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Re: Gerissener Gußrost - Justus Mino 2.0

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(@sichererofenkauf)
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Feuerungsroste sind Verschleißteile und fallen nicht unter einer Garantie

Aber wenn bereits nach 4' Monaten ein Rost reißt ist das ein Sachmangel nach Paragraf 434 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch

Machen Sie bei dem Händler wo Sie den Ofen gekauft haben den Sachmangelanspruch geltend

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 20/03/2023 6:15 pm
(@sichererofenkauf)
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Seit dem 1.Januar 2022 gilt in Deutschland die Warenkaufrichtlinie

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre ab Erhalt des Ofens.

Also bis Mai 2024.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 20/03/2023 9:46 pm
(@sichererofenkauf)
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Ja leider ist es so

der Händler will die Sachmängelhaftung auf die Hersteller Garantie abwälzen

Der Verbraucher/ Käufer hat gegenüber dem Händler in diesem Fall eine gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren .

Verschleißteile wie ein Feuerungsrost können zwar in einer freiwilligen Garantie ausgeschlossen werden.

Aber niemals in einer gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Das ist leider in Deutschland der Normalfall.

Hersteller und Händler verfügen nicht über fundierte juristische Kenntnisse im Sachmangelrecht.

MfG Dieter Klaucke

.

 
Posted : 20/04/2023 2:42 pm
(@rainer4x4)
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Sharky61 post_id=43819 time=1682093248 user_id=9898 wrote: Die gerissenen Stege waren ja noch erwartbar, bei der minderwertigen Qualität.

Wie kommst Du auf "minderwertige Qualität"? Zumindest sind Oranier/Justus Öfen nicht für minderwertige Qualität und Mängel bekannt.

Liegt es vllt an falschem Heizen? ZB druch Schmiedefeuereffekt? Du hattest doch schon Probleme beim Anzünden. Liegt es evtl an Deinem merkwürdig verlegten Schornstein?

 
Posted : 24/04/2023 11:55 am
(@rainer4x4)
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Sharky61 post_id=43850 time=1682338603 user_id=9898 wrote: Gegossene Roste halten an anderen Stellen (Grill) höheren Temperaturen stand, obwohl viel filigraner gearbeitet, insofern ist diese Bodenplatte minderwertig.

Erstaunlich das andere Nutzer nicht diese Probleme haben. Daher gehe ich nicht von einem minderwertigen Produkt aus. Sondern allenfalls ist es mangelhaft produziert. Und dafür gibt die Garantie/Gewährleistung. Sowas passiert auch bei anderen Produkten.

Allerdings, wie ich schon schrieb, gibt es genug Umgebungsbedingungen, die das Bauteil übermäßig beanspruchen. Deswegen werden sich die Hersteller erstmal zurück halten und weiter prüfen.

Sharky61 post_id=43850 time=1682338603 user_id=9898 wrote: Und der Schornstein ist nicht "merkwürdig verlegt", sondern an die besonderen Gegebenheiten angepasst montiert 😎 .

Nun, "merkwürdig verlegt" oder "besondere Gegebenheiten" beschreiben in diesem Fall wohl das Gleiche.

 
Posted : 24/04/2023 9:28 pm
(@sichererofenkauf)
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Ich habe mir mal die Garantiebedingungen von Justus durchgelesen

Teile aus Eisen die den Flammen ausgesetzt sind,sind von der Garantie ausgenommen

Also es gibt keine Garantie auf das Feuerungsrost

Aber eine Sachmängelhaftung.

Und Sachmängelhaftungsanspruche müssen immer an den Händler gestellt werden.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 24/04/2023 9:59 pm
(@sichererofenkauf)
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In den Garantiebedingungen der Hersteller.egal um welches Produkt es sich handelt sind Verschleißteile wie Bremsscheiben beim Auto immer ausgenommen

Allerdings kann keiner der eine Sachmängelhaftung gibt( Hersteller oder Händler) die Sachmängelhaftung auf ein Verschleißteil ausschließen.

Und jetzt die juristische Begründung

Auf den Verschleiß eines Verschleißteil gibt es keine Sachmängelhaftung.

Aber wohl auf das Verschleißteil selber.

So muss der Händler der einen neuen Kaminofen an einen privaten Endverbraucher verkauft eine gesetzliche Sachmängelhaftung auch noch als Gewährleistung bezeichnet von 2 Jahren geben.

Diese Sachmängelhaftung gilt auch für das Feuerungsrost.

Durch die Warenkaufrichtlinie die seit dem 1.Januar 2022 in Deutschland gilt muss der Händler in den ersten 12 Monaten der Sachmängelhaftung nachweisen das der Sachmangel nicht von Anfang an da war.

Nicht der Kunde.

Ab dem 13. Monat der Sachmängelhaftung muss dann der Kunde nachweisen das der Sachmangel von Anfang an da war.

Sachmängelhaftungsrecht ( geregelt im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch) ist sehr kompliziert das 98% aller privaten Käufer nicht beherrschen und leider auch 90% der Händler nicht

schon die Begriffe Garantie und Sachmängelhaftung/ Gewährleistung beherrschen die meisten Händler und Hersteller nicht.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 25/04/2023 9:16 am
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Sharky61 post_id=43869 time=1682411677 user_id=9898 wrote:
@Rainer4x4

Woher hast du die Erkenntnis, dass das Bauteil Bodenplatte "übermäßig beansprucht" wird?

Du hast nicht richtig gelesen, ich schrieb das es übermäßig beansprucht werden kann. ZB durch Fehlbedienung des Ofens, insbesondere durch den Schmiedefeuereffekt.

Das wird der Knackpunkt bei der Sachmängelhaftung/Garantie/Gewährleistung werden. Eine Fehlbedienung deinerseits nachzuweise wird wohl recht einfach werden, denn andere Nutzer scheinen dieses Problem offensichtlich nicht zu haben. Aber vielleich hast Du ja Glück und der Hersteller prüft nicht weiter nach.

Da Du Bremsscheiben angesprochen hast, manche Autofahrer latschen bergab die ganze Zeit auf die Bremse, andere legen den zur Bergabfahrt den passenden Gang ein. Ersteres belastet die Bremsscheiben uU übermäßig. Manche Fahrer lassen permanent den Fuss auf der Kupplung stehen. Ein erhöhter Kupplungsverschleiss kann die Folge sein. Usw usw usw. Und dafür sollen die Hersteller Ersatz leisten? Wohl kaum! Hab da reichlich Erfahrung aus meinem KFZ- und Teilehandel.

 
Posted : 25/04/2023 10:26 am
(@sichererofenkauf)
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Die Falschbedienung eines Produkts führt nicht automatisch zum Sachmängelanspruch.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 25/04/2023 10:43 am
(@rainer4x4)
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Sharky61 post_id=43875 time=1682441187 user_id=9898 wrote: @Rainer4x4

Zitat von dir: "...gibt es genug Umgebungsbedingungen, die das Bauteil übermäßig beanspruchen."

Von kann steht da nix.

Du möchtest mir gerne die Worte verdrehen, oder? Es gibt viele Umgebungsbedingungen unter der das Bauteil zerstört werden kann, den Schmiedefeuereffekt hatte ich schon genannt, zu schnelles Hochheizen bei zu hohen Temperaturen, zu große Leistungen gefahren, schwere Holzscheite in den Feuerraum geworfen, durch zuviel zu klein gehaktes Nadelholz die Temnperaturen zu hoch gefahren usw usw. Ich habe nirgens geschrieben das es bei Dir so war.

Sharky61 post_id=43875 time=1682441187 user_id=9898 wrote: Eine Fehlbedienung wird nicht nachweisbar sein, weil es die nicht gab.

Ich finde es immer wieder interessant, das sich Leute zur Bedienung technischer Einrichtungen in Foren erkundigen müssen, aber bei Mängeln der Einrichtung eine Fehlbedienung absolut ausschliessen, statt dessen den Hersteller der Lieferung mangelhaften Materials bezichtigen und dadurch in schlechten Ruf bringen.

 
Posted : 26/04/2023 11:01 am
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