Hallo liebe Experten,
hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ich habe einen älteren Ofen der Marke SUPRA (mind. 20 Jahre), aber ich finde keine Modellplakate.
Um zu wissen, ob ich ihn austauschen soll, möchte ich wissen, wie viel kW er hat.
Bei SUPRA finde ich auf der HP auch keine Mailadresse, dass ich direkt fragen könnte.
Danke für die Ausführungen. Ich weiß, dass alte Öfen bald nicht mehr betreiben werden dürfen, aber der Schonrsteinfeger hat bisher nix zu dem Ofen gesagt.
Unser Haus wird bald abgerissen, weshalb ich für ein +/-2 Jahr den Ofen weiterbetreiben möchte oder aber einen gebrauchten Schwedenofen oder Specksteinofen mit mehr kW anschaffen möchte.
wenn hätte der Ofen nur in deiner Wohnung Bestand bis viell. 2020.
eine Neuabnahme findet definitiv nicht statt. Schrott.
wenn du dir einen Gebrauchten holst - achte auf die BIMSCH V II Zulassung
Hallo,
dadurch, dass ich keine andere Heizung habe, darf ich den doch verwenden, oder?
Es gibt n paar gebrauchte Öfen, die bis 2023 benutzt werden dürfen. Wenn ich einen von diesen einbaue, habe ich dann trotzdem Bestandschutz, weil in dem Haus keine andere Heizung ist?
Leider NEIN, wie der Name "Bestandschutz" schon sagt gilt das nur für bestehende Anlagen. Neue müssen die neuen Schadstoff-Grenzwerte einhalten.
Hallo,
ich glaube, es ist der Supra 512 allerdings wird er einmal mit 7kW und einmal mit 9kW angegeben. Somit ist dieser alte Ofen sogar stärker als die meisten neuen Öfen mit ihren durchschnittlichen 6kW. Da muss ich lange suchen, um einen stärkeren Ersatz zu finden.
Ich habe eine Bedienungsanleitung für das Modell 512 mit stattlichen 7kW gefunden:
Hier wird er sogar mit ordentlichen 9kw angegeben:
Vielleicht hilft diese Info mal jemandem.
Guten Tag infernio,
wenn Sie Ihr Haus/ Wohnung NUR mit diesem Ofen beheizen und keine andere Heizung wie eine Zentralheizung haben, dann darf der Ofen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. § 26, Absatz 3. Satz 4. Dann muß der Ofen nicht ausgetauscht werden und nicht nachweislich die Emissionsgrenzwerte einhalten. Das gilt aber nur für DIESEN Ofen wenn er VOR dem 22. März 2010 bereits installiert wurde.
Wenn Sie den Ofen austauschen möchten und einen anderen Ofen neu installieren wollen, dann muß der Ofen die 2.Stufe der BImSchV. erfüllen. Hier gilt dann der § 4, Absatz 3
Wenn Sie nachträglich in dieses Haus eine Heizung installieren, dann muß der Ofen außer Betrieb genommen werden, wenn er die Grenzwerte für Feinstaub von 150 mg/m³ und den CO Wert von 4 Gramm/ m³ überschreitet. Hier gelten dann die Regeln des § 26, Absatz 1.
Die Heizleistung in KW wurde noch vor 15 Jahren unterschiedlich ermittelt. Insbesondere in Frankreich und Belgien werden KW Zahlen angegeben die nicht mit dehnen für den deutschen Markt übereinstimmen.
Erst seit es die Normen EN in der gesamten EU gibt ( seit September 2005)müssen die KW Zahlen einheitlich angegeben werden. Leider machen das einige Hersteller nicht. Wie in vielen anderen Fällen auch, wird gegen EU Recht verstoßen. Auch werden von ausländischen Prüfinstituten sehr hohe Heizleistungen in KW angegeben. Hersteller wollen damit suggerieren das der Ofen sehr viel Heizleistung hat. Das liegt daran das eine Überwachung der Prüfinstitute im Ausland nicht oder nur unzureichend erfolgt. In Deutschland werden Deutsche Prüfinstitute durch das DIBT Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin überwacht und zertifiziert.
MfG Dieter Klaucke