Hallo,
ich könnte einen Ofen von meiner Nachbarin umsonst bekommen, der nicht geprüft bzw. die Werte BImSchV. (wahrscheinlich) nicht erfüllt. Baujahr vermutlich zwischen den beiden Weltkriegen. Sie durfte den wegen Bestandschutz betreiben. Dürfte ich den bei mir als alleinige Heizmöglichkeit in einem Zimmer wieder betreiben?
Danke im voraus und schönes Wochenende.
ab zum Schrotti - dieser Ofen wirst du nicht mehr anschließen dürfen. Es findet auch keine Abnahme mehr ab. Der Schrotti freut sich.
Der Ofen wird nicht mehr am alten Bestimmungsort betrieben. Er hält nicht die Bestimmungen nach BimschV 2 ein.
nicht mal wenn du in diesem Zimmer keinen Heizkörper hättest.
Ab zum Nachbarn = Einfache Entsorgung, denn der holt ihn auch noch raus 🙂 Auch eine Idee
Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in Deutschland nur noch Kaminöfen installiert werden und vom Schornsteinfeger abgenommen werden die die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt
Solche alten Öfen verfügen nicht über so einem Nachweis. Also SCHROTT/ ALTEISEN
MfG Dieter Klaucke
Hallo,
vielen Dank für die eindeutigen Antworten.
Gruß und schönes Wochenende.
Haste ein Bild davon? Lass mal sehen, vielleicht gefällt er ja MIR.
Oder setz ihn doch in Ebay als "historisches Ausstellungsstück". Da gibts sicher Liebhaber und Bezahler dafür. Wäre ja schon sehr schade wenn so ein altes Stück einfach eingeschmolzen wird.
Hallo,
Bilder habe ich heute gemacht, aber wie lädt man die hier hoch? Leider habe ich heute meinen Zollstock vergessen, den habe ich sonst immer bei. Der Ofen ist ungewöhnlich groß. Normalerweise sind Kanonenöfen so 30x30x1 Meter, aber der ist mindestens 40x40x1,4 Meter.
woooaah wow, coool, SEHEN will, STAUNEN will, HABEN will!
leider hab ich auch keinen Plan wie das mit den Bildern hier läuft 😐
Edit: Ich glaube dazu muss man das Bild über so nen Bilderhoster hochladen und das dann hier verlinken oder einfügen zB über die Schaltfläche hier oben, die 9te von links, zwischen Stern und Kette.
Hallo,
kriege ich nicht hin mit den Bildern. Ich werde den die nächsten Tage bei Ebay-Kleinanzeigen einstellen.
nur über einen externen Bilderhoster - dann diesen Link hier einstellen, anders geht´s nicht.
wenn du den Verkaufen willst, schreib bitte mit in die Anzeige - nur zur DEKO
Rechtlicher Hnweis
Wenn Sie den Ofen bei ebay-kleinnzeigen. de einstellen müßen Sie im Angebotstext darauf hinweisen das der Ofen nicht mehr zum Heizen verwendet werden darf.
So: Ich verkaufe den Ofen ausdrücklich weltweit nur zu Dekozwecken. Der Ofen darf in Deutschland nicht mehr zum Heizen verwendet werden. weil er nicht die Norm der BImSchV. erfüllt. Erfüllt auch nicht die Normen von Österreich. Schweiz und Dänemark.
Und Rechtskonform die Sachmängelhaftung ausschließen.
Überrings
99,99 % Kein Tippfehler der antiken Öfen die bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de anfgeboten werden erfüllen nicht die Norm der BImSchV.
Bei gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA ( gebaut ab 1950) erfüllen 80% nicht die Normen von Deutschland, Österreich, Schweiz und Dänemark.
Betrifft z.B ALLE ERFA aus DDR Produktion.
MfG Dieter Klaucke
Dann gib uns gerne nen Link zum Ebay.....
retep post_id=40078 time=1636182580 user_id=1950 wrote:
ab zum Schrotti - dieser Ofen wirst du nicht mehr anschließen dürfen. Es findet auch keine Abnahme mehr ab. Der Schrotti freut sich.Der Ofen wird nicht mehr am alten Bestimmungsort betrieben. Er hält nicht die Bestimmungen nach BimschV 2 ein.
nicht mal wenn du in diesem Zimmer keinen Heizkörper hättest.
Gälte das auch für Öfen, mit denen man kochen kann? Ich meine, mal was gehört zu haben, dass es für die einen Ausnahme gäbe, weiß aber nicht, ob das nur für Bestandsöfen gilt-?
Küchenherde für Festbrennstoffe fallen nicht unter der Ausserbetriebnahme Regel der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV., wenn sie VOR dem 22. März 2010 installiert , am Schornstein angeschlossen wurden und damals vom Schornsteinfeger abgenommen wurden und NUR privat genutzt werden und wenn die Nennwärmeleistung nicht mehr als 15 KW beträgt. Das regelt der § 26, Absatz 3, Satz1.
Alle Küchenherde die ab dem 01. Januar 2015 ( Datum der Inkrafttretung der 2. Stufe) neu installiert werden müssen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen und das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten des Herstellers.
Alle anderen Aussagen dazu sind FALSCH.
Sie können davon ausgehen das nahezu 100% aller Küchenherde die VOR 1995 hergestellt/ geprüft worden nicht diese Norm der 2. Stufe erfüllen.
Das betrifft z.B. ALLE Küchenherde aus DDR Produktion und ALLE 100% der antiken Küchenherde die VOR 1950 hergestellt wurden.
Folgende Grenzwerte der 2. Stufe der BImSchV. müssen erfüllt werden
Herde nach EN 12815 CO-Wert maximal 150mg/m³
Staubwert maximal 40mg/m³ Mindestwirkungsgrad 70 %
Für Heizungsherde nach EN 12815 gelten die gleichen Grenzwerte für CO und Feinstaub. Aber der Mindestwirkungsgrad muß 75% betragen.
Bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de wo jedes Jahr tausende Küchenherde angeboten werden ,schreibt kaum ein Verkäufer in seinem Angebotstext das SEIN zum Verkauf angebotener Küchenherd NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Das ist aber ein Sachmangel nach§ 434 und 437 BGB. Jeder Verkäufer ist zu dieser Angabe aber gesetzlich verpflichtet. Das regelt das BGB und die Rechtsprechung dazu. Bei den meisten Angeboten von „gebrauchten“ Küchenherden die NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen liegt auch meistens der Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch vor und die vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
Für die Schweiz gelten ähnliche Regeln
Hier muß seit dem 01. Januar 2008 der Küchenherd die Norm der Schweizer Luftreinhalteverordnung erfüllen
Für Österreich gilt folgendes
Seit dem 01. Januar 2015 gilt eine verschärfte Norm 15a B-VG.
Ein Küchenherd der nicht die Norm der 2. Stufe der BImSchV. erfüllt, erfüllt auch nicht die Norm 15a B-VG von Österreich.
MfG Dieter Klaucke
Werden denn neue Küchenherde unter der BimschV erfasst?
Ja verkauft werden dürfen sie auch nur nach Stufe 2, aber bedeutet das automatisch, dass sie bei einer etwaigen Verschärfung dann mit aussortiert werden oder haben die Küchenhexen dann auch weiterhin Ausnahmerecht?