hallo. zuerst zu mir. habe bisher noch keine foren-erfahrung. wenn ich also nen fehler mache schon mal... sorry.
nun meine frage. ich habe mir getern beim werksverkauf einer ofenbaufirma einen kaminofen bestellt. dieser kaminofen erfuellt zwar die akt. bestehenden
grenzeerte der 1. BImSchV. die ab 2015 geltenden grenzwerte haelt das geraet leider nicht ein. laut aussage des verkaeufers ist das aber unerheblich,
da der ofen ja noch vor 2015 in betrieb geht. es fallen dann also weder zusaetzliche kosten an noch muss bis zu einem gewissen datum der ofen ausser
betrieb genommen werden.
bei meinen internet-recherchen bin ich jetzt aber auch nicht schlauer geworden und hab trotzdem ein ungutes gefuehl.
stimmt die aussage des verkaefers?
Die Aussage ist richtig, erst ab dem Stichtag dürfen NUR noch Geräte eingebaut werden, die der BimschV II entsprechen.
danke fuer die info
ist es aber nicht so, daß Geräte, die was auch immer nicht einhalten, später nachgerüstet werden müssen (Filter o.ä.), es sei denn, sie sind historisch?!
Genaueres sagt vielleicht mal wieder die Datenbank, deren Namen ich mir nie merken kann.