Ebay-kleinanzeigen.de bietet JETZT auch bei Zahlung von Waren die der Verkäufer versendet einen Käuferschutz an, ähnlich wie paypal.de
Hier nur ein paar von mir zusammengestellte Informationen .so wie man sie auf der Internetseite von ebay-kleinanzeigen.de findet.
Doch jetzt wird es gefährlich für ALLE Verkäufer die tricksen und versuchen den Käufer bewußt zu täuschen oder zu betrügen.
Für ALLE Verkäufer gilt jetzt erst recht. EHRLICH SEIN und keine Mängel verschweigen und eine sehr gute und ausführliche Artikelbeschreibung machen.
Keine verbotenen Artikel verkaufen, die Asbest , FCKW. verbotene Holzschutzmittel oder andere verbotene Stoffe enthalten. Keine Fälschungen verkaufen. Alters- und Herkunftsangaben , Materialbeschreibungen müßen stimmen. Das stellt hohe Anforderungen an die Verkäufer. die es lieben die Wahrheit zu vertuschen und bewußt falsche Angaben zum Produkt machen.
Für alle Einzelraumfeuerungsanlagen , wie Kaminöfen. Kamineinsätze, Kachelöfeneinsätze, Küchenherde und Pelletöfen die versendet werden und mit diesem Käuferschutz bezahlt werden müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, sonst kann der Käufer die Ware bemängeln und eröffnend den Käuferschutz und bekommt sein Geld zurück.
Nur bei den Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA die über ebay-kleinanzeigen.de zum Verkauf angeboten werden stimmen 80% der Angaben nicht und 80% der gebrauchten und 99,9 % der antiken ERFA erfüllen nicht die heutige Norm der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Aber fast keiner der Verkäufer weißt im Angebotstext darauf hin. Hier sind die Probleme mit dem Käuferschutz vorprogrammiert.
Dann greift der Käuferschutzbei ebay-kleinanzeigen.de
• Der Artikel wurde nicht versendet.
• Der Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
• Der Artikel ist nicht authentisch, z. B. gefälscht.
• Der Artikel ist ein anderer als der beschriebene.
• Zahlungsmöglichkeiten
• Momentan kannst Du mit Kreditkarte, sowie per Bank- und Sofort-Überweisung bezahlen. Weitere Zahlungsoptionen kommen im Laufe der Zeit dazu.
• Der Artikel ist nicht vollständig.
Was ist der eBay Kleinanzeigen Käuferschutz?
Jetzt kannst du dir unbesorgt in ganz Deutschland deine Wünsche über eBay Kleinanzeigen erfüllen! Mit unserer neuen „Sicher bezahlen“-Funktion sichern wir alle Käufe ab, die versandt werden. Achte auf diese neue Möglichkeit, um entspannt einzukaufen.
Von wegen unbesorgt und entspannt einkaufen. Wer die Regeln die ich hier in Zukunft noch weiter ausführlich erkläre nicht kennt, läuft in dei Falle des Käuferschutz. Unbesorgt und entspannt einkaufen sind nur PR Marketingsprüche von ebay-kleinanzeigen.de
Wie ich hier aufzeige ist der Käuferschutz nur was für Menschen die sich juristisch sehr gut auskennen und alle Tricks kennen.
Darauf kannst du dich verlassen
Falls der von Dir gekaufte Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, zahlt unser Partner Online Payment Platform (OPP) dir den Kaufpreis zurück. Für diesen Service fällt für dich lediglich eine geringe Gebühr vom vereinbarten Kaufpreis an.
Der Käuferschutz im Detail:
• Der Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versendet: Bitte gib dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum von mindestens einer Woche, um den Artikel zu verschicken. Sollte der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg mit Zustellnachweis vorlegen, wird entsprechend der Vereinbarung mit dem Verkäufer ausgezahlt.
• Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
Beispiele:
• Der Artikel ist ein völlig anderer als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel eine CD anstelle eines Buchs, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel;
• Der Artikel ist nicht authentisch, dies wurde in der Artikelbeschreibung jedoch nicht beschrieben, beispielsweise ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie;
• Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.
Beispiele, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht:
• Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch beispielsweise Folgendes angegeben: „Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig“, „Es fehlen Teile“, „Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen“;
• Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers, obwohl der Artikel in der Artikelbeschreibung zutreffend beschrieben wurde;
• Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.
Der Käuferschutz ist für Dienstleistungen und virtuelle Güter (z.B. Versand per E-Mail/Download) ausgeschlossen. Er sollte außerdem nur genutzt werden, wenn Artikel per Post verschickt werden – er ist nicht geeignet, wenn Käufer und Verkäufer sich auf eine Übergabe vor Ort einigen.
Worauf muss ich beim Versand achten?
Sobald wir dir mitteilen, dass der Artikel bezahlt wurde, solltest du den Artikel schnellstmöglich verschicken. Bitte verwende eine versicherte Versandmethode. Als Verkäufer profitierst du vom kostenlosen Verkäuferschutz, wenn du den verkauften Artikel versichert verschickst.
Der versicherte Versand mit Sendungsverfolgung schützt dich für den Fall von Versandschäden oder Verlust bei der Beförderung.
Wichtig: Sollte bei einem unversicherten Versand, z. B. als Päckchen ohne Sendungsverfolgung, Brief, Bücher- oder Warensendung etwas schiefgehen und der Käufer meldet das Problem, entfällt der Verkäuferschutz und das Geld wird an den Käufer zurückgezahlt.
Gibt es ein Rückgaberecht?
Sollte der Artikel während des Versands beschädigt werden oder wesentlich von der Beschreibung abweichen, kannst du diesen zurückgeben und eine Rückerstattung anfordern.
Möchtest du einen Artikel zurückgeben, weil er dir nicht gefällt, geht das nur mit Zustimmung des Verkäufers.
Wichtig: Du musst den Artikel in dem Zustand zurückgeben, in dem du ihn erhalten hast. Du darfst ihn also nicht benutzen.
Demnächst mehr zu diesem Thema hier.
MfG Dieter Klaucke
Versandrisiko
Verkauft ein privater Verkäufer eine Ware an einen privaten oder gewerblichen Käufer haftet der Käufer nach § 446 und 447 BGB für das Risiko der Verlust der Ware und deren Beschädigung. Siehe auch hier §269 BGB Erfüllungsort.
Aber hier ist auch die Gewährleistung / Sachmängelhaftung zu beachten.
Da die absolute Mehrheit( geschätzt ca. 90%) der privaten Verkäufer die ihre Waren über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de verkaufen nicht oder nicht rechtskonform die Sachmängelhaftung ausschließen hat der Käufer automatisch eine 2 jährige Sachmängelhaftung. Das ist weder den meisten Verkäufern noch den Käufern bewußt, weil die Mehrheit der Menschen in Deutschland sich juristisch nicht auskennen. Das erlebe und kenne ich seit min. 25 Jahren.
Ein Transportschaden fällt unter die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Und nur mit diesem Text ist der Ausschluß der Sachmängelhaftung richtig/ rechtskonform ausgeschlossen.
Privatverkauf ohne Gewährleistung
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung/ Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Und wie hier schon steht sind grob fahrlässige Schadensansprüche nicht ausgeschlossen, weil man das NICHT ausschließen kann.
Dazu ein Beispiel für grobfahrlässig.
Der private Verkäufer versendet eine Ware mit einer Spedition oder Paketdienst. Hat die Ware auch richtig versichert gegen Transportschäden. Die Ware erleidet trotzdem einen Transportschaden weil die Ware nicht nach den Verpackungsvorschriften der Spedition oder dem Paketdienst verpackt wurde. Dann hat der Verkäufer bereits grob fahrlässig gehandelt und haftet jetzt für den Transportschaden.
Und eins kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen. Die Mehrheit der privaten Verkäufer können einfach nicht ein eWare fachgerecht verpacken und kennen nicht die Verpackungsvorschriften von z.B. DHL. Hermes, GLS und andere, weil sie diese NICHT lesen.
Ein weiteres Problem ist die fehlende Deckung des Transportschaden durch mangelte Transportversicherung. Bei DHL sind versicherte Pakete nur bis 500 € Warenwert versichert und können höher bis zu 25.000 € versichert werden. Ist der Warenwert der Ware also 512 € muß das DHL Paket höher versichert werden gegen Transportschaden. Tut das der Versender/ Verkäufer nicht hat er schon grob fahrlässig gehandelt.
Bei Hermes sind die Pakete nur max. bis 500 € versichert. Höher versichern ist bei Hermes nicht möglich. Also hier müßte das Paket mit Warenwert von 512 € mit DHL versendet werden. Weil bei Hermes wäre es nicht versichert. Diese Regeln beherrschen die meisten privaten Verkäufer nicht.
Hat der Verkäufer überhaupt keine Regelung zum Ausschluß der Sachmängelhaftung getroffen oder die Sachmängelhaftung nicht rechtskonform ausgeschlossen haftet er auch im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für den Transportschaden.
Hier werden in Zukunft erhebliche Probleme durch den Käuferschutz von ebay-kleinanzeigen. de auftreten. Weil das was ich hier schreibe wissen die Mehrheit der nicht juristisch gebildeten Menschen in Deutschland nicht. Ein weiteres Problem sind Waren die aus dem Ausland von ausländischen Verkäufern über ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden. Weil verkauft ein z.B. niederländischer privater Verkäufer über ebay-kleinanzeigen.de nach Deutschland gilt für diesen Niederländer das Recht der Niederlande.
Noch komplizierter.
Der Versand mit einer Spedition. Auch hier müssen die Waren nach den Verpackungsvorschriften der Transportversicherungen verpackt werden.
Und GANZ wichtig. Eine ausreichende Deckung des Transportschaden in Höhe des Warenwert muß extra abgeschlossen werden. Auch muß das Risiko des verdeckten Transportschaden extra versichert werden. Weil Speditionen arbeiten nach den HGB Handelsgesetzbuch. Und da gelten andere Regeln als im BGB. Bürgerlichen Gesetzbuch. Für den privaten Verkäufer gelten aber die Regeln des BGB.
Dazu das Beispiel mit dem gebrauchten Ofen der über ebay-kleinanzeigen.de verkauft wird.
Der Verkäufer bietet den Versand des Ofens mit einer Spedition an und schreibt:
Ich stelle den Ofen auf eine Palette und zurre ihn fest mit einem Spanngurt.
Erster Fehler. Das ist eine nicht ausreichende Verpackung nach den Verpackungsvorschriften der Transportversicherung. Der Ofen muß vollflächig so verpackt werden das Beschädigungen von außen nicht möglich sind. Dazu muß der Ofen in einem ausreichend starken Karton oder Holzkiste verpackt werden.
Der Ofen muß über den vollen Warenwert inkl. der Transportkosten versichert werden auch gegen verdeckte Schäden. Macht das der Verkäufer nicht handelt er schon grob fahrlässig.
Also mein Fazit. VORSICHT MIT DEM NEUEN EBAY-KLEINANZEIGEN KÄUFERSCHUTZ.
Das ist nichts für Menschen die über keinerlei juristische Kenntnisse verfügen.
BULLERJAN HOLZOFEN OFEN WARMLUFTOFEN WERKSTATTOFEN
1.250 € VB
Details
• Versand möglich
Beschreibung
Bullerjan Warmluftofen
Das ist so ein Fall
Ein Angebot aus ebay-kleinanzeigen.de
Nach den Bildern ist für mich als Fachmann und sachkundiger Mensch klar.
Hier wird ein min. 28 Jahre alter Bullerjan Ofen hergestellt von der Energetec GmbH angeboten der NICHT die heutige 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsalagen1.BImSchV. erfüllt
Der Ofen erfüllt auch nicht die Norm 15a B-VG von Österreich und nicht die Schweizer luftreinhalteverordnung und nicht die dänische Kaminofenverordnug.
Darauf weißt der Verkäufer aber nicht im Angebotstext hin. Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet, weil das ist ein ERHEBLICHER Sachmangel nach § 434 und 437 BGB.
Zur Sachmängelhaftung trifft er keine Regelung und somit haben Sie als Käufer nun eine 2 jährige gesetzliche Sachmängelhaftung aus zwei Gründen.
1. Weil der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat.
2. Weil er verschweigt, das der Ofen nicht die Norm von Deutschland erfüllt.
Der Verkäufer bietet aber Versand an.
Jetzt mal angenommen Sie würden den Ofen kaufen und bezahlen mit dem ebay-kleinanzeigen. Käuferschutz.
Solche Beispiele könnte ich tausende aufzeigen.
MfG Dieter Klaucke