Hallo! Ich habe mit dem Lehrling von unserem Schornsteinfeger gesprochen, und er sagte mir das man einen Holzofen mit einer Gasheizung an einen Kamien schließen kann(wenn Gasheizung unter 35 KW und Kamien großer Durchschnitt). Wir haben im Keller eine Gasheizung mit 25 KW und ich will in den ersten Stock einen 3 KW Kanonenofen oder Werkstadtofen aufstellen? Weiß Jemand ob das so ist?
Dankeschön schon einmal im voraus
Carsten
....Lehrling heisst Lehrling weil er noch gelehrt oder besser belehrt werden muss.
Einen Holzverbrenner an einen Kamin zusammen mit gasheizung anzuschliessen ist nur erlaubt wenn 2 getrennte zuege im kamin sind.einer fuer z.b. holz der andere fuer die gasheizung.
an einzugigen kaminen an die gasheizungen angeschlossen sind, ist der anschluss von holzverbrennern schlicht und einfach aus sicherheitsgruenden verboten.
Gruss,
Wolf
Bei uns hats der Schornsteinfeger abgenommen, Kaminofen am selben einzügigen
Schornstein wie die Flüssiggasheizung. Mußte lediglich in das Abgasrohr der Gasheizung eine thermisch gesteuerte Abgasklappe einbauen.
Ob Lehling oder nicht, man lent nie aus, oder wie war das..
Gruß
Ralf
Unser Bez. Schonsteinmeister hat gesagt es gibt keinerlei Verbote dies zu tun. Allerdings würden einige Schornsteinfeger es trotzdem nicht genehmigen.
Gruß
DW Tom
Hallo,
das wollte ich auch machen. Jedoch darf ich es nicht weil mein Schornstein einen zu kleinen (16er) Querschnitt hat. Bei einem 25er Querschnitt wäre das kein Problem, sagt mein Bezirksschornsteinfegermeister.
Gruß Peter
Hallo !
Ich weiß ziehmlich genau, daß es geht an einen kamin, an dem die Gasheizung angeschlossen ist auch einen kaminofen anzuschließen. Mein Nachbar hat das so gemacht und der Schonsteinfeger hat Ihm sogar den Tip dazu gegeben.
Man muß allerdings ins Abgasrohr eine motorische Klappe einbauen lassen, die automatisch schließt, wenn die Heizung ausgeht. Das ist damit der kamin nicht falsch Luft zieht.
Bei meinem Nachbar funktioniert das einwandfrei.
Liebe Grüße
Markus
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Einzelraumfeuerungsanlage für Holz oder Kohle an einen Schornstein anzuschließen, wo die Gas-oder Ölheizung angeschlossen ist. Das sollte aber IMMER Vorher mit dem Schornsteinfeger abgesprochen wrden. Das geht aber grunsätzlich nicht wenn die Gas-oder Ölheizung ein Brennwertkessel ist. Auch sollte man folgendes bedenken. Wenn die Gas-oder Ölheizung die jetzt am Schornstein angeschlossen ist noch keine Brennwertheizung ist aber in naher Zukunft ausgetauscht werden muss. dann geht das nicht mehr. Weil in Deutschland dürfen seit 2016 NUR noch Brennwertheizungen installiert werden, bei Austausch der Öl- oder Gasheizung.
MfG Dieter Klaucke
Wenn das z.B. ein atmosphärischer Kessel ist - dann geht das "normalerweise" schon wenn der Kaminkehrer zustimmt und der Kunde eine thermische Abgasklappe einbaut.
Wenn man schon Gas hat, gibt es keine Gaskamine, gas brennt wesentlich sauberer als Holz.
Ok die Flamen sehen nicht so dolle aus dabei macht es aber auch kaum Dreck.
Ich zum Beispiel koche mit Gas.
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ACHTUNG: Ursprüngliches Thema war von 2005/06! Warum weckst du ein 11Jahre altes Thema auf?
Ist dir langweilig?
Hallo Schloti, warum ich dieses Thema wieder " aufnehme" und jetzt erst nochmal dazu etwas schreibe. Das sollten Sie als Schornsteinfeger doch wissen.Seit 2005 hat sich einiges geändert. HEUTE dürfen nur noch Brennwertgeräte für Öl-oder Gas installiert werden . Das war 2005 noch nicht so.
Und eine Einzelraumfeuerungsanlage darf nicht an einem Schornstein angeschlossen werden, wo eine Öl-oder Gasbrennwertheizung angeschlossen ist. Und da bei Austausch einer alten Öl-und Gasheizung gegen eine neue Öl-und Gasheizung NUR noch Brennwertgeräte installiert werden dürfen, ist das zu berücksichtigen. Wenn ich Heute z.B. einen Kaminofen an einem Schornstein anschließe, wo noch KEIN Brennwertgerät angeschlossen ist geht das unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn jedoch diese alte Heizung in nächster Zeit ausgetauscht werden muß und der Bürger will wieder eine Öl- oder Gasheizung installieren, geht das nur mit Brennwertgeräten und dann installiere ich heute den Kaminofen noch an den den Schornstein. Hier sollte man heute anderes planen als noch 2005.
Grundsätzlich muss man auch beachten, das viele Beiträge hier im Forum oft schon 15 Jahre und älter sind und die damaligen juristischen und technischen Regeln widergibt. Da sind viele Beiträge nicht mehr aktuell, weil z.B. auch schon bereits seit dem 22. März 2010 die Verordnung über kleine und mittlere Feurungsanlagen 1. BImSchV. gilt . Und in Österreich seit dem 01. Januar 2015 die Norm 15a. B-VG gilt. Und in der Schweiz seit 2008 die Schweizer Luftreinhalteverordnung.
Somit haben sich durch die Deutsche BImSchV. völlig neue juristische Regeln ergeben. Auch gilt seit 2005 nicht mehr die Stuttgarter Norm und die DIN Normen für Einzelraumfeuerungsanlgen gelten auch nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2005 gelten in der gesamten EU die EN Normen.
Das muß man wissen wenn man Forumsbeiträge liest die bereits 15 Jahre oder älter sind. Sonst kommt man zu falschen Entscheidungen.
MfG Dieter Klaucke
Was soll denn wieder dieses wirre Geschreibsel??
Natürlich besteht eine "Brennwert-Pflicht" beim Austausch , wenn aber nun bereits eine Gemischt-Belegung mit Kaminofen vorliegt, dann kann man eben hier NUR wieder ein Heizwertgerät anschließen. Niemand kann verlangen, dass deswegen der Kaminofen weg muss !
Hallo Schwarzmann, Sie sollten sich mal fortbilden.
Diese Hinweise gelten NUR für Deutschland.
Wenn eine Gas-oder Ölheizung heute ausgetauscht werden muss, KANN UND DARF NUR noch ein Brennwertgerät installiert werden. Und an dem Schornstein wo die Brennwertheizung angeschlossen wird, darf sich keine Einzelraumfeuerungsanlage befinden. Sollte an dem Schornstein wo die alte Öl- oder Gasheizung angeschlossen war auch eine Einzelraumfeuerungsanlage angeschlossen sein, muss diese entfernt werden. Sehr oft müssen auch Schornsteine wo ein Brennwertgerät angeschlossen wird saniert werden und es muß ein Kunststoffrohr eingezogen werden in diesen Schornstein. Auf Grund der sehr niedrigen Abgastemperatur der Brennwertheizung ist deshalb der paralle Betrieb mit einer Einzelraumfeuerungsanlage nicht zulässig.
Davon ausgenommen sind nur in Mehrfamilienhäuser Etagengasthermen, Dann darf in solchen Gebäuden beim Austausch der Gastherme auch eine Gastherme ohne Brennwerttechnik verwendet werden.
Irgendwie fachlich noch nicht so ganz gefestigt oder?
Sehr oft müssen auch Schornsteine wo ein Brennwertgerät angeschlossen wird saniert werden und es muß ein Kunststoffrohr eingezogen werden in diesen Schornstein.
Nicht "sehr oft", sondern IMMER wenn ein Brennwertgerät installiert werden soll, MUSS eine entsprechende (meist Kunststoff-) Abgasanlage installiert werden. Das ist nicht optional !
Und es spielt KEINE Rolle, welcher Art die Mehrfachbelegung ist, ob das ein Kaminofen in derselben oder ein Gas-Einzelofen in einer anderen Wohnung ist, dann ist einfach der Schornstein schon belegt und es geht eben NUR "Heizwerttechnik". Die Zwangsstillegung der vorhandenen Feuerstätten lässt sich nicht rechtlich durchsetzen - auch wenn ich selbst für Brennwertgeräte bin, aufgrund ihrer besseren Effizienz.
Eine Umbelegung kann man nur im beratenden Gespräch und wenn die Bedingungen hierfür gegeben sind vorschlagen.
Es ist nicht immer eine Sanierung des Schornsteins erforderlich wenn an diesen ein Brennwertgerät angeschlossen wird. Z.B. dann nicht wenn der Schornstein aus einem Edelstahlschornstein besteht oder der Schornstein bereits mit einem Edelstahlschornstein saniert wurde. Aber evtl. muss eine Querschnittsverringerung vorgenommen werden. Bei gemauerten Schornstein aus Steinen oder keramischen Schornsteine ist immer eine Sanierung erforderlich.
Seit dem 25. September 2015 dürfen in der gesamten EU nur noch Brennwertgeräte installiert werden. Das regelt die Ökodesignrichtline und die EU ErP- Richtline Energy related Productc.
Wenn an einem Schornstein, wo bisher eine Öl- oder Gasheizung angeschlossen war und eine Einzelraumfeuerungsanlage angeschlossen ist , dürfen bei einer Erneuerung der Öl-oder Gasheizung NUR noch Brennwertgeräte installiert werden. Dann muß die Einzelraumfeuerungsanlage entfernt werden. Das wird Ihnen der Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger in Deutschland www.schornsteinfeger.de bestätigen. Und weil durch die Ökodesign Richtline nur noch Brennwertgeräte installiert werden dürfen, ist ein Betrieb der Brennwertgeräte und der Einzelraumfeuerungsanlage technisch und juristisch nicht mehr möglich.
Bei Zweifamilienhäusern mit vermieteter Einliegerwohnung gilt folgendes. Vermietet der Besitzer einer Immobilie seine Wohnung in einem Haus, das er selber bewohnt, muss er sogar beim Austausch der Heizung ein Brennwertgerät installieren. Tut er das nicht ist das ein Mietmangel, wofür der Mieter die Miete kürzen kann.
Ausnahmen:
In Mehrfamilienhäusern mit Gasthermen auf jeder Etage ( egal ob diese Wohnungen vermietet sind oder Eigentumswohnungen wo der Eigentümer selber drin wohnt. ) kann beim Austausch einer Gastherme in einer Wohnung noch eine Gastherme installiert werden, die kein Brennwertgerät ist. In diesem Fall müssen nicht alle anderen Bewohner dazu veranlasst werden auch Ihre Gastherme gegen ein Brennwertgerät auszutauschen. Das gilt aber nur für Einzelheizgeräte bis 10 KW Leistung und für Kombigeräte bis zu 30 KW.