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Dauerbrandofen für Steinkohle

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Hallo an alle!

Meine Eltern müssen leider immer noch mit Öl- und Kohleöfen heizen, da es in dem Häuschen kein Heizsystem gibt.

Im Wohnbereich nutzen sie einen Thorma Brilon F1458T3 (5,0 kW). Laut Online-Handbuch ist dieser nur für Braunkohlebriketts geeignet. Allerdings heizen meine Eltern schon seit Jahrzehnten mit Eierkohle (und Holz zum Anfeuern), auch bei den Öfen davor (möglicherweise waren die alten Öfen dafür geeignet). Was könnte das für Folgen haben, wenn man für solche Öfen Steinkohle statt Braunkohlebriketts benutzt?

So oder so muss ein neuer Ofen ran. Ich finde allerdings keinen Ofen, der für Steinkohle geeignet ist. Gibt es da überhaupt welche?

Meine Eltern haben noch einen Vorrat an Eierkohle. Macht der Wechsel zu Braunkohlebriketts Sinn?

Vielen Dank im Voraus!

nels0n

 
Veröffentlicht : 06/07/2022 4:34 pm
(@retep)
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für dich ist das Stichwort Dauerbrandofen, da dürfen schwarze Brennstoffe verfeuert werden.

 
Veröffentlicht : 07/07/2022 2:15 pm
(@b-hoernchen)
Beiträge: 698
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Die heute als "Dauerbrandöfen" verkauften Öfen sind in den wenigsten Fällen zum Verheizen von Steinkohle geeignet. Mir fällt auf Anhieb nur das Modell "Bernau" ein, ich glaub, von Haas + Sohn, sofern der in Deutschland noch zugelassen ist.

Die üblichen "Dauerbrandöfen" für Holz und Braunkohlebriketts haben heutzutage nicht mehr die Schamottequalität, die es erlauben würde, Koks und Steinkohle zu verheizen. Man könnte zwar ein paar billige Vermiculitplatten vor den Schamotte setzen, um diesen zu schützen, aber das wäre nur Ländern, wo das auch erlaubt wäre, eine Not-Lösung.

Alle Kohleöfen (auch für Braunkohle) sollten einen Rost haben, durch den Primärluft von unten an die Glut herangeführt wird.

 
Veröffentlicht : 30/07/2022 8:33 pm
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Immer wieder wird der Begriff Dauerbrandofen falsch interpretiert.

Ein Dauerbrandofen ist für Kohlefeuerung zugelassen.

Es gibt Öfen die können mit Holz und Kohle geheizt werden. Als Kohle aber nur Braunkohlebriketts

Dann gibt es Öfen wie der Bernau von Haas und Sohn der NUR mit Steinkohle geheizt werden kann.Den Ofen gibt es noch neu zu kaufen,.

Dann gibt es Öfen die nur mit Holz geheizt werden können. Sie werden technisch als Zeitbrandfeuerstätte bezeichnet.

Jeder Ofen ein Zeitbrand oder Dauerbrand kann aber 365 Tage a 24 Stunden betrieben werden. Der Betrieb eines Ofens ist nicht zeitlich begrenzt. Weder technisch noch juristisch.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 30/07/2022 8:56 pm
(@b-hoernchen)
Beiträge: 698
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sicherer-ofenkauf.de post_id=41500 time=1659214608 user_id=7229 wrote:
Jeder Ofen ein Zeitbrand oder Dauerbrand kann aber 365 Tage a 24 Stunden betrieben werden. Der Betrieb eines Ofens ist nicht zeitlich begrenzt. Weder technisch noch juristisch.

MfG Dieter Klaucke

Jein - es gibt Öfen, welche TECHNISCH bedingt nicht im Dauerbetrieb gehalten werden sollten, das sind z. B. solche als Zeitbrandstätten konstruierten Grund- und Spreicheröfen, welche die Wärmemenge einer Brennstoffbeladung in einer großen Masse (i.d.R. ca. 1 Tonne und mehr) Speckstein, Schamotte speichern und diese Wärme VERZÖGERT abgeben.

Hier muss man sich an die Gebrauchanweisung des Hersteller ( z. B. Tulikivi) halten, welche z. B. angeben sollte, wie oft eine wie große Beladung mit Holz abgebrannt werden kann.

Allerdings kenne ich hier keinen für Kohle zugelassenen Ofen, Grundöfen sind für Holzbrand konstruiert.

Eventuell könnte noch mit für Kohle zugelassenen älteren Küchenherden/Beistellherden geheizt werden... - sofern die Ausnahme für Herde noch gilt.

 
Veröffentlicht : 03/08/2022 7:59 pm
(@)
Beiträge: 1105
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Hallo b-hoernchen. mit 365 Tage heizen a 24 Stunden meine ich NICHT das eine Einzelraumfeuerungsanlage immer mit Brennmaterial befüllt werden kann und sollte. SONDERN das Einzelraumfeuerungsanlagen ALLE immer beheizt also im Betrieb sein können. Es gibt in Deutschland nur eine Ausnahme. Das sind offene Kamine , die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Offene Kamine sind aber nicht zum beheizen eines Gebäude geeignet

Alle Küchenherde und Backöfen in Deutschland die nicht gewerblich genutzt werden,und nicht mehr als 15 KW Nennwärmeleistung haben. die VOR dem 22. März 2010 installiert wurden, am Schornstein angeschlossen wurden und vom Schornsteinfeger abgenommen wurden haben ja Bestandsschutz nach § 26 Absatz 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerunganlagen 1. BImSchV. Das gilt auch für Herde aus DDR Produktion.

Alle Küchenherde die AB dem 01. Januar 2015 neu installiert werden , müssen die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad der 2. Stufe der BImSchV. erfüllen.Einen solchen Nachwies der Einhaltung der Norm können ALLE Küchenherde aus DDR Produktion und vor 2005 gebaut nicht nachweisen.

Auch Küchenherde können 365 Tage a 24 Stunden betrieben werden. Die meisten Küchenherde waren aber nur für Kohlefeuerung . Steinkohle oder Braunkohle.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 06/08/2022 6:12 am
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