Hallo schloti und scharzmann,
Ganz einfach, wel hier bisher keine fundierten Informationen zu der Verwendung zu Pelletskörben vorhanden waren.
Und ich entscheide wozu ich etwas schreibe und nicht SIE.
Wenn Ihnen das nicht passt habe ich einen Rat für Sie. Aus diesem Forum wegbleiben.
MfG Dieter Klaucke
Sind Sie jetzt der Forumsinhaber Herr Klaucke?
Ist ihnen noch nicht aufgefallen daß es im Kaminofenforum sehr ruhig geworden ist seit SIE hier sind?
Ich hätte eine große Bitte an Sie: Eröffnen Sie bitte ein eigenes Forum und spielen Sie sich nicht hier auf.
Herr Schornsteinfegermeister schloti
1. Bestimmen Sie nicht wer hier im Forum etwas schreibt und zu welchem Thema und die Länge der Texte. Und es gibt durchaus Menschen die hier sehr viel schrieben .Es steht Ihnen völlig frei, das auch zu tun.
Bisher fand ich aber wenig fundierte Aussagen zur z.B. BImSchV. Und viele Laien schreiben: Ich denke, ich vermute, ich habe mal gehört. In einem Forum wie diesem sollten aber Fachleute ausführliche fundierte juristische und technische Informationen liefern und keine unqualifizierten Aussagen machen. Und da muss mal schon mal sehr viel Text schreiben um das fundiert zu erklären. Keiner ist aber hier in diesem Forum gezwungen, alles zu lesen.
2. Wenn Sie als Schornsteinfegermeister nicht mit meinen fundierten Juristischen und technischen Informationen umgehen können, dann sollten Sie sich auch nicht dazu äußern.
3. Ihre Subjektivmeinung dass seit ich hier in diesem Forum schreibe weniger geschrieben wird, ist Ihre persönliche Meinung. Und es nochmal mit Prof. Dr. Rainer Mausfeld zu zitieren. Meinungen sind Geschmacksbekundungen.
4. Wenn Sie fundierte Kenntnisse besitzen, dass ich etwas falsch geschrieben habe, dann bitte ich um fundierte Nachweise. Ich bin nicht allwissend und ich bin Lernwillig und Fortbildungsfähig.
5. Meine Frage an Sie als Schornsteinfegermeister? Warum schreiben Sie nicht solche fundierte Informationen wie ich? Das müssten Sie doch als Schornsteinfeger können. Das juristische und technische Wissen müssten Sie ja haben.
6. So und jetzt sollten Sie und ich mich NUR noch zu Sachthemen äußeren. Ich weiß nicht was Sie für ein Mensch sind, aber Sie haben anscheinend ein Problem damit, dass andere etwas schreiben. Was sind die Gründe?
Wenn Sie konstruktive Kritik haben. Sollten Sie diese äußern mit fundierten Nachweisen.
Sie halten es ja nicht einmal für nötig mit Ihren wirklichen Namen zu schreiben.
MfG Dieter Klaucke
Daten zu Castelmonte BrunildeBeitrag esmeraldine» 4. Nov 2014, 09:29
Hallo,
leider kann ich nicht auf mein altes Thema zugreifen und antworten, daher eine neue Runde.
Nochmals einen riesen Dank an Chapman, der sich nicht mit überflüssigen "kopfschüttel" Kommentaren bemerkbar gemacht hat, sondern wirklich versucht hat zu helfen.
Der o.g. Ofen wurde von uns gebraucht erworben, die Vorbesitzer sagten uns da er von ihrem Schornsteinfeger als Herd eingestuft wurde (auf Grund der vorhandenen Herdplatte) hätten sie keinerlei Probleme gehabt den Ofen zu betreiben.
Unser Schornsteinfeger ist leider nicht so kulant. Nun habe ich über Umwege folgende Daten ausfindig machen können:
Im 10 Std. Betrieb wird das CO-Gehalt mit 6dm³ genannt und die Mindestleistung liegt bei 71%.
Weiß jmd. ob dies nun ausreichend ist nach der neuen Verordnung?
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pitti
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Re: Daten zu Castelmonte Brunilde
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• Beitrag von pitti » 5. Nov 2014, 01:05
Der Herd hätte als Bestand beim Vorbesitzer weiter betrieben werden können, bei euch ist es jedoch ein Neuanschluss und wird keine Abnahme erfahren.
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Schloti
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Re: Daten zu Castelmonte Brunilde
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• Beitrag von Schloti » 8. Nov 2014, 01:37
Eine Herstellerangabe von Kubikdezimeter für den Kohlenmonoxidgehalt hab ich noch nie gehört/ gesehen. Entweder ppm,mg oder Volumen%. Du brauchst auch den Staubgehalt. Sofern du die Bedienungsanleitung nicht mitbekommen hast, solltest mal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen evt. mit viel viel Glück steht dort in den techn. Daten was drin. In Österreich sind schon länger als bei uns Grenzwerte festgelegt. Auf der Herstellerseite ist ja nicht mal eine Bedienungsanleitung oder die allgemeinen techn. Daten für die aktuellen Modelle zu bekommen. Das sagt mir eigentlich genug.
Mein Kopfschüttel einfach daher weil die ganze Geschichte seit 2010 immer wieder in der Presse ist und wenn du vorher mal einen Anruf bei deinem Schorni gemacht hättest, du dir den ganzen Aufwand sparen hättest können. Zu Kulanz von dessen Seite ist zu sagen daß es nun mal Gesetz ist und wenn bei deinem Auto die Abgaswerte nicht ok sind bekommst du schlieslich auch keine TÜV-Plakette. Zu der Prüfung durch den TÜV für den Ofen, würde ich jedenfalls mal fragen was denn eine derartige Prüfung kostet. Das kann sc
Guten Tag Herr Schornsteinfegermeister schloti.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und Ihre Antworten auf die Frage von anderen durchgelesen.
Fazit: nicht qualifizierte Antwort.
So hätten Sie antworten müssen:
Der Ofen Castelmonte Brunhilde erfüllt nicht die 1. und 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV.
Das ergibt sich schon aus dem Wirkungsgrad von NUR 71%. Erforderlicher Mindestwirkungsgrad ist 73 % und das bereits schon in der 1. Stufe der BImSchV. Also bereits schon seit dem 22. März 2010.
Ein Ofen der nach der alten DIN 18891 oder der neuen EN 13240 geprüft wurde darf auch nicht als Herd EN 12815 deklariert werden. Macht ein Schornsteinfeger das verhält er sich rechtswidrig. Wenn Sie das schreiben würden, würden Sie aber Ihre „ Kollegen“ deutlich kritisieren.
Es gibt in Gesetzen keine Kulanz.
Jetzt hätten Sie dem Käufer erklären sollen, was er jetzt juristisch machen kann.
Verkauft ein Verkäufer einen gebrauchten Ofen der NICHT die Norm ( 1. oder 2. Stufe) der BImSchV. erfüllt ist das ein erheblicher Sachmangel nach § 434 und 437 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch. Darauf muss der Verkäufer deutlich hinweisen. Hat er das nicht gemacht, ist der Sachmangel eingetreten. Jetzt hat der Käufer auch automatisch eine 2 jährige Gewährleistung/ Sachmängelhaftung. Selbst dann wenn der Verkäufer rechtskonform die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Denn das Verschweigen eines Sachmangel führt automatisch zum Erlischen des Gewährleistungsausschluß.
Der Käufer hat das Recht den Ofen zurückzugeben. Der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung. Alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu geregelt.
Das wäre eine qualifizierte Antwort gewesen.
Ich antworte bei solchen Sachverhalten so.
Das müssten Sie als Schornsteinfeger wissen.
Einen Ofen der nicht die Norm der BImSchV. erfüllt bei einem Prüfinstitut prüfen zu lassen ist völlig unrealistisch. Das sollten Sie als Schornsteinfeger wissen. Und in diesem Fall ergibt sich ja schon aus dem Wirkungsgrad von nur 71% das eine weitere Prüfung unrealistisch/ überflüssig ist.
MfG Dieter Klaucke
Werter Herr Klaucke,
ich habe kurz und bündig erklärt was Sache ist. Die Rechtsgrundlagen erspare ich mir und dem Fragensteller. Sofern der diese wissen will gebe ich diese gerne an ihn weiter. Unter welchen Voraussetzungen genau dieser in den Besitz des Themenstarters/in gegangen ist ist nicht bekannt. Ob hier bei einem Privatverkauf ein Sachmangel vorliegt muß ein rechtlich bewanderter Fachmann prüfen und beurteilen. Sofern der Verkäufer( Privat) z.B. den Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit angegeben hat, entfällt ihr Hinweis. Ob sich das Einschalten eines Anwaltes lohnt???
Ich gebe jedenfalls hier keine Rechtsberatung. Es ging hier in erster Linie grundsätzlich um die Werte der Feuerstätte.
Zum damaligen Zeitpunkt gab es auch noch kein zugelassenes Messverfahren und Messgeräte mit denen diese Werte ermittelt werden konnten, ausser bei den zugelassenen Prüfstellen. Das sollten / müssten auch Sie wissen.