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Darf ein Ofen in D in einer Garage installiert werden?

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Darf ein Ofen in Deutschland in einer Garage installiert werden?

Eindeutig NEIN

Diese Hinweise gelten NUR für Deutschland. Stand 20. Dezember 2020.

Oft werben Verkäufer von neuen oder gebrauchten Öfen mit dem Begriff Werkstattofen oder Garagenofen. Diese Begriffe gibt es nicht in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Und nicht im Bundesimmissionsschutzgesetz. Das ist ein selbst erfundener Begriff/ Bezeichnung.

Oft liesst man bei ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de bei den Angeboten von gebrauchten Öfen. Kann noch als Werkstattofen oder Garagenofen genutzt werden. Diese Aussagen sind juristisch falsch. Hier suggerien die Verkäufer nur etwas. weil sie z.B. ihren alten Ofen der nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt loswerden wollen. Natürlich für Geld.Eine solche Falschaussage ist juristisch eine Arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Bürgerlichen Gesetzbuch.

Nach den Garagenverordnungen von Deutschland- Jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung. dürfen in Garagen nur Kraftfahrzeuge und Pflegemittel und Ersatzteile für diese Fahrzeuge gelagert werden. Die Nutzung für das Lagern von Möbeln . und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Auch die Zweckentfremdung einer Garage als Werkstatt oder Lager ist nicht zulässig. Und in Garagen dürfen keine Öfen für Festbrennstoffe oder Benzin/ Gas oder Heizöl installiert werden. Was zulässig ist, eine Beheizung mit einem Heizkörper der an z.B. die Zentralheizung des Haus angeschlossen ist.

Nur wenn eine Nutzungsänderung einer Garage vorliegt, also das Gebäude nicht mehr als Garage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt wird darf in diesen Gebäude ein Ofen installiert werden. Der muß aber dann vom Schornsteinfeger abgenommen werden und hier sind dann alle Vorschriften zum Betrieb eines Ofens zu beachten. Wie die Landesbauordnungen. Feuerungsverordnungen der Bundesländer und alle Brandschutzvorschriften.

Und auch dieser Ofen muß die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllen.

Alle anderen Aussagen zum Beheizen einer GARAGE mit einem Ofen sind falsch und frei erfunden.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 20/12/2020 10:49 pm
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