Fehlender oder falscher, nicht rechtskonformer Gewährleistungsausschluß beim Kauf gebrauchter Einzelraumfeuerungsanlagen über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de
Was die meisten privaten Verkäufer und Käufer nicht wissen.
In Deutschland gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung von 2 Jahren.
Der private Verkäufer kann diese Gewährleistung für neue und gebrauchte Ware ganz ausschließen. Aber der Ausschluß gilt nur als verbindlich , wenn er richtig , rechtskonform BEREITS im Angebotstext formuliert wurde.
Das hier sind Beispiele von nicht rechtskonformen Gewährleistungsausschlüßen.
Umtausch Reklamation auf altes Zeug ausgeschlossen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Dies ist ein Privatverkauf, sämtliche Haftung für Schäden, Angaben, Missverständnis oder Rücknahmen/Umtausch sind ausgeschlossen.
Keine Garantie oder Haftung da Privatverkauf.
Verkaufe den Kaminofenund viel Zubehör als Privatperson, also ohne jegliche Garantie oder Rücknahme.
Diese ist ein Privatverkauf daher keine Garantie und Rücknahme möglich
Alle Angaben ohne Gewähr,
Da dies ein Privat verkauf ist gibt es keine Rücknahme und keine Garantie.
Ich übernehme keine Garantie und/oder Gewährleistung aufgrund des Privatverkaufs.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Ob Sie den Ofen zugelassen bekommen oder nicht, entzieht sich meiner Sachkenntnis. Um dies herauszufinden, kontakten sie bitte die entsprechenden Behörden oder den Hersteller.
Der Ofen hat keine Zulassung in geschlossenen Räumen.
Dies ist ein Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme.
Nach dem neuen EU Recht schließe ich jede Garantie und Gewährleistung aus.
Bei dem hier angebotenen Artikel handelt es sich um Ware aus meinem Privatbesitz Da die neue EU-RICHTLINIE jetzt 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit Kauf der Ware erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf die bei mir gekauften neue, wie auch gebrauchten Artikel, besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht.
Das sind alles nicht rechtskonforme Formulierungen die Juristisch falsch sind. Darüber lacht jeder gut gebildeter Jurist.
1. Eine freiwillige Garantie ist juristisch etwas völlig anderes als eine gesetzliche Gewährleistung/ Sachmängelhaftung.
2. Eine Garantie müssen Sie nicht ausschließen, weil Sie diese nicht geben müssen.
3. Eine Haftung für Leben und Gesundheit können Sie NIEMALS nach BGB ausschließen.
4. Sie als Verkäufer einer Ware, hier Öfen müssen wissen ob der Ofen noch genutzt werden darf auf Grund der z.B. BImSchV. in Deutschland.
5. Jeden Mangel müssen Sie erklären. Wenn Sie einen juristischen oder technischen Mangel verschweigen und rechtskonform die Gewährleistung ausgeschloßen haben, erlischt der Gewährleistungsausschluß und der Käufer hat eine 2 Jährige Gewährleistung.
6. Haben Sie einen Mangel verschwiegen hat der Käufer 3 Möglichkeiten. Rückgabe des Produkt und Sie müssen den Kaufpreis inkl. evtl. Abhol-oder Lieferkosten ersetzen. Kaufpreisminderung oder der Käufer besorgt sich ein gleiches Mängelfreies Produkt und Sie müssen das bezahlen.
7. Es gibt kein EU Recht/ Richtlinie wonach Sie die Gewährleistung ausschließen können. Das ist der häufigste falsch formulierte Satz bei Angeboten von privaten Verkäufern.
8. Die Angaben zum Produkt müssen der Wahrheit entsprechen und der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der Angaben.
Warum werden solche falschen Formulierungen verwendet ?
1. 90% aller privaten Menschen kennen sich juristisch nicht aus.
2. Es werden die Fehler von anderen abgeschrieben.
3. Der Verkäufer denkt sich das so.
Heute im Zeitalter des Internet ist es einfach Informationen zu Produkten und gesetzlichen Regeln zu finden. Ob allerdings jeder diese Informationen inhaltlich versteht , bezweifele ich oft.
Bei 95 % der gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen die bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de angeboten werden fehlt der Gewährleistungsauschluß komplett oder ist nicht rechtskonform.
Für Sie als Käufer bedeutet das: Sie haben mehr Rechte als den meisten bewußt ist.
MfG Dieter Klaucke