Hallo zusammen,
gibt es eigentlich auch bei den Kaminöfen ein Rückgaberecht, wenn bei dreimaliger Nachbesserung (Scheibenspülung funktioniert nicht) des gleichen Fehlers keine Lösung herbeigeführt werden kann?
Für eure Hilfe vielen Dank
Spencer
So weit mir bekannt ist, gibt es auch bei Kaminöfen ein solches Rückgaberecht. Allerdings ist die Frage warum und in welchem Rahmen die Scheibenspülung nicht funktioniert.
Der Kaminofen ist dann ja scheinbar mit einer Scheibenspülung ausgestattet. Die Funktion dieser Scheibenspülung ist davon abhängig, welcher Schornsteinzug vorhanden ist, da der Schornstein quasi der Motor des Ofens ist. Weiterhin ist es wichtig, das eine hohe Temperatur im Feuerraum erreicht wird. Als Letztes besteht dann noch die Frage, nach welcher Zeit die Scheibe verschmutzt, da es keine Scheibe gibt die dauerhaft sauber bleibt.
Am Besten Sie reden noch einmal mit ihrem Fachhändler, machen eine entsprechende Brennprobe, vielleicht findet sich doch noch eine Ursache, oder der Fachhändler ist vielleicht im Wege einer Garantie-/Kulanz-Regelung bereit den Ofen zurückzunehmen.
Schönen Gruß
Andreas
ich denke nicht,
es gibt keinen gesetzlichen anspruch auf eine "Scheibenspülung" !!!!
was für den einen noch sauber, ist für den anderen vielleicht schon dreckig.
also rein subjektiv.
den gang zum rechtsanwalt würde ich mir sparen,
vor gericht gewinnt nur der ra.
welchen ofen hast du denn ???
p.s.
frage:
was sind tausend rechtsanwälte auf dem grund des atlantik ?????
antwort:
ein guter anfang !!!
gruss
sr500
Bei unserem 660T tat die Scheibenspülung auch nicht.
Dann haben wir mal *trockenes* Holz (3 Jahre gelagert) genommen. Und siehe da... Der Fehler saß vor dem Ofen 🙂
Ernsthaft: Probier mal richtig trockenes Holz (oder die Holzbriketts). Sieh' vorher zu, dass Du die Anfeuerphase ordentlich hinbekommst (Anleitung bzw. Ofenbauer bemühen). Dann müsste es eigentlich funktionieren.
Das Problem ist, dass man dem Holz nicht unbedingt ansieht, dass es noch nicht so weit ist. Das Holz, das wir mal aus dem Baumarkt geholt hatten, hat lt. Schild "etwa zwei Jahre" im Wald gelegen. So nass wie das war, hat's wohl eher vor zwei Wochen noch grün getragen. Also würde ich mir vom Nachbarn / Freund / Schwager Holz besorgen (ein paar Scheite reichen ja schon), welches garantiert knochentrocken ist. Dann noch mal versuchen.
Gutes Gelingen - ich kann mir vorstellen, dass Deine Situation dezent nervig ist (hatten wir bis vor kurzem auch 🙂
Hallo zusammen,
vielleicht mal zur Klarstellung ein Beitrag aus rechtlicher Sicht: Wenn Du mit Rückgabe eine im Ermessen des Händlers liegende Kulanzleistung meinst - keine Ahnung, das wird vom Händler abhängen letztlich davon, was das Ding gekostet hat.
Aber IN JEDEM FALL (!) hast Du aus dem Kaufvertrag einen Anspruch auf einen mangelfreien Ofen. Vorausgesetzt der Ofen verfügt über eine Scheibenspülung und das Problem liegt auch daran (und nicht an zu feuchtem Holz, zu geringem Zug o.ä.) hast Du nach drei vergeblichen NAchbesserungsversuchen in jedem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, was bedeutet, daß die ihren Ofen holen dürfen (müssen) und Du Deine Kohle zurückbekommst. Also, Frist setzen, daß der Ofen bis dann und dann (ca. 2 Wochen) abzuholen und der Kaufpreis zu erstatten ist.
Gruß
RA