Moin zusammen,
Habe einen Kandern ofen Typ B21 .Baujahr weiß ich leider nicht ,nicht mehr zu erkennen auf dem Typenschild. Ist das richtig das dieses Modell stillgelegt werden muss nach den neuen Richtlinien ? Muss ich dringend umrüsten ? Mein Kaminfeger hat sich noch nie meinen Kamin angeschaut.... Der schaut sich nur den Brenner im Heizungskeller an . Wecke ich evtl schlafende Hunde wenn ich den mal Anruf und mich erkundige?
LG duffbeer
Seit dem 22.März 2010 gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
Seit dem 01. Januar 2015 die 2. Stufe dieser Verordnung.
Ihr Schornsteinfeger hätte schon bis zum 31.12.2013 von Ihnen verlangen müssen das Sie nachweisen, das dieser Ofen die Grenzwerte für bestende Kaminöfen erfüllt.Siehe dazu § 26 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung.Ich weiß natürlich nicht wann dieser Ofen bei Ihnen installiert wurde. Es gibt je nach Typprüfung dieses Ofen Übergangsfristen für die Nachrüstung( Falls die Grenzwerte für Feinstaub 0,15 gramm / m3 und 4 gramm /m3 für Kohlenmonoxid ) überschritten werden.
Dann haben Sie 2 Möglichkeiten. 1. Nachrüsen mit einem Feinstaubfilter, was unrealistisch ist oder 2.Außerbetreibnahme. Was in der Regel die ökomomische Lösung ist.Wenn der Ofen nicht die Grenzwerte einhält und die Typprüfung war in der Zeit vom 01.01.1985 bis 31.12.1994 dann müssen Sie den Ofen bis zum 31.12.2020 außer Betrieb nehmen. Wenn die Typprüfung in der Zeit vom 01. 01.1995 bis zum 21.März 2010 war, dann müssen Sie den Ofen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb nehmen.
Wenn bisher Ihr Schornsteinfeger danach noch nicht gefragt hat, dann handelt ihr Schornsteinfeger rechtswidrig. Denn das hätte er machen müssen.
Wenn der Ofen sogar VOR dem 31.12.1994 Typgeprüft wurde und nicht die Grenzwerte erfüllt dann hätten Sie den Ofen bereits bis zum 31.12.2017 außer Betrieb nehmen müssen.
Fragen Sie beim Hersteller nach.Die wissen in der Regel, welche Öfen NICHT die Grenzwerte einhalten.