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Hinweise zur BImSchV.

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Hinweise zur BImSchV.
Seit dem 22. März 2010 gilt in Deutschland die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Seit dem 01. Januar 2015 gilt Bundesweit die 2. Stufe der BImSchV.
Diese BImSchV. regelt die Grenzwerte für Emissonen bei Einzelraumfeuerungsanlagen ( ERFA), das sind Feinstaub, CO,Dioxine, Furane, Stickoxide und den erforderlichen Mindestwirkungsgrad.
Welche Einzelraumfeuerungsalgen für Feste Brennstoffe, wie Holz, Holzbriketts, Pellets und Kohle sind betroffen?
Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze, Küchenherde, Pelletöfen.
JEDER dieser ERFA die ab dem 01. Januar 2015 neu, erstmalig an einem Schornstein angeschlossen wird, muss die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad erfüllen und einhalten. Dabei spielt es keine Rolle wie alt diese ERFA ist. Egal ob neu, gebraucht oder Antik (hergestellt VOR 1950). Rechtsgrundlage ist der § 4, Absatz 3 der BImSchV.
Ausgenommen sind NUR offene Kamine und Badeöfen.
Welche Regeln gelten für antike ERFA?
Unter antik versteht der Gesetzgeber ERFA die VOR 1950 hergestellt bzw. Typgeprüft sind.
Dazu ein Beispiel: auch der antike Ofen, Küchenherd, Kachelofen von z.B. 1920 der AB dem 01. Januar 2015 neu an einem Schornstein angeschlossen wird, muss durch ein Prüfgutachten nachweisen, dass er die Norm der BImSchV. die ab dem 01.Januar 2015 gilt erfüllt. Es gibt keine Ausnahmen.
Das gilt auch für alle diese gebrauchten ERFA, hergestellt, bzw. Typgeprüft ab dem 01. Januar 1950 bis heute. Also auch für den 20 Jahren alten Kaminofen.
Nach meinem Wissensstand( 03. März 2018) gibt es kein einziges Unternehmen auf der Welt das Prüfgutachten zu antiken Küchenherden hat.
In Deutschland gibt es nur wenige Firmen die mit antiken Öfen handeln, die ein Prüfgutachten haben, in dem nachgewiesen wird, das dieser antike Ofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Ein privater Verkäufer oder ein Gebrauchtwarenhändler oder Antikhändler hat so ein Prüfgutachten in der Regel nicht.
Antike Küchenherde können die Norm der BImSchV. nicht erfüllen.
Außerhalb Deutschland, also im Ausland ist mir kein einziges Unternehmen bekannt das ein Prüfgutachten zu antiken Öfen hat. Stand 03.März 2018.
Wenn ein gebrauchter oder antiker Kachelofen neu errichtet wird, kann er mit einem Serienmässig hergestellten Kachelofeneinsatz versehen werden, wo der Hersteller ein Prüfgutachten zu hat, das dieser Kachelofeneinsatz die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt oder ein Kachelofenmeisterbetrieb muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen, das der neu errichtete gebrauchte oder antike Kachelofen die 2. Stufe der BImchV. erfüllt.
Weitere Ausnahmen. Wird ein antiker Ofen vom Schornstein entfernt um ihn zu restaurieren ode rzu reparieren, darf er anschliessend wieder an dem selben Schornstein angeschlossen werden. Aber nicht an einem anderen Standort, wenn es KEIN Prüfgutachten zu diesem antiken Ofen gibt.
Alle antiken Kaminöfen, Kachelöfen und Küchenherde die VOR dem 22. März 2010 an dem Schornstein angeschlossen wurden haben Bestandschutz am Standort und müssen nicht durch ein Prüfgutachten nachweisen, das sie die Norm der BImSchV. erfüllen.Rechtsgrundlage ist der § 26, Absatz 1-5.
Alle anderen Aussagen von privaten oder gewerblichen Verkäufern sind juristisch falsch und beruhen auf fehlenden fundierten Kenntnissen.
Ähnliche Verordnungen gelten in Österreich, dort regelt das die 15a B-VG in der Fassung vom 01.01.2015. Mir ist kein einziges Unternehmen bekannt das Prüfgutachten für antike Kaminöfen und Küchenherde für Österreich hat. Stand 03.März 2018.
In der Schweiz regelt das die Schweizer Luftreinhalteverordnung vom 01. Januar 2008.
MfG Dieter Klaucke
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Posted : 04/03/2018 10:43 pm
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[quote="sicherer-ofenkauf.de":3rlj41o3]Hinweise zur BImSchV.
Seit dem 22. März 2010 gilt in Deutschland die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Seit dem 01. Januar 2015 gilt Bundesweit die 2. Stufe der BImSchV.
Diese BImSchV. regelt die Grenzwerte für Emissonen bei Einzelraumfeuerungsanlagen ( ERFA), das sind Feinstaub, CO,Dioxine, Furane, Stickoxide und den erforderlichen Mindestwirkungsgrad.
Welche Einzelraumfeuerungsalgen für Feste Brennstoffe, wie Holz, Holzbriketts, Pellets und Kohle sind betroffen?
Kaminöfen, Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze, Küchenherde, Pelletöfen.
JEDER dieser ERFA die ab dem 01. Januar 2015 neu, erstmalig an einem Schornstein angeschlossen wird, muss die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad erfüllen und einhalten. Dabei spielt es keine Rolle wie alt diese ERFA ist. Egal ob neu, gebraucht oder Antik (hergestellt VOR 1950). Rechtsgrundlage ist der § 4, Absatz 3 der BImSchV. Das gilt z.B. für ALLE ERFA aus DDR Produktion.
Ausgenommen sind NUR offene Kamine und Badeöfen.
Welche Regeln gelten für antike ERFA?
Unter antik versteht der Gesetzgeber ERFA die VOR 1950 hergestellt bzw. Typgeprüft sind.
Dazu ein Beispiel: auch der antike Ofen, Küchenherd, Kachelofen von z.B. 1920 der AB dem 01. Januar 2015 neu an einem Schornstein angeschlossen wird, muss durch ein Prüfgutachten nachweisen, dass er die Norm der BImSchV. die ab dem 01.Januar 2015 gilt erfüllt. Es gibt keine Ausnahmen.
Das gilt auch für alle diese gebrauchten ERFA, hergestellt, bzw. Typgeprüft ab dem 01. Januar 1950 bis heute. Also auch für den 20 Jahren alten Kaminofen.
Nach meinem Wissensstand( 03. März 2018) gibt es kein einziges Unternehmen auf der Welt das Prüfgutachten zu antiken Küchenherden hat.
In Deutschland gibt es nur wenige Firmen die mit antiken Öfen handeln, die ein Prüfgutachten haben, in dem nachgewiesen wird, das dieser antike Ofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
Ein privater Verkäufer oder ein Gebrauchtwarenhändler oder Antikhändler hat so ein Prüfgutachten in der Regel nicht.
Antike Küchenherde können die Norm der BImSchV. nicht erfüllen.
Außerhalb Deutschland, also im Ausland ist mir kein einziges Unternehmen bekannt das ein Prüfgutachten zu antiken Öfen hat. Stand 03.März 2018.
Wenn ein gebrauchter oder antiker Kachelofen neu errichtet wird, kann er mit einem Serienmässig hergestellten Kachelofeneinsatz versehen werden, wo der Hersteller ein Prüfgutachten zu hat, das dieser Kachelofeneinsatz die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt oder ein Kachelofenmeisterbetrieb muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen, das der neu errichtete gebrauchte oder antike Kachelofen die 2. Stufe der BImchV. erfüllt.
Weitere Ausnahmen. Wird ein antiker Ofen vom Schornstein entfernt um ihn zu restaurieren ode rzu reparieren, darf er anschliessend wieder an dem selben Schornstein angeschlossen werden. Aber nicht an einem anderen Standort, wenn es KEIN Prüfgutachten zu diesem antiken Ofen gibt.
Alle antiken Kaminöfen, Kachelöfen und Küchenherde die VOR dem 22. März 2010 an dem Schornstein angeschlossen wurden haben Bestandschutz am Standort und müssen nicht durch ein Prüfgutachten nachweisen, das sie die Norm der BImSchV. erfüllen.Rechtsgrundlage ist der § 26, Absatz 1-5.
Alle anderen Aussagen von privaten oder gewerblichen Verkäufern sind juristisch falsch und beruhen auf fehlenden fundierten Kenntnissen.
Ähnliche Verordnungen gelten in Österreich, dort regelt das die 15a B-VG in der Fassung vom 01.01.2015. Mir ist kein einziges Unternehmen bekannt das Prüfgutachten für antike Kaminöfen und Küchenherde für Österreich hat. Stand 03.März 2018.
In der Schweiz regelt das die Schweizer Luftreinhalteverordnung vom 01. Januar 2008.
MfG Dieter Klaucke
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Posted : 08/03/2018 3:12 pm
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