Hallo,
habe folgendes Problem: Ich möchte einen neuen Brennofen in Betrieb nehmen, muss aber aufgrund der neuen Verordnung aus dem BImSchV meinen Schornstein ca. 12m hoch bauen, weil sich innerhalb des 15m-Radius bei meinem Nachbarn ein Dachfenster im 2. Obergeschoss befindet. Bei größerem Abstand zum Nachbargrundstück wäre ein 5m-Schornstein ausreichend. Meine Frage hierzu lautet nun: Wenn der Nachbar seine Einwilligung gibt (natürlich schriftlich), ist der Bau eines Schornsteins, der obige Verordnung verletzt, rechtlich zulässig oder ist generell davon abzuraten?
Schon mal vielen Dank im vorraus!
Dietmar
Hallo texaverry,
auch wenn dir dein Nachbar schriftlich sein Einverständnis gibt kommst du nicht um die Einhaltung der BImSchV nicht herum. Ausnahmen können nur die Behörden geben; Meiner Erfahrung nach geben die diese Genehmigung nicht. Kannst es aber gerne versuchen. Problem ist bei der Höhe von 12m ( vermutlich dann mind. 7 -8m freistehend) die Statik.
Abgesehen daß das Ganze bestimmt "super" aussieht.
Vorhandener Schornstein ist nicht verlängerbar?
Bilder?
Hallo Yomolly,
Problem ist, dass ein weiterer Ofen eingebaut werden soll und der vorhandene Schornstein von dort nicht erreichbar ist, so dass ein Außenschornstein die einzige Möglichkeit wäre 🙁
@Schloti:
Danke für die Einschätzung, hab's fast befürchtet, dass die Zustimmung des Nachbarn das Problem nicht aus der Welt schafft.