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Hilfe, wer kennt diesen Kaminofen ?

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Eine letzte Hoffnung, um vielleicht die Marke unserem Ofen raus zu finden.

Wir haben den Ofen gekauft, ohne überhaupt zu wissen, was für ein Teil es ist.

Ebay Verkäufer hat uns Adresse von Schornsteinfeger gegeben, der wusste aber auch nichts.

Wenn wir schon mal den Hersteller würden kennen.

Sonst ist es leider Schrott und haben wir viel Geld weg geschmissen.

Also bitte Hilfe! Das Teil ist 160 cm hoch.

Wer uns weiter helfen kann, belohnen wir gerne.

Liebe Grüße,

Sylwia

Email

haagmans64@gmail.com

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Veröffentlicht : 21/08/2020 12:11 pm
(@schloti)
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Prominent Member
 

Ohne Typenschild geht leider gar nichts. Auch keine Abnahme vom Schornsteinfeger.

Auch wenn ihr den Hersteller herausfindet wird der kein Typenschild herausgeben ohne Angabe wann der ursprünglich gekauft wurde.

Vermutlich hat euch der Verkäufer sauber über den Tisch gezogen.

 
Veröffentlicht : 21/08/2020 2:17 pm
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Guten Tag Frau und Herr Haagmanns

Der typische Fall beim Kauf gebrauchter Öfen übers Internet wovor ich hier im Forum warne.

Was können Sie juristisch tun?

Wenn der Verkäufer Ihnen nicht verbindlich zugesagt hat. das der Ofen nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanalgen 1. BImSchV. erfüllt und Sie nicht wissen wer der Hersteller ist und wie das Modell heißt dann liegt der klassische Fall des Sachmangel nach § 434 und 437 BGB Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Und der Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch.

Jeder Verkäufer( auch der private) ist gesetzlich dazu verpflichtet im Angebotstext z.B. bei ebay.de oder ebay-kleinanzegen.de deutlich darauf hinzuweisen, das der Ofen nicht die Norm der BImSchV. erfüllt und er den Hersteller nicht kennt und keine technischen Daten zum Ofen hat.

Tut er das nicht ist der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB entstanden.

Hat der Verkäufer auch die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung nicht oder nicht rechtskonform ausgeschlossen haben Sie jetzt eine 2 jährige Gewährleistung

Sie können den Ofen an den Verkäufer zurückgeben und den Kaufpreis zurückbekommen und die Kosten der Lieferung bzw. der Abholung.

Das ist alles im BGB und der Rechtsprechung dazu so geregelt.

Hat der Verkäufer aber deutlich im Angebotstext darauf hingewiesen, das er nicht weiß wer der Hersteller ist und kein Typenschild vorhanden ist und der Ofen nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt und Sie haben trotzdem den Ofen gekauft dann ist das Ihre eigene Dummheit.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 21/08/2020 3:23 pm
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Beiträge: 1105
Noble Member
 

In diesem Fall hat mir Herr Haagmans mitgeteilt das er den Ofen in Belgien gekauft hat. Angeboten wurde er über ebay-kleinanzeigen.de

In diesem Fall gilt belgisches Recht. Und der Belgische Verkäufer ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass der Ofen nicht in Deutschland mehr genutzt werden kann.

Hier zeigt sich wieder einmal dass meine Warnungen zum Kauf gebrauchter Öfen über ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de berechtigt sind.

Mein fundiertes Urteil dazu.

90% der gebrauchten Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA, wie Kaminöfen. Küchenherde, Kamineinsätze und Kachelöfeneinsätze die in diesen beiden Verkaufsplattformen angeboten werden, erfüllen nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und auch nicht die Norm 15a B-VG von Österreich und nicht die Schweizer Luftreinhaltenverordnung.

Das sind die GRÖßTEN Schrottplätze für solche alten ERFA.

Bis zu 70 Jahre alte ERFA werden dort angeboten.

Lesen Sie ALLE meine Informationen hier im Forum zum Kauf gebrauchter und antiker ERFA. Nur so schützen Sie sich vor Betrug, Abzocke und Ärger und Geldverlust.

Viele Verkäufer Lügen das sich die Balken biegen und versuchen Sie abzuzocken und hoffen einen Dummen zu finden, der ihren Schrott noch kauft. Und wer nicht gut informiert ist fällt schnell auf solche Angebote rein.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 21/08/2020 5:45 pm
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