Hinweise zu Energielabelverordnung bei Öfen
Müssen auch antike oder gebrachte Öfen oder andere Einzelraumfeuerungsanlagen ein Energielabel haben?
Ja ,wenn Sie gewerblich verkauft werden mit einer neuen Gewährleistung/ Sachmängelhaftung.
Weil ja ein gewerblicher Verkäufer für einen antiken oder gebrauchten Ofen auch eine Gewährleistung geben muß. Ausnahme, nicht wenn er an einen gewerblichen Käuferein gebrauchtes oder antikes Gerät verkauft und die Sachmängelregelung in seinen AGB geregelt hat.
Das heißt auch ein antiker oder gebrauchter Ofen muß ein Energielabel haben.
Da antike Öfen in Deutschland, Österreich, Schweiz und Dänemark nur noch in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die heutige Normen dieser Länder erfüllen,. Also in Deutschland die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. , benötigen Sie auch ein Energielabel und das gilt seit dem 01. Januar2018 EU weit.
MfG Dieter klaucke