Hallo,
Ich hoffe diese Frage hat noch im weitesten Sinne mit "Kaminöfen" zu tun und sei mir daher hier im Forum gestattet.:
Es geht um die "Nutzungsvorschrift" bzw. Erlaubnis einen Kellerraum, in dem eine Warmluftheizung installiert ist
als Wohnraum deklarieren/ nutzen zu dürfen oder eben nicht.
Die Heizungs-Warmluft wird über einen Ölverdampfungs- / Schaalenverdampfungsbrenner erzeugt.
Dazu ist im besagten Kellerraum auch immer ein Fesnter leicht geöffnet um der Heizung die nötige Frischlift zuzuführen.
Meine Frage ist (anders formuliert):
Darf dieser Raum mit der eingebauten Heizung als Wohnraum deklariert ( und also auch so genutz) werden. (Hobbyraum, längerer Aufenthalt
von Personen könnte also stattfinden) oder muß ich diese Raumfläche von der gesamten bewohnten Fläche des Hauses
abziehen?
Grüße,
Pitt