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Umweltschutz Zusätzlicher Abdruck der bereits auf www.stuttgart.de erfolgten Bekanntmachung: Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zum Betriebsverbot von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Komfort-Kamine)„Die LHS erlässt aufgrund von § 2 Abs. 3 der Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen vom 31.1.2017 folgende1. Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Komfort-Kamine)dürfen im gesamten Gemeindegebiet Stuttgart nicht betrieben werden.2. Das Betriebsverbot gilt ab Dienstag, 12.2.2019, 18 Uhr.Folgende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind vom Betriebsverbot ausgenommen:

(a) Anlagen, die alleinige Wärmequelle für eine Wohneinheit (Wohnungen, Wohngebäude, Wohnraum) sind,

(b) Anlagen mit denen die Nutzungspflicht nach § 4 Abs. 1 des Erneuerbaren Wärmegesetzes erfüllt wird,

(c) Herde mit oder ohne indirektbeheizter Backvorrichtung,

(d) Anlagen, die automatisch und aus-schließlich mit festen Brennstoffen nach § 3 Abs. 1 Nummer 5a der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen beschickt wer-den (Pelletfeuerungen),

(e) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden und für die die Grenzwerte der Stufe 2 der Anlage 4 Nummer 1 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten.3.

Es wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Auch bei Einlegung eines Rechtsbehelfs muss diese Allgemeinverfügung beachtet werden.4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Das Betriebsverbot gilt bis zur Aufhebung dieser Allgemeinverfügung .Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können im Amt für Umweltschutz, 70182 Stuttgart, Gaisburgstraße 4, 3. Stock, Zimmer 322a,Montags bis Donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und Freitags von 9 bis12.30 Uhr eingesehen werden.Stuttgart, 12.2.2019 - Dr. Hans-Wolf Zirkwitz, Amtsleiter

1.

Anteil der Öfen an Belastung hoch

Der Feinstaub aus den beliebten Zusatzöfen – im Stadtgebiet gibt es rund 20 000 – habe einen Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbelastung am Neckartor, sagte Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität im Ministerium. Ein Verbot sei daher verhältnismäßig, das Land als Gesetzgeber verpflichtet, zum Gesundheitsschutz zu handeln. Nicht betroffen vom Verbot sind Pelletöfen. Diese seien optimiert und lieferten bessere Emissionswerte als die eher als „schönes Accessoire“ gekauften Komfortöfen. Vergleichsweise gering ist laut Erdmenger und Lahl der Beitrag großer Verbrennungsanlagen wie des Müllheizkraftwerks in Münster oder des mit Kohle befeuerten Heizkraftwerkes in Gaisburg zum Feinstaub. Er liege wegen der dort eingesetzten Filtertechnik insgesamt unter einem Prozent.

2.

Für alle Stuttgarter die betroffen sind mein Rat.

Moderne Einzelraumfeuerungsanlage ERFA kaufen

Und am besten eine kaufen, die WEIT die Grenzwerte für Feinstaub, und den Mindestwirkungsgrad unterschreitet die in der BImSchV. vorgeschrieben sind. Denn diese BImSchv. ist technisch völlig veraltet. Kaufen Sie nur ERFA die min. 80 % Wirkungsgrad haben und Feinstaubwerte unter 40mg/ m³

Es gibt genügend auf dem deutschen Markt

Und noch ein Hinweis: VORSICHT beim Kauf gebrauchter ERFA über Internetverkaufsplattformen wie ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de

Eine Untersuchung von sicherer-ofenkauf im August 2016 ergab, dass 80 % aller gebrauchten ERFA die bei ebay. de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. Viele auch nicht einmal die 1. Stufe der BImSchV. Dort werden bis zu 60 Jahre alte ERFA angeboten. Das ist der größte Schrottplatz in Deutschland für derartige ERFA.

Lassen Sie sich IMMER vom Verkäufer schriftlich bestätigen durch einen Nachweis des Herstellers das diese ERFA die heutige Norm( 2. Stufe der BImSchV. ) erfüllt. Wenn der Verkäufer Ihnen das nicht nachweisen kann. FINGER weg. Geschenkt zu teuer. Sie kaufen sonst nur den Schrott der anderen.

Quelle: 2.Stuttgarter Nachrichten und 1.Stadt Stuttgart.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 19/02/2019 11:40 am
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