Hallo zusammen,
wir haben einen schwarzen Skantherm Elements, also einen quadratischen Kamin. Nach nun 4 Jahres platzt der Lack ab. Oben um das Ofenrohr, an der Türfront und unten beim Öffnen an der Kante von 50cm. Ich dachte immer Öfen haben eine besondere Beschichtung/eine besondere Farbe, die hitzebeständig ist. Dem scheint bei mir nicht so zu sein. Oder findet ihr es normal, dass der Lack nach 4 Jahren abblättert? Wenn das beim Auto passiert kann ich mir ja auch nicht alle 4 Jahre ein neues kaufen oder nachlackieren lassen.
Habt ihr hier schön Erfahrungen gesammelt in Bezug auf Nachbesserung?
Gruß
Matthias Just
Guten Abend Herr Just
hitzefeste Farbe/ Lack blättert normalerwesie nicht ab. Da es sich um Farbe handelt die ja hitzefest ist. In der Regel bis 800° C. Nach 4 Jahren ist das auch kein Sachmangel der unter die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung fällt. Ist aber ein Schaden der selber behoben werden kann. Teile neu lackieren mit hitzefeste Farbe aus der Sprühdose. Nur das ist einer Wohnung machen ist ja nicht so gut. Außerdem muß man alles neu lackieren. weil durch die Erhitzung der Metallteile verändert sich der Farbton . Sie können bei Skantherm oder dem Händler nachfragen ob er den Schaden aus Kulanz behebt. Eine Kulanzleistung ist aber freiwillig und darauf gibt es keinen Rechstsanspruch.
Oder haben Sie eine Garantie auf den Ofen? Aber in den meisten Garantiebedingungen zu Öfen ist die Lackierung von der Garantie ausgenommen.
Wenn es also keine Garantie gibt die das einschließt und der Hersteller oder Händler lehnt eine Kulanzregelung ab, dann haben Sie einfach Pech.
Automobilhersteller geben meistens eine Freiwillige Garantie auf die Lackierung von 5 oder mehr Jahren.
MfG Dieter Klaucke
Hallo,
wir haben den Elements seit Dez. 2015. Bereits nach ca 1 Jahr begann der Lack an verschiedenen Stellen abzuplatzen. Wir haben es auch bei Herrn Hoppe, der uns den Kamin damals installierte, beanstandet. Er hat uns damals so vertröstet, dass es sich nicht lohnen würde, bereits nach einem Jahr Lackschäden auszubessern. Ich sollte mich melden, wenn der Kamin ca 5 Jahre alt ist. Das haben wir Dez. 2020 auch gemacht. Skantherm hat uns dann mitgeteilt, dass die Garantie dafür längst abgelaufen sei und aus Kulanz haben sie uns einen Lackstift geschickt, womit wir die abgeplatzten Stellen selbst ausbessern sollen. Zum einen sieht man das ausgebesserte total, da der Lack vom Lackstift glänzt und der Kamin ist Matt. Zum anderen platzen ständig neue Stellen ab.
👎👎👎👎👎👎👎👎 Dafür, wie schlecht die Qualität des Lackes ist. Der Kamin selbst und die Funktion echt klasse, aber er sieht so schäbig aus, als wäre er 100 Jahre alt. Absolut keine Kaufempfehlung 👎👎👎👎👎👎👎👎
Auch hier wieder der klassische Fall eines Sachmangel nach § 434 und 437 BGB-
Das der Lack nach einigen Jahren abblättert kann folgende Ursachen haben
Der Lack wurde nicht richtig gelagert vor der Verarbeitung
Der Lack war überlagert. Verwendungsdatum überschritten
Die Stahlteile die lackiert wurden, waren nicht richtig vorbereitet. Viele Stähle sind mit einer Schutzschicht wie Wachs oder Öl behandelt. Das muss vor der Lackierung entfernt werden. In der Regel durch Reinigungsmittel oder durch Glasperlenstrahlen.
Die Mängel sind vom Hersteller verursacht.
Es kann aber auch sein das der Ofen überhitzt wurde und deshalb der Lack abblättert. Das wurde dann von Ihnen verursacht. Da greift nicht die Sachmängelhaftung.
So reklamieren Sie einen Sachmangel.
Wenn Sie als privater Endverbraucher ein Teil wie einen Ofen kaufen der neu ist haben Sie auf dieses Teil/ Produkt eine gesetzliche Sachmängelhaftung auch noch bezeichnet als Gewährleistung von 2 Jahren ab Erhalt der Ware. Diese Sachmängelhaftung muß IMMER der Verkäufer gegenüber Ihnen als Verbraucher geben. Durch das neue Sachmängelhaftungsrecht das seit dem 1. Januar 2022 gilt haben Sie eine verlängerte Umkehrlast. Jetzt 12 Monate.
Wenn Sie an einem Produkt einen Mangel feststellen REKLAMIEREN Sie diesen IMMER SOFORT gegenüber Ihrem Händler schriftlich. Das kann vorab per Mail erfolgen sollte dann aber auch sofort per Brief per Einschreiben persönliche Übergabe erfolgen. Nur so haben Sie einen rechtskonformen Beweis. Dass sie den Mangel gemeldet haben. Lassen Sie sich niemals auf nur mündliche Zusagen des Händlers ein. Verlangen Sie ein schriftlich Zusage wie der Mangel beseitigt wird.. Dazu ist der Händler gesetzlich verpflichtet.
Sollte der Hersteller oder Händler eine freiwillige Garantie geben, sind in der Regel die Lackierung ausgenommen. Beachten Sie hierzu meine Hinweise was der juristische Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung/ Gewährleistung und Garantie ist,
MfG Dieter Klaucke