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genehmigter Kaminofen nun vom Vermieter verboten

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Hallo Ofengemeinde

habe folgendes Problem!
mein Vermieter hat mir im September einen Kaminofen zur Verfügung gestellt, der in eigenleistung wieder Betriebsfähig gemacht wurde und an den Schornstein angeschlossen wurde ( ich bin gelernter Schornsteinfeger ).Der Vermieter erlaubte mir also den Betrieb, er sollte nur den Schornstein bzw. die Anlage vom Schornsteinfeger abnehmen lassen. Ob er es getan hatte ? kKeine Ahnung.Nun nach fast 3 monatiger Betriebsdauer kam es zwischen IHM und mir zu Streitigkeiten wqegen eines Mangels in der Wohnung. Er teilte mir mit, das der Betrieb des Ofens untersagt wurde, bis der Schornsteinfeger den Kamnin abgenommen hätte. Die Abnahme der feuerstätte und des Schronsteines ist durch den Schornsteinfeger bis auf die Begehung des Kellers, dieser lIegt auf der Vermieterseite erfolgt. Dieser lässt anscheinend den Schorsteinfeger erst nach Lust und Laune in den Keller.
Der Vermieter teilte mir nun schriftlich mit, das der Betrieb des ztur Verfügung gestellten Kaminofens untersagt ist bis er die schriftliche Abnahme vorliegen hat, denn sonst würde kein Versicherungsschutz vorliegen.

Nun stellt sich mir die Frage was er dagegen machen kann, wenn er 3 Monate lang den Betrieb erlaubt und nun nur weil er Zickig wird es verbietet.

Danke für euren Rat.

 
Veröffentlicht : 11/12/2008 1:34 pm
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atze112 schrieb:
-------------------------------------------------------
> > er sollte nur den
> Schornstein bzw. die Anlage vom Schornsteinfeger
> abnehmen lassen. Ob er es getan hatte ? kKeine
> Ahnung.

> Die Abnahme der feuerstätte und des Schronsteines ist
> durch den Schornsteinfeger bis auf die Begehung
> des Kellers, dieser lIegt auf der Vermieterseite
> erfolgt. >

Was denn jetzt?? Abgenommen oder nicht??

da du ja angeblich Schornsteinfeger bist, solltest du auch wissen das der Betrieb einer nicht abgenommenen Feuerstätte nicht erlaubt ist. Auch dann nicht wenn es der Vermieter erlaubt.

>

 
Veröffentlicht : 11/12/2008 3:54 pm
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Klar ist mir auch, das wenn er das nicht abgenommen habe, der Betrieb verboten ist. Der Schronsteinfeger hat nur auf meine Frage ob ich nun darf geantwortet, das er sich aus den Streitigkeiten heraushält, und ich solle es nicht machen, wegen dem Vermieter. Die Feuerstätte sowie Schornstein ist abgenommen, wann er in den Keller geht wird sich von Seiten des Vermiters entscheiden. Im KLartex er wollte ja sagen aber da er vom Vermieter geipft worden ist hält er sich heraus.

 
Veröffentlicht : 11/12/2008 6:55 pm
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ich bin der meinung, dass deine "streitigkeiten" mit deinem
vermieter hier wirklich nicht hin gehören !!!!!

 
Veröffentlicht : 11/12/2008 8:47 pm
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Es geht nicht um die Streitigkeiten, sonder die mögliche Rechtslage

 
Veröffentlicht : 12/12/2008 10:58 am
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meinst du echt,
hier in diesem forum bekommst du aufschluss über die rechtslage ???

 
Veröffentlicht : 12/12/2008 11:03 am
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Nein aber vieleicht Anregungen 🙂

 
Veröffentlicht : 12/12/2008 11:34 am
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aha

 
Veröffentlicht : 12/12/2008 1:34 pm
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