Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage: wir sind umgezogen und ich habe den alten Ofen (Jotul f3, Baujahr 2004, BimschV erste Stufe) mitgenommen. Kann ich den Ifen einfach so wieder im neuen Haus in Betrieb nehmen? Im Netz finde ich keinen einzigen Hinweis darauf, ob er die neuen BimSchV-Werte erfüllt. Hat jemand Erfahrungen mit dem Modell oder einen Tipp, wie wir eine Zulassung an der neuen Feuerstätte hinbekommen?
PS: bei den technischen Daten der Bedienungsanleitung steht lediglich etwas von Rauchgaassenstrom 5,3 g/s und CO-Emmission (13% O2): 0,05%
Kann jemand hier das Umrechnen in Werte, die man in die BimschV einsortieren kann?
Vielen Dank im Voraus!
Wenn der Ofen nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt, die seit dem 01. Januar 2015 gilt, darf der Ofen NICHT mehr in der neuen Wohnung in Betrieb genommen werden, an einem Schornstein angeschlossen werden. Fragen Sie beim Hersteller nach, ob der Ofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.
MfG Dieter Klaucke
wie der Vorredner geschrieben hat, in der alten Wohnung könnte der Ofen Bestandsschutz haben - in der neuen Wohnung wird die Abnahme aufgrund der fehlenden BimschV II Verordnung verweigert.
Welcher Hersteller und Typ - dann sehen wir weiter
Ich denke schon, dass es einfacher wäre, einen neuen zu kaufen. Du kannst dich aber auch nach einem Unternehmen umsehen, das sich auf Haushaltsauslösung spezialisiert hat. Du kannst das alte System deinstallieren, es in dein neues Haus bringen und wieder installieren. Ich denke, es ist eine Menge Arbeit. Es ist besser, diese Arbeit den Spezialisten zu überlassen. Am Ende zahlen wir oft viel mehr, wenn wir versuchen, 100 oder 200 Euro zu sparen. Wenn wir bei der Deinstallation etwas von der Elektroinstallation oder einem anderen Element des Hauses kaputt machen... ist billig am Ende teuer.
Gratuliere AntelAl.
Du hast einen 5 Jahre alten Beitrag gefunden und erweckt
Der Jotul F3 (GB) Typgeprüft im Jahr 2000 erfüllt NICHT die 2. Stufe der Deutschen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
Es gibt auch noch das Modell F3 Lillehammer Typgeprüft 1986 der nicht einmal die 1. Stufe( galt vom 22. März 2010 - 31. Dezember 2014) der BImSchV. erfüllt.
MfG Dieter Klaucke