Seid gegrüßt, ich bin neu in diesem Forum. Ich habe ein kleines, altes Haus in Solingen/NRW gekauft und möchte eine Küchenholzofen installieren. Am Freitag kommt der Schornsteinfeger, um die Lage zu besprechen. Ein Ofen, der BImSchV Stufe2 entspricht sollte kein Problem sein. Ich habe gehört, dass ein Küchenherd, welcher weniger als 15KW hat und nicht gewerblich genutzt wird eine Sondergenehmigung haben soll? Oder auch die Genehmigung als Notfeuer bei z.B. Stromausfall (Link:
Bedeutet dies, daß in diesem Falle ein Ofen genehmigt werden kann, der älter ist bzw nicht unbedingt der BImSchV Stufe2 entspricht? Falls ja, wo genau finde ich entsprechende Hinweise?
Ich möchte für das Gespräch mit dem Schornsteinfeger gut vorbereitet sein, Danke für jeden Hinweis!
Peter
sorry kleiner Dämpfer
wenn du den Herd bereits angeschlossen hast, hat der Bestand.
aber einen alten Herd neu anschließen wird nicht funktionieren, du bekommst keine Abnahme. eben wie mit den Kaminöfen
@retep sorry für die späte antwort, ich musste wohl noch mal bestätigen, dass ich antworten erhalten möchte ...vielen Dank für deinen Dämpfer 😀
ich blicke jetzt etwas besser durch.
Min. der BImSchV Stufe2 muss der Küchenholzofen entsprechen sonst gibt es keine Abnahme. Damit wird verhindert das die Leute so alte Herde wie die Küchenhexen usw. neu in Gebrauch nehmen.
Min. der BImSchV Stufe2 muss der Küchenholzofen entsprechen sonst gibt es keine Abnahme. Damit wird verhindert das die Leute so alte Herde wie die Küchenhexen usw. neu in Gebrauch nehmen.