Falschangaben zur Sachmängelhaftung
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Das EU-Recht schreibt vor, dass jeder eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben muss, es sei denn, dass dies ausgeschlossen wird. Im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz sind sie als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom Garantieanspruch zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie auf Umtausch, Reklamation oder Rückgabe ausdrücklich verzichten. Sie verpflichten sich zur Abnahme. Sie erkennen dies als Vertrag an und bestätigen, die Ausschreibung vollständig gelesen zu haben. Auch hafte ich nicht für unversicherte Sendungen, die auf dem Postwege verloren gehen! Der Versand erfolgt mit DHL.
_________________________________________________________________
Privatverkauf. Angaben ohne Gewähr. Ohne Gewährleistung.
Wegen den Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion ( Verkauf ) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, nach EU-Recht.
Keine Garantie und Rücknahme.
Da ich privat verkaufe und kein Händler bin, übernehme ich keine Garantie auf verkaufte Artikel. Mit Ihrer Gebotsabgabe / Ihrem Kauf bestätigen Sie, den Verzicht auf Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe!!
Das sind typische Formulierungen wie sie bei Millionen von Angeboten bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen .de von privaten Verkäufern stehen.
Sie haben alle eins gemeinsam.
Sie sind juristisch völlig falsch. Wer so etwas schreibt kennt sich juristisch nicht aus.
Es gibt kein EU Recht wo man eine Garantie geben muß. Eine Garantie muß KEINER geben. Weil eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Sachmängelhaftung.
Man kann auch nicht von Ihnen als Käufer verlangen, das Sie auf eine Reklamation oder Rückgabe verzichten. Solche Formulierungen bezeichnet der Jurist als sittenwidrig und sind nichtig.
In Deutschland gibt es kein Umtauschrecht.
Verschweigt der private Verkäufer eines neuen oder gebrauchten Produkts einen Sachmangel oder Schaden am Produkt hat der Käufer automatisch eine 2 jährige Sachmängelhaftung wird auch noch als Gewährleistung bezeichnet.
Der Käufer hat nach BGB das RECHT auf Beseitigung des Sachmangel
Wandel des Kaufvertrags . Rückgabe des Produkts und der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten und die Kosten der Lieferung und Rücklieferung oder der Abholung.
Alles so im BGB und der Rechtsprechung seit Jahrzehnten so geregelt.
Wie kommen Menschen auf solche Falschformulierungen?
Wenn Sie mit Juristen darüber reden, werden die Ihnen dutzende Gründe sagen-
Um es vereinfacht zu sagen. Dummheit, Unwissenheit, ich denke, ich meine, ich habe mal gehört usw.
Und sie schreiben es von anderen Angeboten ab. Muß doch stimmen. Steht doch da.
Wie sagte schon ein Lehrer in der Schule. Schreiben Sie nur von anderen Schülern ab, wenn sie wissen das die IMMER eine 1. schreiben.
Und was sagte schon Hannah Arendt vor 60 Jahren
Was hilft Ihnen Ihre Meinung, wenn Ihre Kenntnis nicht ausreicht um die Meinung zu begründen…
Und für alle die es genau wissen wollen
Bundeszentrale für politische Bildung lesen
Und folgende Paragrafen des BGB Bürgerlichen Gesetzbuch lesen.
§ 434. 437,447, 826
Auch im Rechtsportal von ebay.de ist es gut erklärt.
Und § 326 StGB Strafgesetzbuch.
MfG Dieter Klaucke