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Kein Brennholz alte Bahnschwellen und Altholz

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KEIN BRENNHOLZ: Alte Bahnschwellen und Altholz unbekannter Herkunft

Gefahren durch alte Bahnschwellen und Altholz und Abzocke damit im Internethandel.

Die Bahnschwellen – aber auch Leitungsmasten und Pfähle - wurden früher zum Schutz gegen Witterung, Schädlings- und Pilzbefall zumeist mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln (z.B. Carbolineum) druckimprägniert, was das Holz sehr haltbar machte.

Derart behandeltes Holz ist an den schwarzen, klebrigen Anhaftungen und am teerartigen Geruch zu erkennen.

Es enthält jedoch gefährliche Stoffe, wie Phenole und Kresole, die hautreizend wirken, sowie krebserzeugend wirkende aromatische Kohlenwasserstoffe, wie z. B. Benzo(a)pyren. Diese Stoffe sind schwer flüchtig und werden deshalb über Jahrzehnte in geringen Mengen an die Umwelt abgegeben.

Teeröle werden bei Erwärmung, z. B. direkter Sonneneinstrahlung, flüssig und können aus dem Holz „ausschwitzen“. Bei Kontakt mit der Haut werden sie durch diese aufgenommen, was bei häufigem Hautkontakt zu einer Erhöhung des Krebsrisikos führt. Die bei Erwärmung frei werdenden stark riechenden Dämpfe reizen die Atemwege.

Teeröle sind sehr persistent (beständig gegen Abbau) und bioakkumulativ (Anreicherung in einem Organismus) und zählen deshalb zu den besonders besorgniserregenden Stoffen. Der Gesetzgeber hat daher die Verwendung von Teerölen in Holzschutzmitteln auf EU-Ebene verboten.

Wenn Sie Teerölhaltige Bahnschwellen in Innenraum von Gebäuden verarbeitet haben sollten Sie diese ausbauen. Ihre Raumluft ist ständig damit belastet. Das führt zu gesundheitlichen Schäden. Leider wurden noch bis Ende der 1990er Jahre alte Bahnschwellen in Gebäuden verbaut

Rechtslage

Die auf alte Bahnschwellen zutreffende Rechtsgrundlage ist Nr. 31 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung: Danach darf mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht in Verkehr gebracht werden. In Verkehr bringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte und umfasst somit den Kauf, den Verkauf und sogar das Verschenken. Der Verkauf und das verschenken und das Verbauen von Teerölhaltigen Bahnschwellen und Hölzern ist in Deutschland auch eine Straftat nach § 326 Strafgesetzbuch.

Seit 1992 dürfen in Deutschland im Garten-und Landschaftbau keine Teerölhaltigen Bahnschwellen mehr verbaut werden.

Das regelt auch in Deutschland seit März 2003 die Altholzverordnung

Seit dem 1. September 2002 dürfen mit Teeröl behandelte Bahnschwellen nur noch ihrem ursprünglichen Zweck gemäß als Bahnschwelle wieder verwendet werden. Das Inverkehrbringen (Verkauf oder verschenken) für andere Zwecke ist verboten und stellt einen Straftatbestand nach § 326 StGB Strafgesetzbuch dar.

Leider ist aber festzustellen, dass immer noch alte Bahnschwellen rechtswidrig zum Verkauf oder zur kostenlosen Abgabe angeboten werden, z. B. auch über Internet-Verkaufsportale wie ebay. und ebay-kleinanzeigen.de Das Anbieten von Teerölhaltigen Bahnschwellen ist auch Betrug nach § 263 StGB. Auch der Versuch des Verkaufs ist bereits eine Straftat. Die Käufer erwerben diese Produkte meist ohne zu wissen, dass Sie mit deren Verwendung gegen Verbote verstoßen und ihre Gesundheit gefährden. Aus Unkenntnis erworbene Bahnschwellen dürfen auf keinen Fall mehr verbaut werden. Bereits gekaufte können Sie an den gewerblichen und privaten Verkäufer zurückgeben, weil das ist ein Sachmangel nach § 434 und 437 BGB. Wenn Sie Teerölhaltige Bahnschwellen bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, sollten Sie sich an den Händler wenden, ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen und eine Rücknahme verlangen. Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet die Teerölhaltigen Bahnschwellen zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung zu erstatten.

Verwendung verboten:

• innerhalb von Gebäuden, unabhängig von deren Zweckbestimmung;

• bei Spielzeugen;

• auf Spielplätzen;

• in Parks, Gärten und anderen Orten im Freien, die der Freizeitgestaltung und der Erholung dienen und bei denen die Gefahr eines häufigen Hautkontakts besteht;

• für die Anfertigung von Gartenmobiliar wie etwa Picknicktischen;

• für die Anfertigung, Verwendung und Wiederaufarbeitung von:

o Behältern für lebende Pflanzen,

o Verpackungen, die mit Rohmaterialien, Zwischen- und/oder Enderzeugnissen für die menschliche und/oder tierische Ernährung in Berührung kommen,

o anderem Material, das die oben genannten Erzeugnisse kontaminieren kann.

o Das Anbieten von Teerölhaltigen Bahnschwellen verstößt auch gegen die AGB von ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de

Ein Verstoß stellt eine Straftat dar nach § 326 Strafgesetzbuch.

Rückbau

Ein Sanierungsgebot für im privaten Bereich verbaute Bahnschwellen besteht nicht.

Wegen möglicher Gesundheitsgefahren und der Belastung der Umwelt sollte ein Rückbau erwogen werden.

Ausgebaute Bahnschwellen, die beseitigt werden sollen, müssen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zugeführt werden. Sie dürfen auf keinen Fall im privaten Holzofen verbrannt werden!

Die Entsorgung darf nur in hierfür genehmigten Anlagen erfolgen, da nur dort die bei der Verbrennung entstehenden toxischen Dämpfe wirksam ausgefiltert werden können.

Sie werden in Deutschland in Müllverbrennungsanlagen verbrannt .

Tipps für den privaten Umgang :

Kaufen oder verkaufen Sie keine alten Bahnschwellen. Sie gehen ein hohes Gesundheitsrisiko ein. Die Altholzverordnung verbietet den Handel mit Teeölhaltigen Bahnschwellen und Althölzern die mit Holzschutzmittel behandelt wurden die DDT, Lindan und PCP enthalten.

In der DDR wurde bis zur Wende das Holzschutzmittel Hylotox verwendet, 1 Liter Hylotox enthält 3,5 Gramm DDT. Bereits 1976 wurde DDT in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Zehntausende Gebäude in der ehemaligen DDR sind noch immer mit Hylotox verseucht.

• Wenn Sie alte Bahnschwellen z.B. als Gartenzäune oder Bodenbeläge im Freien verbaut haben, achten Sie darauf, dass kein Hautkontakt erfolgt.

Erwägen Sie ggf. einen Rückbau!

• Bringen Sie alte Bahnschwellen zur Entsorgung. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder Stadt in Verbindung.

• Machen Sie Nachbarn und Bekannte, die Bahnschwellen in ihrem Besitz haben oder kaufen bzw. verkaufen wollen, auf die Gefahren aufmerksam.

• Und beachten Sie die Regeln der Altholzverordnung.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 10/04/2020 6:37 am
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