Rechtswidriger Ausschluß der Sachmängelhaftung
Oft liest man in Betriebs- und Bedienungsanleitungen von Einzelraumfeuerungsanlagen.
Das Nichtbeachten dieser Betriebs und Bedienungsanleitung führt zum Ausschluß/ Erlischen der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung
Eine Gewährleistung / Sachmängelhaftung kann man NIEMALS ausschließen. Das ist eine Rechtswidrige Formulierung. Hier kennt sich de Firma die so etwas schreibt nicht juristisch aus.
Weil der Händler der Ihnen die Sachmängelhaftung gibt oder der Hersteller haftet im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für alle Material und Fertigungsfehler.
Eine freiwillige Garantie kann man ausschließen wenn die Betriebs und Bedienungsanleitung nicht beachten wird.
Was der juristische Unterschied zwischen einer gesetzlichen Gewährleistung/ Sachmängelhaftung und einer freiwilligen Garantie ist habe ich hier im Forum schon fundiert erklärt.
MfG Dieter Klaucke