Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe eine eher rechtliche Frage, allerdings mit technischem Hintergrund.
Wir haben in unserer Mietwohnung einen Kaminofen (La Nordica Gemma 6kW) eingebaut und entsprechend ein Rauchrohr (D=120) dazubestellt.
Das Rohr (L-Form, 75cm hoch -90°-Knick - 45cm "breit") ist an der Tür/Revisionsklappe undicht, beim Anfeuern qualmt es raus. Ich habe die Schraube wirklich fest gezogen, es qualmt trotzdem.
Habe das Ganze reklamiert und der Händler versucht alles um die Reklamation zu umgehen.
Zuerst kamen folgende Rückfragen:
- Wurde eine Querschnittsberechnung erstellt?
- Wie ist der weitere Verlauf des Verbindungsstücks?
- Sind luftabsaugende Anlagen vorhanden? Falls ja, auch mit Sicherheitseinrichtungen z. B. Fensterkontaktschalter, Druckwächter? Waren diese in Betrieb?
- Position der Schornsteinmündung?
- Wie wurde die Feuerstätte in Betrieb genommen?
- Wurde der Abgasaustritt nach einiger Zeit reduziert bzw. ist dieser verschwunden?
- Ist das Gebäude ein Neubau oder wurden Fenster erneuert oder Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen?
Ich habe alle Fragen beantwortet, auch das keine Querschnittsberechnung erstellt wurde.
Allerdings wurde an dem gleichen Schornstein schon seit zig Jahren ein Kamin betrieben. Auch mit 120er Rohr.
Natürlich, anderer Kamin, anderes Abgasverhalten usw. aber ich habe mittlerweile auch ein anderes Rohr an unseren neuen Kamin angeschlossen, da qualmt nichts.
Der Ofen zieht gut, es ist mit dem neuen Rohr alles okay.
Habe ich auch alles so dargelegt und versucht klar zu machen, dass es sich einfach um einen Produktmangel handelt.
Der Händler pocht aber nun darauf, dass eine Querschnittsberechnung gemacht werden muss:
"vielen Dank für Ihr Schreiben. Derzeit sind wir der Meinung das kein Produktionsmangel vorliegt. Da uns zum jetzigen Zeitpunkt keine positive Querschnittsberechnung vorliegt, sehen wir
die Druckbedingungen, zumindest in der Anheizphase, als nicht erfüllt. Anhand der Aussage, dass der Kamin gut zieht oder keine Querschnittsverjüngung
vorhanden ist, lässt sich eine positive Funktion nicht nachweisen.
Wir bitten Sie daher entweder selbst eine Querschnittsberechnung für die Anlage durchzuführen oder uns die hierfür nötigen Daten zur Verfügung zu stellen.
"
Ich bin sicher, dass der Händler sich die Querschnittsberechnung bezahlen lässt, oder aber, dass bei deren Berechnung natürlich rauskommt, dass das Rohr nicht geeignet ist, damit sie es nicht zurücknehmen müssen... Ich kann ja die Rechnung nicht nachvollziehen, da fließen ja zig Faktoren ein...
Anderswo ist die Berechnung natürlich auch nicht geschenkt und ich habe keine Lust für die Rückgabe eines mangelhaften 70€-Ofenrohrs jetzt noch mehr zeitlichen und finanziellen Aufwand zu betreiben.
Daher nun meine FRAGE:
Ist die Querschnittsberechnung bei so etwas Pflicht? Hat der Händler das Recht das zu verlangen und die Reklamation bis dahin abzulehnen?
Hattet ihr vielleicht schonmal so einen Fall? Was ist Eure Meinung?
Wie gesagt, mit einem anderen Rohr funktioniert alles problemlos, habe ich denen auch schon so geschildert...
Bin mittlerweile echt satt von dem Laden und will das Teil einfach nur noch los haben und dann einen großen Bogen um diesen Händler machen.
Danke für eure Rückmeldung schonmal.
Viele Grüße,
René