Hallo zusammen,
wir haben einen Kamin, den wir mangels Heizleistung nur gelegentlich für gemütliche Abende nutzen. Es handelt sich dabei um ein Modell der Firma Schiedel, Baujahr 1986.
Nun hat uns der Kaminfeger vor einer Woche erklärt, auch dieser Kamin würde unter die BImSchV fallen und sei deshalb nachzurüsten. Das hat uns zugegeben sehr überrascht, denn bei allen vorausgehenden Besuchen war das nie ein Thema.
In der Zwischenzeit haben wir uns mit der BImSchV näher befasst und mussten feststellen, dass es da tatsächlich auf den genauen Kamintyp ankommt. In unseren Augen ist das ein offener Kamin mit einer Glastür davor, die wir jedoch - mangels Heizkraft - immer offen lassen. Die Glastür ist nicht-selbstschließend und muss manuel geschlossen werden.
Laut BImSchV und in unseren Augen entspricht dieser Typ einer „Feuerstätte, die offen betrieben werden kann" („kann" dürfte das entscheidende Wort sein). In der Gebrauchs- sowie der Aufbauanleitung ist die Rede von „Kaminfeuer mit Warmluft, einseitig offene Ausführung" oder „einseitig offenes Kaminfeuer mit Warmluftrückwand Typ II W". Der Schornsteinfeger spricht jedoch von einem „Kamineinsatz", und das macht laut BImSchV einen entscheidenden Unterschied.
Ein Anruf beim Hersteller hat bei der Identifikation leider nicht geholfen. Wer kann uns einen Tipp geben, was wir für einen Kamin haben?
Wann wurde dieser " Einsatz" bei Ihnen im Haus installiert?
Was steht im Abnahmeprotokoll? Einsicht beim Schornsteinfeger verlangen.
Steht irgendwo in den Unterlagen von Schiedel eine DIN Nr.? oder irgendwo auf dem Einsatz selber?
Für mich sieht das aus wie eiin Kamin. bzw. kachelofeneinsatz.
Nicht selbstschließende Türe heißt nur Bauart 2. Nicht zugelassen für Mehrfachbelegung des Schornsteins.
Wenn der Einsatz bereits VOR dem 22. März 2010 installiert wurde, dann hätte der Schornsteinfeger Aie bereits bis zum 31. Dezember 2013 dadrauf hinweisen müssen wenn es KEIN offener Kamin ist das dieser Einsatz, Kamineinsatz oder Kachelofeneinsatz bis zum 31.12. 2020 außer Betrieb genommen werden muß bzw. er eine Messung macht ob die Grenzwerte für CO von 4 Gramm/ m3 und 150mg/ m³ Feinstaub überschritten wird.
MfG Dieter klaucke
Baujahr ist 1986, ein Abnahmeprotokoll liegt nicht vor. Einen DIN-Hinweis finde ich nirgends. In der Tag hat uns der Schornsteinfeger erstmals in der verhangenen Woche darauf angesprochen.
Also 1986 eingebaut. Dann hätte der Schornsteinfeger Sie bereits BIS zum 31. Dezember 2013 schon darüber informieren müssen ob es sich um einen offenen Kamin handelt oder einem Kamineinsatz oder Kachelofeneinsatz.Rechtsgrundlage ist der § 26, Absatz 2
Da hat der Schornsteinfeger seinen gesetzlichen Auftrag nicht ausgeführt.
Fragen Sie ihn doch einfach mal folgendes. Was ist der fundierte Hinweis das es sich NICHT um einen offen Kamin handelt? Das muß der juristisch und technisch begründen.
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank für diesen Hinweis - das macht absolut Sinn, einmal ,,umgekehrt“ zu fragen.
Wir fragen uns, welche Rolle die Türe spielt. Kann denn ein Kamin formal als offen gelten, wenn er eine Türe hat - so wie unser Modell?
Aufpassen mit den Begriffs-Formulierungen:
Das "einseitig offen" (es gibt auch zwei- oder dreiseitig offen) heißt NUR dass der Korpus ein, zwei oder drei SEITEN hat, die aus Glas sind und evtl geöffnet werden KÖNNEN - und sei es nur zur Reinigung.
Das hat aber NICHTS mit einem "BESTIMMUNGSGEMÄß offenen Betrieb" zu tun! Denn genau DAS ist das entscheidende, nicht ob man real die Feuerraumtüren offen haben KANN - diese also NICHT selbstschließend sind.
Das ist halt echt ein Zwitter - oder muss ich heute politisch korrekt sagen "divers"? - denn er hat ganz eindeutig eine ABSPERR-Klappe - KEINE Drossel-Klappe! DAS zeichnet ihn als offenen Kamin aus. Ebenso ist er keine "normale ortsveränderliche Feuerstätte" wie ein Kaminofen, den man nach Rohrdemontage quasi "am Stück" wegtragen kann, sondern er ist "vor Ort handwerklich KOMPLETT aus überwiegend mineralischen Einzelteilen gefertigt". Auch DAS ist eindeutig ein offener Kamin. Ebenso hat er einen AschFALL und Aschekasten AUSSERHALB der Metall-Konstruktion, die ohnehin lediglich die Türen mit Rahmen darstellen. Wieder ein klares Indiz für einen offenen Kamin.
Es ist also im Umkehrschluß KEIN industriell als kompletter Korpus aus überwiegend Metall gefertigter EINSATZ, bei dem Türen, Feuerraum und Aschekasten eine komplette Einheit bilden und die vor Ort nur AUFgestellt, nicht aber HERgestellt wird.
Dass dieser offene Kamin einen Feuerraumverschluß hat, der zur Bedienung geöffnet wird und offen bleiben KANN, ist möglich, ebenso wie man ihn , wie hier und damals schick und üblich, mit Kacheln verkleidet hat.
Nebenbei sei gesagt, dass grad dieser offene Betrieb den Wirkungsgrad noch mehr ruiniert, da Unmengen von Falschluft nutzlos mit eingesaugt wird. Somit sinkt die Wärmetauscherleistung rapide.
Schwarzmann, viel Dank für diese Hinweise. Wo finde ich denn so eine ausführliche Bestimmung eines offenen Kamins, auf die ich mich stützen kann? Gibt es da eine DIN EN? Vermutlich werde ich mich darauf beziehen müssen, um sagen zu können, unser Kamin erfüllt genau diese Punkte - oder eben nicht.
In der Anleitung steht nirgends ausdrücklich, wie dieser Kamin verwendet werden MUSS. Es finden sich - wie eingangs geschrieben - aber viele Begriffe, die zusammen ein Bild ergeben. So heißt es etwa in der Versetzanleitung ,,Vor einem Probefeuer muss der offene Kamin...“. Oder unter ,,Funktion“: ,,Die in den offenen Kamin einströmende Luft...“ Oder an anderer Stelle: ,,Das Kaminfeuer mit Warmluft kombiniert die behagliche Strahlungswärme und Wärmespeicherung des offenen Kamins mit...“
Prima, diese "Produkt-Beschreibungen" sind zwar nicht direkt amtlich, weisen aber schonmal in die richtige Richtung.
Das Problem ist immer bißchen das "früher und heute" an der Sache. Früher gabs nichts, maximal die "Richtlinien zum Bau von offenen Kaminen" (glaub so aus den 70ern, müsst ich wo haben), eben WEIL die ja individuell handwerklich errichtet wurden. Heute gibts für alles eine entsprechende DIN EN.
Man wird das am Ende quasi "von zwei Seiten" auf- und erklären bzw abgrenzen und zuordnen müssen: "Es ist ein OK, weil er im Gegensatz zu anderen dies-und-das HAT oder das-und-jenes grade NICHT hat".