Auch Küchenherde die neu am Schornstein angeschlossen werden ab dem 01. Januar 2015 müssen die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllen und das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut. ABER seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue Verordnung der Ökodesignrichtlinie für Einzelraumfeuerungsgeräte in allen 27 EU Ländern und der Schweiz. Diese Ökodesignrichtlinie ersetzt die Nationalen Normen wie die deutsche BImSchV. die Schweizer Luftreinhalteverordnung und z.B. die die Norm 15a BVG von Österreich.
Für Deutschland gilt folgendes. Küchenherde die bereits vor dem 22.März 2010 am Schornstein angeschlossen wurden und damals vom Schornsteinfeger abgenommen wurden haben Bestandschutz nach § 26 Absatz 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und fallen nicht unter den Austauschregeln des § 26 Absatz 1
Nahezu ALLE Küchenherde hergestellt vor 2010 erfüllen nicht die Normen, weil in den damaligen Prüfgutachten z.B. der Feinstaubwert nicht ermittelt wurde.
ALLE Aussagen von privaten und gewerblichen Verkäufern bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de gebrauchte oder antike Küchenherde ( hergestellt VOR 1950 )verkaufen und etwas anders behaupten sind FALSCH und beruhen auf nicht fundierten juristischen Kenntnisse der Rechtslage. Welche zukünftige EU Regeln kommen weiß heute keiner und was dann gilt. Die Ökodesignrichtlinie war die größte Veränderung in der EU für Einzelrumfeuerungsgeräte der letzten 65 Jahre. Erstmalig gelten jetzt in allen EU Ländern einheitliche Regeln/ Normen. Und auch die Schweiz als NICHT EU Land hat die Ökodesignrichtlinie übernommen.
MfG Dieter klaucke