Hallo zusammen,
vielen Dank für die Aufnahme im Forum. Ich bin leider ein Laie in Sachen Kamin, Öfen etc. und würde mich über eure Expertise freuen.
In unserem Haus ist ein Kamin Radiante 700 von Hark verbaut, den der Bezirksschornsteinfeger schließen möchte. Ich habe mich jetzt im Internet etwas belesen und bekomme immer mehr Zweifel gegenüber dem Bescheid des Bezirksschornsteinfegers. Denn der Kamin ist meines Erachtens ein Kamin der Bauart 2. Er hat zwar eine Tür, diese muss man jedoch händisch hoch- und runterschieben, sie schließt nicht automatisch. Dann müsste unser Kamin doch ein „offener Kamin“ sein der gelegentlich genutzt werden dürfte? Oft haben wir den Kamin nicht an, doch ab und zu ist es natürlich schön ihn anzuzünden. Wie sieht ihr dies und wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Hallo,
es handelt sich um eine Kaminkassette für die es schon längst einen Nachrüstset im Handel gibt. Ich denke auch nicht das dein Hark Radiante 700 der zweiten Stufe des BImSchV entspricht. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Messung durch den Schorni.
Vielen Dank für deine Antwort. Warum denkst Du nicht, dass es sich um einen offenen Kamin handelt? Bisher habe ich immer im Internet gelesen, dass ein offener Kamin dadurch definiert ist, dass er keine selbstschließende Tür hat.
Danke.
Was sagt Hark dazu, hast schon mal angefragt?
Das mit dem offenen Kamin mit gelegentlicher Nutzung ist mir bekannt allerdings eine recht schwammige Auslegung. Denke da wird baldigst eine Verschärfung eintreten zumal es ja um die relevanten Feinstaubgrenzwerte geht.
@Ottiman Hark sagt dazu in der Übersicht: „als offener Kamin für den gelegentlichen Betrieb wäre unbefristeter Betrieb möglich (Schornsteinfegerentscheidung)“
Ja bekannt, es gibt Streitfälle wo manche Nachbarn den offenen Kamin trotzdem stilllegen ließen und einige Schornsteinfeger teilen die Ansicht, das diese Gesetzgebung bzgl. offener Kamine=Feinstaubschleudern mit erhöhten Emmissionswerten beschleunigt verschärft werden müsste.
Mit den Nachbarn haben wir keinerlei Probleme, aber ich sehe nicht ein zig tausend Euro für die Katz zu zahlen, weil der Bezirksschornsteinfeger anscheinend keine Ahnung hat.
@sporty007 plausibel allerdings nach Einführung, Durchsetzung und Überwachung der "EU Gesetzgebung-Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" werden auch die offenen Kaminbesitzer nicht verschont bleiben? Die zweite Stufe des BImSchV für Kaminöfen und Holzöfen basiert ebenfalls auf der EU-Richtlinie Ecodesign.
Noch nie von dieser EU-Richtlinie gehört. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich jemand ein Polen, Ungarn etc. sich seinen Kamin verbieten lässt bzw. die Regierungen sich überhaupt trauen dies zu probieren. Aber bei den Deutschen klappt es.
Hallo in die Runde,
ich wollte kurz nachfragen, ob es etwas neues zu dieser Frage gibt. Ich bin genau in der gleichen Situation wie Sporty007: Radiante 700 und ich habe mich gefragt, ob der Kaminofen nicht als „offener Kamin“ bezeichnet werden kann. Sonst habe ich mir gedacht, dass der Schornsteinfeger einen Emissionstest machen könnte, aber ich glaube auch nicht, dass der Radiante 700 der zweiten Stufe des BImSchV entspricht.