Hallo,
also laut Bezirksschornsteinfeger kann man in der Wohnung ein Kaminofen betreiben.
Aber der Vermieter will nicht das ich ein Kaminofen aufstelle. Meine frage darf er mir das Verbieten?
moin,
aufstellen darf er nicht verbieten.
so als einrichtungsgegenstand.
auf jedenfall muss um schriftliche erlaubnis gefragt werden bei baulichen veränderungen.
dazu zählt leider auch ein loch im kamin.bzw. ein edelstahlkamin.
wenn er dazu nein sagt,er ist der vermieter.
nette grüsse
Peter
Hi,
das Loch ist doch schon da im Kamin, also keine baulichen veränderungen.
In der Wohnung wurde ja früher jahrelang schon mit Ofen geheizt.
Frag ihn doch warum er es nicht möchte??
Solange der Ofen vom Schornsteinfeger abgenommen wurde und Du die jährlichen Kehrkosten übernimmst kann doch eigentlich nichts dagegen sprechen.
Fragen kostet doch nichts!!
Grüße kamga.de
Hab ja schon mit ihm gesprochen, er will es einfach nicht. Mir geht es halt darum wie das Gesetzt es sieht und ob er mir es verbieten kann. Wenn ich als Mieter ein Kaminofen benutzen darf und kann, und wenn es vom Schornsteinfeger abgenommen wird dann kommt auch ein Ofen in den Wohnzimmer.
wenn schon ein Anschluß vorhanden ist, Ofen anhängen und fertig, beim Auszug wieder den alten Zustand wiederherstellen.
Könnte es sein, dass es Probleme geben könnte?
Ich hätte vom Vermieter eine stichhaltige Begründung, nicht nur "Ich will das nicht" reicht nicht.
ich sags mal so der Vermieter und ich sind nicht gerade die besten Freunde, ist bissel ein komischer Mensch. Will halt kein Ofen kaufen und einbauen und er lässt es wieder abmachen, weil das Gesetzt auf seiner Seite ist. Glaub frage mal bei dem Mieterbund nach, vielleicht könen die mir helfen.