Diese Hinweise gelten in erster Linie für Deutschland.
So verkaufen Sie profesionell Ihre gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlage ERFA wie Kaminofen, Küchenherd, Kamineinsatz, Kachelofeneinsatz, Kachelofen und Pelettofen.
Grundsatz: sind Sie ehrlich. Lügen Sie nicht und verschweigen Sie keinen ( Sach) Mangel.
1. Vergewissern Sie sich ob Ihre gebrauchte ERFA die heutige Norm der 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt. Wenn nicht darf sie nicht mehr in Deutschland NEU installiert werden, am Schornstein angeschlossen werden zum Heizen. Abnahme durch Schornsteinfeger/ Kaminkehrer nicht möglich. ALLE anderen Aussagen dazu sind falsch, Lügen und Aussagen die auf Grund fehlender juristischer Kenntnis gemacht werden.
Wenn Sie die ERFA auch ins Ausland verkaufen wollen dann sollten Sie wissen das eine ERFA die nicht die deutsche BImSchV. erfüllt auch NICHT die Norm 15 a-B-VG von Österreich und oft auch nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung erfüllt.
2. Machen Sie SELBER GUTE Bilder von der ERFA, auch Detailfotos von Schäden und dem Typenschild. Verwenden Sie NIEMALS Bilder an dem Sie keine Rechte haben, insbesondere NIEMALS Original Werksbilder des Herstellers oder Bilder irgendwo im Internet gefunden. Weil dann verstoßen Sie z.B. gegen die Marken- und Urheberrechte des Herstellers oder des Rechtsinhaber der Bilder. Und das ist in Deutschland eine Straftat.
3. Machen Sie eine ehrliche Beschreibung . Wer ist der Hersteller, wie heißt das Modell, wie alt ist die ERFA ? Da ca. 80% aller gebrauchten ERFA die bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden NICHT die heutige Norm der BImSchV. erfüllen , hat IHRE ERFA gute Verkaufschancen wenn es die Norm erfüllt und Sie Gute Bilder und ein gute Artikelbeschreibung machen.
4. Verschweigen Sie keinen Mangel und beschreiben Sie deutlich jeden Mangel. Wie z.B. Schamottestein gerissen, Glasscheibe hat einen Sprung, Feuerungsrost verzogen.etc.
5. Wenn Sie wissen das die ERFA nicht die Norm der BImSchV. erfüllt . müssen Sie das SEHR deutlich im Angebotstext schreiben. Weiß ich nicht zählt nicht. Wenn Sie das Alter wissen ehrlich sein.
6. Verwenden Sie nicht den Begriff NEUWERTIG. Neuwertig ist ein Produkt juristisch nur dann, wenn es NIEMALS benutzt wurde und die aktuellen Normen erfüllt und nicht älter als 6 Monate ist. Ein Kaminofen der 3 Jahre alt ist , ist juristisch nicht neuwertig.
7. Schließen Sie RECHTSKONFOM die gesetzliche Gewährleistung aus. Das können Sie aber nur als privater Verkäufer. Und wenn Sie als gewerblicher Verkäufer ein gebrauchtes Produkt an einem gewerblichen Käufer verkaufen. Wie das können Sie im Rechtsportal von ebay.de lesen oder hier im Forum.
8. In Deutschland gilt grundsätzlich eine 2 Jährige Sachmängelhaftung/ Gewährleistung. Als privater Verkäufer können Sie diese Gewährleistung ausschließen
A: Wenn Sie das rechtskonform machen
B: Wenn Sie keinen Sachmangel verschwiegen haben.
Bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de wimmelt es nur so von Falschangaben zur Gewährleistung
9. Der Verkaufspreis
Ein Kaminofen der 10 Jahre alt ist und neu mal inkl. Lieferung und 19 % Mwst. und einer 2 jährigen Gewährleistung und einer evtl. Garantie 2.000 € gekostet hat ist niemals 1.500 € wert. ERFA sind technische Gebrauchsgegenstände wie eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank und verlieren sehr schnell an Wert.
MfG Dieter Klaucke