Täuschen,Betrügen, ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Täuschen,Betrügen, Lügen im Handel

2 Beiträge
1 Benutzer
0 Reactions
805 Ansichten
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
Themenstarter
 

Täuschen, Betrügen, Lügen

So arbeitet die Wirtschaft. Ein Zitat aus dem Spiegel Gespräch vom 34/2018 mit Thilo Bode. Geschäftsführer von Food Watch.

Zitat von T. Bode: Aber die Politik der Konzerne beruht auf Täuschen, Betrügen und Lügen.

Und so ist das auch bei vielen Herstellern und Händlern von Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA. Aber auch viele private Verkäufern die Ihre gebrauchten ERFA über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de anbieten ,arbeiten nach dieser Methode.

Für den Verbraucher der eine neue oder gebrauchte ERFA sucht heißt es VORSICHT. Nur wer sich technisch und juristisch sachkundig macht schützt sich einigermaßen vor Betrug und unseriösen Angeboten. Dazu ist aber Zeit erforderlich und auch die Bereitschaft sich VOR dem Kauf Sachkundig zu machen.

Gier frisst Hirn. Dieser Satz sagt viel über unser Kaufverhalten aus.

Ich schätze dass jedes 2. Unternehmen das ERFA übers Internet verkauft egal ob über einen eigenen Onlineshop oder über ebay.de gegen Deutsches Wettbewerbsrecht verstößt. ( Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen die Verbraucherrechterichtlinie)Darunter sind sogar Firmen die Trusted Shops zertifiziert sind oder Händlerbund Mitglied sind.

Das sind die häufigsten Fehler:

Technische Daten zu den ERFA fehlen komplett oder nicht vollständig. Oft fehlt immer noch das Energielabel das bereits seit dem 01. Januar 2018 EU weit gilt. Die ERFA erfüllt angeblich Normen, diese Norm erfüllt die ERFA aber nicht oder die Norm gibt es nicht mehr.

Immer noch werben Firmen mit der Stuttgarter Norm, Die gibt es bereits seit 2005 nicht mehr. Oder es heißt Ofen erfüllt VKF in der Schweiz. Auch die VKF Zulassung in der Schweiz ist seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr erforderlich.

Oft heißt es . Ofen erfüllt DIN plus. Der erforderliche Mindestwirkungsgrad von 78 % wird aber nicht erfüllt.

Oder Ofen erfüllt auch die Norm 15a B-VG von Österreich, Schaut man als wirklich fundierter Fachmann in die technische Daten des Ofens, stellt man fest. STIMMT NICHT:

Öfen werden als Raumluftunabhängig bezeichnet, haben aber keine DIBT Zulassung für Deutschland.

Es werden sogar von Deutschen und Ausländischen Händlern ERFA verkauft die z.B. nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen oder die Norm von Österreich. Oft fehlt jeder Hinweis dazu. Oder so versteckt irgendwo im Text, dass dies nur ein SEHR gut informierter Verbraucher bemerkt.

Weitere Rechtsverstöße:

Widerrufsrecht fehlt komplett oder falsch, es gibt sogar Händler die das Widerrufsrecht gegenüber privaten Endverbrauchern ausschließen. Was juristisch nicht geht.

Hinweise zum Datenschutz nach der DSGVO fehlen oder sind falsch.

Rechtswidrige Klauseln in den AGB

Lieferkosten werden nicht genannt oder nur auf Anfrage. Nicht zulässig

Im Impressum fehlen Daten. Oft fehlt ein Impressum komplett. Sehr häufig bei Ausländischen Händlern die über ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de verkaufen.

Weitere häufige Rechtsverstöße:

Verstoß gegen das Batteriegesetz

gegen die Preisangabenverordnung

Gegen das ElektoG

Verstoß gegen die EU Zahlungsrichtline.

Händler wollen z.B. einen Aufpreis bei Zahlung mit paypal oder Kreditkarte. Nicht zulässig.

 
Veröffentlicht : 29/08/2019 12:51 pm
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
Themenstarter
 

Ein extremes Beispiel für Täuschung. Am 29.August 2019 fand ich bei ebay-kleinanzeigen.de folgendes Angebot

Es wurden von einem Privatverkäufer 2 gebrauchte Morsö Öfen 3110 angeboten. Diese Öfen erfüllen nicht die 2. Stufe der BImSchV. und nicht die heutige Norm von Österreich.

Dann schaute ich mir die Bilder genau an. Ich kann es fast nicht glauben. Auf dem Typenschild steht die Norm DIN 10001

Diese DIN Norm hat nichts mit Öfen zu tun, hat auch niemals für Öfen gegolten. Richtig wäre DIN 18891.gewesen. Diese DIN Norm wurde bereits 2005 durch die heutigen EN Normen ersetzt. Heute gilt EN 13240 für Kaminöfen.

Morsö hat also ein FALSCHES Typenschild auf den Ofen geklebt. Keiner hat es gemerkt. Weder der Händler der die Öfen verkauft hat. Aber auch nicht der Schornsteinfeger, der diesen Ofen abgenommen hat.

Juristisch ist das eine Falschdeklaration eines Produkt und ein erheblicher Sachmangel nach § 434 und 437 BGB. Der Ofen hätte nicht verkauft werden dürfen mit diesem falschen Typenschild.

Da hat damals der Verantwortliche bei Morsö geschlafen.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 31/08/2019 7:12 am
Teilen: