Seit dem 1.Januar 2022 gilt in allen 27 EU Ländern und der Schweiz die Verordnung Ökodesignrichtlinie für Einzelrauumfeuerungsgeraete
Das führt dazu daß Nationale Verordnungen nicht mehr gelten
Betroffen sind die Deutsche Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
Die Schweizer Luftreinhalteverordnung
Die Norm 15 aBVG von Österreich
Die Dänische Kaminofenverordnung
Für Deutschland gilt folgendes.Die Emissionsgrenzwerte und der Mindestwirkungsgrad wie sie verlangt werden für Einzelrauumfeuerungsanlagen in der Anlage 4 gelten nicht mehr.
Die Bundesregierung hat es nicht geschafft vor in Kraft treten der Ökodesignrichtlinie die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen anzupassen.
Die anderen Regeln der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten aber weiter
Was heißt das für Sie als Verbraucher/ Bürger in Deutschland
Sie können gegenüber ihren Schornsteinfeger/ Kaminkehrer darauf bestehen das der ein Einzelraumfeuerungsgeraet z.B. einen Kaminofen abnimmt der die Norm der Ökodesignrichtlinie für Einzelrauumfeuerungsgeraete erfüllt
Kein Schornsteinfeger/ Kaminkehrer kann mehr darauf bestehen das das Einzelraumfeuerungsgeraet die 2.Stufe der BImSchV. Erfüllt.
Aber ganz wichtig
Ein Einzelraumfeuerungsgeraet das die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1.BImSchV . Erfüllt erfüllt auch die Norm der Ökodesignrichtlinie.
Hier wird es leider aus Unwissenheit der Schornsteinfeger in Deutschland zu Diskussionen kommen
Weigert sich Ihr Schornsteinfeger ein Einzelraumfeuerungsgeraet das die Ökodesignrichtlinie erfüllt abzunehmen verweisen Sie den Schornsteinfeger auf den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks www.schornsteundeger.de dort gibt es Juristen die das erklären.
Auch in Verkaufsgesprächen mit Ofenhändlern wird das zu Diskussionen führen
Auch hier werden Sie leider auch auf Händler treffen sie die Regeln der Ökodesignrichtlinie noch nicht kennen.
MfG Dieter Klaucke