Guten Tag,
ich bin neu in diesem Forum und wende mich an Euch mit folgender Frage:
Im Falle eines Wohnungsbrandes durch den Kaminofen- welche Versicherung tritt in Kraft?
Muß ich den Kaminofen bei meiner Versicherung separat anmelden oder fällt solch ein Ofen unter allg. Hausrat?
Ich danke Euch und wünsche allen nch einne geruhsamen Sonntag!!
steinerndelady
Ist Hausrat sofern wie beim Kaminofen eine selbst schließende Tür verbaut wurde und man kann zuweilen den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen, aber nicht bei allen Versicherungen und kostet freilich extra. Vorsicht offene Kamine sich da nicht von betroffen, Selbige laufen zumindest bei meinem Vertrag nicht automatisch mit.
Tommy
die Brandversicherung kann nur greifen, wenn der Ofen vom BSM abgenommen worden ist. Wenn nicht, zahlst du selber.
"Ist Hausrat"
"und kostet freilich extra"
Also muß man den Ofen angeben? Oder ja nach Versicherung, verstehe ich nicht so ganz.
Ist jedenfalls eine interessante Frage, über die ich mir noch nie Gedanken gemacht habe.
Kaminöfen (Holz-Kohle-Kochstellen) kostet nicht extra nur den Einwand der groben Fahrlässigkeit auszuschließen kostet.
Offene Kamine (Feuerstellen) müssen aber zuweilen angegeben werden je nach Versicherung.
Tommy
Wichtig ist, dass man VORHER den Ofen bei der Versicherung anmeldet. Einige Versicherungen akzeptieren es nur, wenn eine Fachbauleitererklärung vom Fachhändler für den ordnungsgemäßen Anschluß vorliegt. Bei uns war es so, aber kein Problem, habe die Rechnung und die Fachbauleitererklärung eingereicht. Kostet keinen Euro mehr im Jahr.
Dirk
Aha, dann sollte ich mich da wohl mal drum kümmern, ob ich den Ofen angeben muß. Hab ich ehrlich gesagt, keine Ahnung.
Hallo,
ich habe, als wir den Ofen bekommen haben, bei meiner Versicherung angerufen um ihn für die Gebäudeversicherung anzumelden.
Als Antwort habe ich bekommen:
grundsätzlich gibt es keine Änderung der Verträge, aber:
- bei der Gebäude- und Hausratversicherung kann man zusätzliche Bausteine einschließen, diese versichern die s.g. Sengschäden (Glut ohne Flamme), das
Feuer an sich ist versichert und in der Gebäudeversicherung sind auch die Nutzwärmeschäden eingeschloßen.
Gruß Uwe