Guten Abend ,
Als Neuling hoffe ich, dass es hier viele Kompetente Kenner gibt, die mir möglicherweise bei meinem Dilemma Hilfe geben können .
Beim Durchforsten und Ausräumen einer Lagerhalle meines Schwiegervaters bin ich in einem Abteil auf einen säuberlich aufgestapelten Specksteinofen von Nunnauuni gestoßen. Das Modell heisst Erika.
Dunkel und abgedeckt hat dieser Ofen sozusagen fabrikneu dort seit 1995 verbracht . Sämtliche Steine, waren ordentlich aufgestapelt, die Kartons und Verpackungen ungeöffnet samt Aufbau Anleitung auf Deutsch waren dort abgelegt . Da niemand in meiner Familie Verwendung für einen Ofen hat, lag ein Verkauf nah.
Nach einiger Forschung sogar bei NunnaUuni in Finnland selbst, diversen Innungen und einer Begutachtung vom Bezirksschonsteinfeger habe ich mittlerweile ein buntes Paket an Informationen erhalten .
1. Wertlos weil kein Nachweis existiert .
2. Grundofen, kann Nachweisfrei aufgebaut werden ( das Risiko wollte ich nicht eingehen )
3. Schrott , wegwerfen.
4. Aufbauen, Werte ermitteln lassen und wenn man Pech hat, kostet das einen 5 stelligen Betrag dafür , das dieser Ofen die BimschV nicht erfüllt.
Meine Frage: was mache ich mit einem alten * neuen* Ofen, von dem im Netz noch nichtmal ein Bild existiert?
Für Anregungen bin ich dankbar.
4.
Wenn es vom Hersteller keinen Nachweis ( Prüfgutachten) gibt das der Ofen die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt darf der Ofen in Deutschland nicht mehr neu installiert werden an einem Schornstein. Abnahme durch Schornsteinfeger nicht mehr möglich. Diesen Nachweis wird es zu 99,9% für einen Ofen der 1995 oder sogar älter ist nicht geben. Weil z.B. wurden 1995 noch keine Feinstaubwerte im Prüfgutachten ermittelt. Das gilt auch dann wenn es sich um einen Grundofen handelt.Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 3 der BImSchV.
Das gilt auch für Österreich. Dort muß der Ofen ab dem 01. Januar 2015 die Norm 15a B-VG erfüllen und das gilt auch in der Schweiz. Dort regelt das die Schweizer Luftreinhalteverordnung.
Es gibt auch keine Ausnahmen dazu.
Was können Sie mit dem Ofen machen? Für Deutschland ohne Nachweis SCHROTT.Evtl. bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de verkaufen für kleines Geld und DEUTLICH dadrauf hinwesien. das es kein Prüfgutachten zum Ofen gibt, in dem nachgewiesen wird, das der Ofen die heutigen Normen erfüllt
Juristisch sollten Sie den Ofen mit folgenden Hinweis verkaufen. WIRD WELTWEIT NUR ZU DEKOZWECKEN BZW; ALS ERSATZTEILTRÄGER VERKAUFT.
Und verwenden Sie beim Verkauf in der Artikelbeschreibung nicht die Begriffe NEU oder Neuwertig.
Weil ein Produkt das 26 Jahre alt ist und nicht die heutigen Normen nachweislich erfüllt ist juristisch nicht neuwertig oder neu.
UND UNBEDINGT diesen Satz im Angebotstext reinsetzten.
Privatverkauf ohne Gewährleistung.
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung/ Sachmangelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
MfG Dieter Klaucke
moin
genau so einen Ofen habe ich
meiner müsste etwas restauriert werden
wenn du deinen abgeben willst wäre mir sehr geholfen