Hallo.
Ich habe ein altes Haus geerbt, das lange Zeit leer stand. In dem Haus gibt es keine Heizung, nur Kachelöfen, die wahrscheinlich noch aus DDR Zeiten herrühren. Ich würde gerne, um mir die Miete zu sparen, so schnell wie nur möglich in mein neues Eigenheim ziehen. Langfristig soll dort eine Heizung errichtet werden, doch in der Übergangszeit (also diesen Winter) würde ich gerne die Kachelöfen nutzen. Geht das? Ich habe in der BImSchV gelesen, dass in Wohneinheiten, in denen keine andere Heizung besteht, Ausnahmeregelungen bezüglich der Abgaswerte gelten. Gilt dies auch wenn das Haus längere Zeit leer stand und der Ofen nicht unentwegt in Betrieb war? Selbstverständlich würde ich die Öfen vor Befeuerung abnehmen lassen.
Vielleicht kann mir hier jmd meine Frage beantworten...
Viele Grüße und bereits vorab herzlichen Dank!
Sind sie die Alleinheizung, so dürfen die Öfen verbleiben.
Du musst nur vor Inbetriebnahme eine Bedienungsunterweisung vom Schornsteinfeger erhalten.
Nach § 26, Absatz 3 , 5 der Verordnung über klein und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchv.dürfen die Kachelöfen weiter betrieben werden, und fallen nicht unter die Außerbetriebnahmne der BImSchV.
Außerdem fallen Kachelöfen, juristisch und technisch als Grundöfen bezeichnet die VOR dem 01.01.2015 errichtet wurden grundsätzlich nach § 4, Absatz
5 nicht unter die Außerbtreibnahmen und müssen nicht nachweisen das sie die Norm der BImSchV. erfüllen.
Da Ihre Kachelöfen ja VOR 2015 errichtet wurden, dürfen Sie also weiterbetrieben werden.