Hallo
Ich habe einen Kachelkamin (Kachelofen mit Gusseinsatz Rösler Vulkan 65/50, Baujahr ca. 1994) und wurde jetzt bei der Feuerstättenschau vom Kaminkehrer informiert, dass dieser ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden muss. Ein Austausch des Gussbrennraums ist unmöglich, da dieser eingemauert ist. Der Vorschlag vom Kaminkehrer war einen Feinstaubfilter nachrüsten. Ich habe nur den aktiven Feinstaubfilter der Fa. OekoSolve (Oeko Tube-Outside) gefunden. Hat jemand Erfahrung damit und kennt Handwerker im Raum Dachau oder München die diesen einbauen. Oder gibt es auch noch andere Filter zum Nachrüsten (der Kachelofen ist zugemauert, somit kann intern nicht nachgerüstet werden).
Vielen Dank für etwaige Tipps
Richard Pacina
Guten Tag Herr Pacina
Sie wurden JETZT ERST von Ihrem Schornsteinfeger darüber informiert?
Das hätte Ihr Schornsteinfeger bereits bis zum 31. Dezember 2013 !!! machen müssen. Wurde eine Emissionsmessung vom Schornsteinfeger durchgeführt?
Wenn NEIN. Dann lassen Sie eine Emissionsmessung durchführen. Wenn der Grenzwert für Feinstaub von 150mg/m³ und für CO von 4 Gramm/m³ nicht überschritten wird, dürfen Sie den Kamineinsatz weiterbetreiben ohne Nachrüstung mit einem Partikelfilter. Rechtsgrundlage ist der § 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlage. BImSchV.
Haben Sie bei Rösler mal nachgefragt ob Emissionswerte vorliegen?
/mFg dIETER kLAUCKE
sicherer-ofenkauf.de post_id=40907 time=1645696047 user_id=7229 wrote:
Guten Tag Herr PacinaSie wurden JETZT ERST von Ihrem Schornsteinfeger darüber informiert?
Das hätte Ihr Schornsteinfeger bereits bis zum 31. Dezember 2013 !!! machen müssen. Wurde eine Emissionsmessung vom Schornsteinfeger durchgeführt?
Wenn NEIN. Dann lassen Sie eine Emissionsmessung durchführen. Wenn der Grenzwert für Feinstaub von 150mg/m³ und für CO von 4 Gramm/m³ nicht überschritten wird, dürfen Sie den Kamineinsatz weiterbetreiben ohne Nachrüstung mit einem Partikelfilter. Rechtsgrundlage ist der § 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlage. BImSchV.
Ich habe heute die Firma Rösler angerufen Tel. 06074-84030 . Eine nette Dame sagte mir das der Vulkan 65/50 ein offener Kamin ist. Der fällt nicht unter die Austauschpflicht nach § 26 Absatz 3, Satz 2. Rufen Sie die Firma Rösler an und lassen Sie sich das schriftlich bestättigen und zeigen das Ihrem Schornsteinfeger.
MfG DIETER KLAUCKE
Sehr viele Besitzer haben die Information über die erforderliche Stilllegung/ Ausstausch erhalten auch real bis Ende 2013 erhalten, allerdings verdrängt. Ist ja noch soo lange bis dahin. Waren sie bereits vor 2013 der Besitzer? Dann forsten Sie doch mal ihre Unterlagen durch. Speziell 2010 bis 2013.
Erlebe ich ständig daß Kunden sagen: Das wurde mir nicht mitgeteilt". Wenn ich über die EDV zeige wann das rausging, höre ich immer wieder " Ach so, ja das haben bekommen"!
Danke Herr Klaucke für Ihren Einsatz.
Der Kachelkamin der Fa. Rösler hat eine Glasschiebetüre ist ist somit kein offener Kamin. Die Fa. Rösler hat auf meine schriftliche Anfrage "was ich tun soll" mir einen Feinstaubfilter "Oeko Tube-Outside" zum nachrüsten oben im Kamin genannt. Ist jedoch nicht gerade günstig. Kennen Sie diesen Feinstaubfilter?
Ihre Anregung mit der Fa. Rösler zu sprechen werde ich sicher aufgreifen.
Beste Grüße
Richard Pacina
Der Kachelkamin der Fa. Rösler hat eine Glasschiebetüre ist ist somit kein offener Kamin.
Eben, ein sogenannter "Kachel/Heiz-Kamin" eine Art Zitter aus (Warmluft)Kachelofen und offenem/Glastüren-Kamin. Das Problem ist dort halt dass der praktisch nicht zerstörungsfrei getauscht werden kann. Somit bleibt nur Stilllegung oder Nachrüstung mit "Filter", dazu habe ich aber auch null praktische Erfahrungen.