Liebes Forum,
hat jemand Ahnung, was die "Kaminvorbereitung" umfasst, wenn diese im Kaufvertrag einer Wohnung vereinbart wurde (ohne weitere Ausführungen)?
Unser Schornsteinfeger verlangte in seinem Mängelbescheid bei der Abnahme eine Extra-Zuluft-Bohrung durch die Wand (da es im Gäste-WC eine Abluft gibt) sowie die Montage von zwei Leitern, damit er an den Schornstein rankommt. Muss der Verkäufer das tragen, da es Teil der Kaminvorbereitung ist, oder wir als Käufer?
Vielen Dank schon jetzt für Hinweise! Beste Grüße, MLB