Verkäufer von gebrauchten Kaminöfen und anderen Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA bieten Versand an.
Ich kann den Ofen auf eine Palette stellen und ihn verzurren. Eine Abholung durch eine Spedition wäre möglich, LKW-Zufahrt vorhanden. Hebebühne erforderlich, die haben ja eigentlich alle Nahverkehrskutscher dran.
Solche oder ähnliche Sätze liest man manchmal bei Angeboten von gebrauchten Kaminöfen oder anderen ERFA die bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden. ABER VORSICHT. Hier lauert die Falle.
Denn ist der Verkäufer eine Privatperson geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers/ Empfänger. Nach § 447BGB, Bürgerlichen Gesetzbuch.
Mit einer Ausnahme. Wenn der Verkäufer grob fahrlässig handelt und die Ware nicht nach den Verpackungsvorschriften der Spedition verpackt. Das aber beherrscht in der Regel kein privater Verkäufer. Oft nicht einmal ein gewerblicher Verkäufer. Denn die Speditionen in Deutschland arbeiten nach dem HGB Handelsgesetzbuch und für Verkäufer und Käufer gilt das BGB.
Wenn die Ware nicht nach den Verpackungsvorschriften der Spedition oder der Transportversicherung verpackt wird. Haftet die Spedition oder die Versicherung nicht für Transportschäden. Auch dann nicht wenn eine Transportversicherung abgeschlossen wurde. Hier weigern sich die Transportversicherungen Schadenersatz durch einen Transportschaden zu leisten. Begründung: grob fahrlässig gehandelt.
Und eine Transportversicherung gegen den vollen Warenwert muß ZUSÄTZLICH abgeschlossen werden.
Auch verdeckte Schäden müssen EXTRA versichert werden.
Es reicht nicht aus, einen Ofen nur auf eine Palette zustellen und mit einem Spannband zu verzurren. Der Ofen muß so verpackt werden das Beschädigungen von außen nicht möglich sind. Gerade bei schweren Öfen ist dazu eine z.B. Holzverpackung erforderlich oder eine sehr stabiler Karton. Hohlräume müssen ausgefüllt werden mit z.B. Styropor.
Grundsätzlich besteht eine Pflicht des Verkäufers, die Ware so zu verpacken, dass sie bei gewöhnlichem Verlauf durch die Spedition den Transport schadlos übersteht. Diese Pflicht resultiert aus § 280 BGB .
Wenn Sie sich als Käufer eine ERFA per Spedition vom privaten Verkäufer zusenden lassen dann machen Sie unbedingt folgendes und das nur schriftlich per Mail.
1. Bestehen Sie darauf dass der Verkäufer die Ware nach den Verpackungsvorschriften der Spedition, bzw. der Transportversicherung verpackt und die Ware über den VOLLEN Warenwert gegen Transportschäden auch verdeckte Schäden versichert.
2. Lassen Sie sich vom Verkäufer beschreiben wie die ERFA verpackt wird und klären Sie VORHER mit der Spedition ab, ob das so korrekt ist.
3. Wenn der Verkäufer das nicht machen will, dann lassen Sie den Kauf. Es sei denn, Ihnen ist es egal das Geld des Kaufs zu verlieren, weil die ERFA beschädigt wird oder sogar einen Totalschaden erleidet.
MfG Dieter Klaucke
Es gibt noch eine weitere Falle
Manche Verkäufer schreiben. Wenn Sie als Käufer selber eine Spedition beauftragen, dann wird der Verkäufer den Ofen auf eine Palette stellen.
Wenn Sie selber eine Spedition mit der Abholung von Ihnen gekaufter Ware beauftragen, entsteht das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Spedition. Dieser Vertrag kommt nach HGB Handelsgesetzbuch zustande.
Dann müßten Sie den Verkäufer dazu verpflichten die Ware nach den Verpackungsvorschriften der Spedition und der Transportversicherung zu verpacken. Macht er das nicht und es kommt zum Transportschaden auf Grund nicht fachgerechter Verpackung haben Sie keinen Versicherungsschutz einer Transportversicherung. Ich rate dringend davon ab so etwas zu machen.
1. Die Mehrheit der privaten Menschen können nicht fachgerecht z.B. einen Ofen auf einer Palette verpacken. Viele private Verkäufer beherrschen nicht einmal das fachgerechte Verpacken von Waren die sie mit Paketdiensten versenden, die sie über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de verkauft haben.
2. Das beherrschen nicht einmal Firmen die Öfen herstellen und verkaufen. Dazu habe ich leider sehr schlechte Erfahrung mit den Firmen Morsö, Westbo und Davidssons
3. Der Verkäufer müßte auch eine Palette und das erforderliche Verpackungsmaterial besorgen.
MfG Dieter Klaucke