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Falschaussagen zur BImSchV. u. gebrauchten ERFA

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Falschaussagen zur BImSchV. und gebrauchten ERFA

Diese Informationen gelten NUR für Deutschland.

Bei ebay.de und ebay.kleinanzeigen.de werden jedes Jahr tausende gebrauchte Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA wie Kaminöfen, ganze Kachelöfen/ Grundöfen. Kachelofeneinsätze, Kamineinsätze, Küchenherde und Pelletöfen angeboten die NICHT die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllen.

Diese ERFA werden teilweise mit falschen Beschreibungen / Aussagen angeboten.

Hat noch Bestandsschutz bis Dezember 2024

Dieser Bestandsschutz gilt NUR am jetzigen Standort nach § 26, Absatz 3. Der Bestandsschutz erlischt durch Standortwechsel der ja durch Verkauf entsteht.-

Jetzt gilt § 4, Absatz 3. ERFA die ab dem 01. Januar 2015 neu installiert werden müssen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen.

Kann mit Filter nachgerüstet werden und benutzt werden zum Heizen.

Stimmt nicht. Es ist nicht damit getan einen Partikelfilter nachzurüsten, was sich auch finanziell nicht lohnt.

Die ERFA muß die Norm der 2. Stufe der BImSchV. erfüllen und das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten des Herstellers.

Kann als Alleinheizung verwendet werden.

Stimmt nicht. Das gilt NUR für Kaminöfen die bereits VOR dem 22. März 2010 installiert wurden und in einem Haus stehen das NUR mit diesem Ofen beheizt wird und über keine andere Heizung verfügt. Rechtsgrundlage ist der § 26, Absatz 3 ,Satz 4 der BImSchV. Das gilt nicht für ERFA die AB dem 01. Januar 2015 NEU installiert werden.

Kaminofen kann nachgerüstet werden, damit er die neuen Normen erfüllt.

Eine ERFA kann nicht nachgerüstet werden damit sie die jetzige Normen der BImSchV. erfüllt.

Küchenherd muß nicht die Norm der BImSchV. erfüllen.

Stimmt nicht. ALLE ERFA die ab dem 01. Januar 2015 neu installiert werden, egal wie alt sie sind müssen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllen. Es gibt KEINE Ausnahmen.

Antiker Ofen muß die Norm der BImSchV. nicht erfüllen.

FALSCH

Auch antike ( Vor dem 01. Januar 1950 hergestellt)ERFA wie Kaminöfen, Küchenherde, Kachelöfen und Grundöfen müssen wenn Sie AB dem 01. Januar 2015 neu installiert werden die 2. Stufe der BImSchV. einhalten. Bei einem antiken Grundofen/ Kachelofen der neu errichtet wird ohne neuen Kachelofeneinsatz muß die Errichtung in Deutschland durch einen Kachelofenbaumeisterbetrieb erfolgen der dann eine Fachunternehmererklärung ausstellen muß das dieser neu errichtete antike Kachelofen die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.

Wenn dieser neu errichtete antike Kachelofen mit einem Kachelofeneinsatz aus Stahl oder Gusseisen errichtet wird muss auch dieser Kachelofeneinsatz durch ein Prüfgutachten des Herstellers nachweisen, das er die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt.

Antiker Ofen. Fachunternehmererklärung liegt vor.

Eine Fachunternehmererklärung kann nicht zu einem antiken Ofen oder Küchenherd ausgestellt werden. Dazu benötigen Sie ein Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut.

Mein Schornsteinsteinfeger hat den Ofen abgenommen und nie etwas beanstandet.

Auch solche Sätze liest man in den Artikelbeschreibungen zu gebrauchten Öfen.

Das kann durchaus sein. Stimmt aber meistens so nicht. Der Schornsteinfeger hat z.B. gesagt das der Ofen beim jetzigen Besitzer am jetzigen Standort bis zum 31. Dezember 2024 sehen bleiben darf. Meistens haben Menschen das falsch verstanden, weil sie juristische Laien sind.

Warum schreiben Verkäufer so etwas in Ihren Angebotstexten?

Sie kennen sich juristisch nicht aus, weil Sie juristische Laien sind und Gesetzestexte nicht inhaltlich verstehen.

Sie haben sich das so ausgedacht um die ERFA verkaufen zu können.

Sie haben bewußt gelogen.

UND: Ich Denke, ich habe mal gehört, ich meine…

Und was sagte Hanna Arendt

Was nützt Ihnen Ihre Meinung, wenn Ihre Kenntnis nicht ausreicht um die Meinung zu begründen.

Also Vorsicht beim Kauf gebrauchter ERFA. Aber wenn Sie als Käufer auf solche Angebote reingefallen sind, auch aus Unkenntnis, dann sind Sie in Deutschland super juristisch abgesichert.

Alle diese Falschaussagen sind juristisch:

Die Arglistige Täuschung nach §123 BGB, Bürgerlichen Gesetzbuch

Der verschwiegene Sachmangel nach § 434 und 437 BGB

Die vorsätzliche , sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

Und der Betrug nach § 263 StGB Strafgesetzbuch.

Selbst dann wenn der Verkäufer die Gewährleistung / Sachmängelhaftung rechtskonform ausgeschlossen hat( was 95% der Verkäufer nicht machen) haben Sie jetzt eine 2 Jährige Gewährleistung/ Sachmängelhaftung, weil der Verkäufer im Angebotstext nicht deutlich darauf hingewiesen hat das diese ERFA NICHT die heutige 2 .Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV. erfüllt und damit liegt eindeutig der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB vor.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 20/01/2021 10:08 am
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