Da ich berufsbedingt diesbezüglich viel mit Frauen zu tun und erlebt habe, weiß ich schon von was ich rede. Aber es gibt ja derer verschiedene Arten...zumindest im PLZbereich 70-71xxx
[b:nqufbp20]
Aber DAS wollte ich wissen:
Eine zweite Reinigungsöffnung ist also ÜBERHAUPT ABSOLUT GAR NICHT nutzbar ![/b:nqufbp20]
Als kritischer pragmatischer Volksmund würd ich sagen "Wie KRANK ist DAS denn ?"
Das DING kost ja auch extra GELD. UND sieht bescheuert aus.
(ok, spiegelt dann jedem öffentlich die Denkweise mancher "Herren" in Schwarz wider!)
DAS ist ja kein Einzelfall, so ein "Problem" ist doch täglich zu lösen und eine Lösung hat doch in der Schublade zu liegen!
Sowas kann man doch nicht hemdsärmelig mal einfach eben SO machen.
Innung und Schorni sollen den schriftlichen Nachweis in "Ihren" Bauvorschriften auf den Tisch legen, die es unabdingbar ZWINGEND machen UND logisch sachlich klar begründen warum das hier so sein soll!
Schorni-Wechsel ist bei Abnahmen nicht möglich, da "hoheitliche" Tätigkeit des Bezirks-Schornsteinfegers. Das ist ein festgelegter Begriff und grenzt sich zu den "handwerklichen" Tätigkeiten, die im freien Markt vergeben werden könenn, ab. Ich fürchte nur, manche bBSF verstehen das "hoheitlich" falsch und fühlen sich als "King of Bezirk" als Feudalherren über alle Entscheidungen.Daher: zurück auf den Boden der Tatsachen führen. Er hat nur DAS "zu sagen" was klar GESCHRIEBEN steht!
[quote="Schwarzmann":1q719pwa]
Schorni-Wechsel ist bei Abnahmen nicht möglich, da "hoheitliche" Tätigkeit des Bezirks-Schornsteinfegers. Das ist ein festgelegter Begriff und grenzt sich zu den "handwerklichen" Tätigkeiten, die im freien Markt vergeben werden könenn, ab. Ich fürchte nur, manche bBSF verstehen das "hoheitlich" falsch und fühlen sich als "King of Bezirk" als Feudalherren über alle Entscheidungen.Daher: zurück auf den Boden der Tatsachen führen. Er hat nur DAS "zu sagen" was klar GESCHRIEBEN steht![/quote:1q719pwa]
Hilfreich wäre jetzt nur, wenn du eine klare Handlungsanleitung geben könntest, w i e man bei offensichtlich unbegründeten Entscheidungen des BSFs dagegen vorgehen kann.
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Wie überall im Leben, man geht mit Rechtsanwalt dagegen vor.
Der bBSF muss zu jeder Forderung die Rechtsgrundlage benennen, ohne DAS ist die Mängelmeldung im Grunde ohnehin nicht vollständig und rechtskräftig verbindlich.
Man lässt halt meist, "[i:1ios8xlh]nur der besseren Lesbarkeit und zur Kundenentspannung[/i:1ios8xlh]", dies weg, spart Zeit und Stress...
Daher kann er sich meist schon in der ersten Welle durchsetzen, weil er ja der "Allmächtige" ist. Lässt man das aber drauf ankommen, braucht man nur GEDULD. Er leitet die Abnahmebemängelung an die zuständige Baurechtsbehörde. Spätestens DEN Bürokraten MUSS er bis ins letzte Detail die Rechtsgrundlagen darlegen und nachweisen dass alle Ausnahmen und Toleranzen ausgeschöpft sind, sonst bewegen die sich nicht. Und letztendes machen DIE nur was wenn "Gefahr für Leben und Gesundheit oder öffentliche Sicherheit" besteht....
Abwarten und weglachen
Hallo,
erstmal danke für die Hilfe. Aber echt ätzend, dass man tatsächlich auf den RA zurückgreifen muss für so nen offensichtlichen Mist.
Schade, dass Wechseln das Problem nicht beseitigt.
Aber immerhin hat die Innung das so wie du gesehen- also, dass Schorni eine Mängelanzeige machen muss unter Angabe der rechtlichen Grundlage.
Könnte trotzdem ko.., vor allem, weil ich ja scheinbar kein unglücklicher Einzelfall bin...
Eine unnötige Nerverei die NIEMANDEM was bringt außer Unzufriedenheit und Ärger.