Liebe Foren Gemeinde,
wir haben einen Kamin aber wissen leider nicht welcher Hersteller / Typ verbaut ist.
Der Kamin soll bis Ende 2020 getauscht werden und wir erhoffen uns über die Typenbezeichnung Rückschlüsse auf zulässige Emissionswerte zu bekommen, um den Austausch vermeiden zu können.
Evtl erkennt einer den Hersteller an diesem Foto?
Vielen Dank im voraus!
Das ist eine sogenannte "Kamin-Kassette", die in einen bestehenden "offenen Kamin" eingebaut, eingeschoben ist. Das ist ein individuell angefertigtes Produkt, meist von sehr kleinen , eher marktunbedeutenden Herstellern in Kleinstserien hergestelltes Teil. Daher findet man hierzu nirgends Unterlagen oder Nachweise.
Stellt sich die Frage, was als Lösung verbleibt. Im Grunde nur die Entfernung der Kassette und Weiterbetrieb als reinen offenen Kamin, der wiederum dann KEINER Außerbetriebnahme unterliegt, aber eben eine äußerst geringe Effizienz von 10-20% hat und im Grunde nur ein sogenanntes "Lust- und Spaßfeuer" ist, aber nicht zu Heizzwecken dienen soll.
Ob es einen neuen Hersteller solcher Einschub-Kassetten gibt, die dann die Vorgaben der BImSchV einhalten, wage ich zu bezweifeln. Die Modelle sind zu individuell, die Stückzahlen zu gering, das wäre völlig aussichtslos sowas auf dem Prüfstand zugelassen zu bekommen.
Tja, fragt sich echt: WAS wird aus all den vielen Kaminkassetten ??
Von Schmid z.B. gibt es auf Nachfrage neue Kasetten die die Werte erfüllen.
Hallo schwarzmann
Was sollte mit alten Kaminkassetten passieren die nicht die Norm erfüllen?
Schrott, ab zum Alteisen.
Die Betreiber solcher Kaminkassetten hatten ja Jahre Zeit um sich darüber Gedanken zu machen.
Die Schornsteinfeger mußten ja die Besitzer bereits bis zum 31.12.2013 darüber informieren.
Das ist nach meinen Informationen aber nicht immer erfolgt. Und jetzt stehen plötzlich Besitzer vor der Entscheidung.
Und in der Regel hat kein Hersteller einer Kaminkassette die heute 20 Jahre und älter ist keine Unterlagen, Prüfgutachten das diese die heutige Norm erfüllen.Das gilt ja auch für andere gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlagen.
MfG Dieter Klaucke
Hallo,
vielen Dank für die Info. Wir haben offenbar eine Grotherm Kassette und ein Handbuch dazu gefunden. Leider keine Plakette / Typenschild zu finden. Im Handbuch auch keine Typenangabe, kein Datum o.Ä. Allerdings gibt Grotherm im Handbuch eine eMail Adresse und Webseite an, was für mich eher auf Baujahr nach 1994 hindeutet.
Ich denke das Beste ist, den Bezirksschornsteinfeger zu fragen, wie er bestimmen kann, das der Kamin ausser Betrieb gesetzt werden muss. Wir haben ohne weitere Info nach der letzten Feuerstättenschau den Bescheid bekommen, dass unser 12/2020 nicht mehr zulässig ist.
"(2) Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis einschließlich 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen:
Datum auf dem Typschild //
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 //
31. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 //
31. Dezember 2024"
Beste Grüße!
Den 1. Teil hast du weggelassen:
bis einschließlich
31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar 31. Dezember 2014
Somit wäre die bis 31.12.14 stillzulegen gewesen. Wenn aber das Haus z.B. erst nach 1974 (z.B. zwischen 1974 und 1994) gebaut wurde ist es aus meiner Sicht vertretbar daß die Frist bis 31.12.2020 gesetzt wird. Wenn du nachweisen kannst daß der erst danach erbaut wurde kannst du noch bis Ende 2024 herausholen. Wenn du den Typ und die Einhaltung nachweisen kannst ( techn. Datenblatt und Herstellerbescheinigung, Lieferscheine ) daß der die Werte einhält darf der auch bleiben.
Die Nachweise hat der Betreiber/ Eigentümer zu führen, nicht der Schorni. Wir sind nicht in der Pflicht. Hersteller anschreiben. Mit viel Glück hat der was.
Im Handbuch müßten auch die Typen aufgeführt sein für die das Handbuch ( Bedienungsanleitung) gilt.
Hallo Kamin Gemeinde,
vielleicht hilft es ja jemandem in ähnlicher Position:
wir haben zwar kein Typenschild finden können aber auf der Rückseite ist der verbaute Stahl vom Stahlwerk gestempelt.
Anhand des Logos des Stahlwerkes lässt sich die Produktion des Stahls auf 1998-2001 beschränken. Das Baujahr kann somit nicht früher sein und mit einer Stilllegung / Austausch brauchen wir nicht vor Ende 2024 rechnen.
Beste Grüße
Pascal
...und wenn Du auf dem Stahl noch nen gewissen Adler findest, dann gilt der Ofen sogar als ABSOLUT "historisch"
- wenn nicht gar sogar "arisch". 😳 🙄
Sie als Betreiber einer Einzelraumfeuerungsanlage und das ist auch ein Kamineinsatz müssen gegenüber Ihrem Schornsteinfeger beweisen das der Kamineinsatz die Norm einhält bzw. wann der Kamineinsatz Typgeprüft wurde. Das können Sie nicht. Da ist die gesetzliche Regel ganz einfach. Außer Betrieb nehmen. Entscheidend ist nicht das Datum der Herstellung sondern das Datum der Typprüfung. Es kann also durchaus sein, das der Kamineinsatz mit einem Stahl der Salzgitter AG ab 1998 hergestellt wurde, die Typprüfung war aber z.B. 1990.
Was Sie hier versuchen ist ja schon abenteuerlich.
Glauben Sie im Ernst das auf Grund das die Salzgitter AG bestätigt das der Stahl von 1998- 2001 produziert wurde deshalb ein Schornsteinfeger annimmt das der Ofen deshalb die Emissionsgrenzwerte einhält?
Der Schornsteinfeger will ein Prüfgutachten vom Hersteller sehen indem nachgewiesen wird, welche Norm bzw. Emissionen der Kamineinsatz emittiert.
MfG Dieter Klaucke
Un nu? Was jetzt? WAS kann man mit DER Aussage anfangen??
Egal wie alt das Ding ist oder ob es oft benutzt wird oder nur rumsteht:
Wenn die Frist abgelaufen ist muss es RAUS !
Schwarzmann post_id=37951 time=1581994024 user_id=6981 wrote:
...und wenn Du auf dem Stahl noch nen gewissen Adler findest, dann gilt der Ofen sogar als ABSOLUT "historisch"- wenn nicht gar sogar "arisch". 😳 🙄
Wir suchen weiter und melden uns, falls wir was arisches am Ofen finden.