Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meinem Kamin / Kachelofen und hoffe in diesem Froum kann mir jemand helfen. Ich bin im Sommer in ein neues Haus gezogen und dort ist dieser Kamin installiert:
Nun hatte ich bisher keinen Kamin, ich kenne nur die Öfen aus den Ferienhäusern in Dänemark und den Niederlanden, daher bin ich etwas unsicher. Mein Schornsteinfeger hat den Zug und das gesamte System vor 2 Wochen kontrolliert, leider war ich dort nicht zuhause und konnte ihn daher nicht fragen. Auf telefonische Rückfrage bekam ich nur die Antwort "Feuer frei, einfach Holz rein und gut ist".
Ich würde daher gerne in Erfahrung bringen wofür die ganzen Klappen und Lufteinlasse / -austritte sind. Unter fer Glastür, das werden die zum Anheizen sein? Die Ascheschublade hat noch zwei Drehknöpfe, diese befinden sich zusätzlich oberhalb der Tür.
Macht Anzünden von unten nach oben mehr Sinn (so kenne ich das) oder lieber Scheite nach unten und Anzündholz oben drauf?
Ich hoffe hier sind vielleicht Mehrwissende unterwegs die das lesen und mir helfen können.
Vielen Dank vorab!
ne ne ne , da täuschte ER sich aber gewaltig!!
Er soll mal in seinem Schrank das berühmte hellblaue Buch "Arbeitsblatt 601 - Kommentar zur ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.BImSchV) rausnehmen, Seite 50 aufschlagen, in der Blattmitte den grau unterlegten Bereich:
§ 4 Absatz (8)
(8) Der Betreiber einer handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe hat sich nach der Errichtung oder nach einem Betreiberwechsel innerhalb eines Jahres hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten beraten zu lassen.
das ist nen offener Kamineinsatz mit Türen, Bauart 2
wundert mich eigentlich dass der Schornie nicht den Betrieb untersagt hat. der hält keine BimschV 2 ein. den darf er abreißen.
schätze da war nur der Feger; nicht der bev. Schornie
"bestimmungsgemäß offen zu betreiben..." ???
Hallo retep
ein offener Kamin fällt nicht unter die BImSchV.und darf weiter betrieben werden. Können Sie nachlesen im § 26 Absatz 3, Satz 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
MfG Dieter Klaucke