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Hinweise zum § 26 BImSchV. und Regelung dazu.

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Außerbetriebnahme alter Kaminöfen., Kamineinsätze , Küchenherde nach § 26 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen diese Einzelraumfeuerungsalgen ERFA außer Betrieb genommen werden, die im Zeitraum vom 01. Januar 1985- 31. Dezember 1994 typgeprüft wurden. Leider liest man immer mal in den Medien das solche ERFA betroffen sind die in diesem Zeitraum installiert wurde, Das ist FALSCH.Nicht das Datum der Inbetriebnahme ist endscheident sondern das Datum der Typprüfung. Auch wird oft geschrieben dass das Datum der Herstellung oder Typprüfung auf dem Typenschild steht. Auch das ist falsch. In den wenigsten Fällen steht das Datum der Typprüfung oder Herstellung auf dem Typenschild oder verschlüsselt was selbst für Schornsteinfeger nicht erkennbar ist. Es gibt auch viele Hersteller die nicht mehr bestehen, wie z.B. die Firma Kago.

So kann der Ofen z.B. im Januar 1996 bei Ihnen installiert sein. Der Ofen ist aber bereits im Januar 1986 Typgeprüft.

Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden damit diese ERFA weiter betrieben werden kann. CO 4 Gramm je Kubikmeter.

Feinstaub 0,15 Gramm je Kubikmeter.

Wenn der Hersteller keine Daten über CO und Feinstaub hat oder den Hersteller gibt es nicht mehr, dann haben Sie noch folgende Möglichkeit.

Vom Schornsteinfeger eine Messung dieser Emissionen machen lassen.

Wenn diese Grenzwerte überschritten werden, dann gibt es realistisch eigentlich nur eine Möglichkeit . Diese ERFA außer Betrieb nehmen. Es ist zwar möglich, den Ofen mit einem Feinstaubfilter nach zurüsten. Das halte ich aber für unrealistisch und lohnt sich auch nicht bei einem Ofen der min. 20 Jahre alt ist.

Ausgenommen von dieser Regelung sind:

Nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung von unter 15 KW.

Offene Kamine

Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten , deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.

Historische ERFA die VOR 1950 hergestellt wurden und VOR dem 22. März 2010 bereits am jetzigen Standort installiert wurden.

Und jetzt meine erneute Warnung. Durch diese Regelung werden viele solche ERFA außer Betrieb genommen. Die werden aber nicht alle verschrottet. Sondern landen oft bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de.

Und wie aufmerksame Leser dieses Forum schon wissen. Schreiben die meisten Verkäufer solcher ERFA nicht im Angebotstext, das der z.B. Kaminofen nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 20/10/2020 6:05 pm
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