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Betrugsversuch im Internethandel mit Einzelraumfeuerungsanlagen

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Betrugsversuch im Internethandel mit gebrauchten und antiken Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA.

Jedes Jahr werden allein bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de tausende gebrauchte / antike Öfen, Kamineinsätze, Kachelöfeneinsätze, Kachelöfen, und Küchenherde angeboten von privaten und gewerblichen Verkäufern. OHNE das diese Verkäufer darauf hinweisen im Angebotstext das diese ERFA nicht mehr genutzt werden können zum Heizen, weil Sie nicht die Norm der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der BImSchV. erfüllen oder nicht die Norm 15 a B-VG von Österreich oder nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung.

Wenn der Verkäufer in Deutschland sitzt und der Hinweis fehlt ist das bereits der Betrugsversuch nach § 263 StGB Strafgesetzbuch.

Ist der Kauf zustande gekommen und der Verkäufer verschweigt immer noch das diese ERFA nicht die Norm erfüllt ist der Betrug entstanden. Betrug ist in Deutschland eine Straftat nach § 263 StGB.

Zivilrechtlich liegt der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB vor.

Sollten Sie also nach dem Kauf feststellen, das die ERFA nicht die Normen erfüllt haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen.

Auch wenn der Verkäufer die Gewährleistung und die Rücknahme ausgeschlossen hat. Das Verschweigen eines Sachmangels nach § 434 und 437 BGB führt immer zum Erlischen des Gewährleistungsausschluß und Sie haben das Recht die ERFA an den Verkäufer zurückzugeben. Der Verkäufer muß die ERFA zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 04/01/2020 1:10 pm
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