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Dänische Verordnung für Feuerungsanlagen

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Dänische Verordnung für Feuerungsanlagen

Wird auch bezeichnet als Dänische Kaminofenverordnung und gilt bereits seit Januar 2015

Wurde im Januar 2017 nochmals verschärft

Der Grenzwert für Feinstaunb liegt bei 30mg/m³

Und der Grenzwert für OGC bei 120mg/m³

Damit liegt der Grenzwert für Feinstaub niedriger als in der Deutschen BImSchV. ( 40mg/m³ bei Kaminöfen, Kamineinsätzen, Kachelofeneinsätzen, Herde)

Und niedriger als in der Schweizer Luftreinhalteverordnung und der Norm 15a B-VG in Österreich.

Das heißt viele Öfen die noch in D, A, oder der CH neu installiert werden können , sind nicht mehr als Neuanschluß in Dänemark zulässig. Das bedeutet sogar für Kaminöfen Dänischer Hersteller das aus wie z.B. bei Morsö Öfen.

Folgende Morsö Modelle erfüllen nicht mehr die Dänische Kaminofenverordnung

1126-2140-3116-3640-3142-

Achten Sie also insbesondere als Deutscher oder Ausländer der ein Ferienhaus-oder Ferienwohnung in Dänemark hat und beabsichtig dort einen Kaminofen zu installieren, das dieser die Dänische Kaminofenverordnung erfüllt. Einen Kaminofen z.B. in Deutschalnd kaufen und diesen in Dänemak zu installieren hat sich jetzt evtl. erledigt.Aber es gibt sehr veile Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungsanlagen auf dem Deutschen Markt die den Grenzwert von 30mg/ m³ Feinstaub und den OGC Grenzwert von Dänemark unterschreiten.

Stand dieser Informationen 31. August 2020

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 31/08/2020 9:56 am
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