Die Rechtslage zu ORIGINAL antiken Öfen, Kachelöfen und Küchenherden ERFA in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Was ist juristisch ein antiker Ofen, Kachelofen oder Küchenherd?
In Deutschland regelt das der § 26, Absatz 3 Ziffer 5 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Hier werden ALLE Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA die VOR dem 01. Januar 1950 hergestellt oder errichtet worden als historisch eingestuft.
Das heißt diese historischen ERFA dürfen seit dem 01. Januar 2015 nur neu an einem Schornstein angeschlossen werden, wenn sie die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. Und das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut. NUR bei handwerklich gesetzten antiken Kachelöfen reicht eine Fachunternehmererklärung eines Kachelofenbaumeisterbetrieb.
Diese Novelle der BImSchV. und die 1. Stufe trat am 22. März 2010 in Kraft.
Für historische ERFA die VOR dem 22. März 2010 bereits im Betrieb waren gilt folgendes. Sie haben am Standort Bestandsschutz. Dieser Bestandschutz erlischt aber wenn der Standort sich verändert. Durch Umzug oder Verkauf dieser historischen ERFA.
Seit nunmehr 11 Jahren gibt es dazu falsche Informationen im Internet und Foren. Das beruht daher, dass sich diese Menschen die so etwas schreiben juristisch nicht auskennen oder Sie bewußt täuschen wollen.
Dazu ein Extrembeispiel von Betrug. Seit dem 13. Dezember.2019 wird bei ebay-kleinanzeigen.de von einem privaten Verkäufer ein antiker Ofen angeboten,. Der Ofen wird als Märchenofen bezeichnet. Danach ist die Firma Märchenofen in Neu- Ulm benannt. Die jetzigen Verkäufer haben diesen Ofen VOR 2010 bei der Antik-Ofengalerie in Buhrweiler gekauft. Damals war ein Prüfgutachten noch nicht erforderlich. Jetzt behaupten die Verkäufer es gäbe zu diesem Ofen eine Fachunternehmererklärung. Die reicht nicht. Es ist ein Prüfgutachten erforderlich. Das haben die Verkäufer nicht. Der Ofen soll 12.900 € kosten. Das ist ein Extrembeispiel für Betrug und Abzocke. Die Verkäufer wurden von mir juristisch aufgeklärt. Ändern aber nicht Ihren Angebotstext. Also vorsätzliche. Sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Und Betrug nach § 263 StGB.
Und 99,99 % kein Tippfehler, ALLER historischen ERFA die bei z.B. ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden dürfen nicht mehr in Deutschland , Österreich und der Schweiz neu an einem Schornstein angeschlossen werden, weil es zu diese ERFA KEIN Prüfgutachten gibt.
Und es gibt sogar Firmen die mit antiken Öfen handeln und KEINE Prüfgutachten zu dehn antiken Öfen haben. Die Firma Märchenofen aus Neu-Ulm die bereits seit 1979 mit antiken Öfen handelt hat keine Prüfgutachten zu Ihren antiken Öfen und behauptet sogar, das wären jetzt Grundöfen.
Das ist Juristisch Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch und die vorsätzliche. Sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB und der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB. Das eine Firma wie Märchenofen die bereits über 40 Jahre am Markt ist, so etwas macht ist unglaublich.
Ich, ehemaliger Inhaber der Firma Traumöfen war das ERSTE Unternehmen in der Welt das Prüfgutachten zu antiken Öfen bereits 2010 hatte in dem nachgewiesen wurde, das diese antiken Öfen bereits 2010 die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllen und die Schweizer Luftreinhalteverordnung in der Fassung von 2008.
Zu Österreich.
In Österreich müssen auch alle ERFA bei Neuinstallation die Norm 15a B-VG in der Fassung von 2015 erfüllen. Mir ist KEIN einziges Unternehmen auf der Welt bekannt das Prüfgutachten zu historischen ERFa hat in dem nachgewiesn wird das diese historischen ERFA die Norm von Österreich erfüllem.
Zu der Schweiz.
Auch in der Schweiz müssen alle antiken ERFA die Norm der Schweizer Luftreinhalteverordnung in der Fassung von 2008 erfüllen. Auch das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten.
Generell können ALLE antiken Küchenherde nicht die Normen von D.A.CH erfüllen. Mir ist kein einziges Unternehmen bekannt das Prüfgutachten zu antiken Küchenherden hat.
MfG Dieter Klaucke